Noch Familienversichert? - regelmäßigkeit des Einkommens

Hallo,meine Frage ist, ob Folgender Fall die Bezugsgröße für die Familienversicherung unterschreitet:

Ein Student führt sein Pflichtpraktikum von 1.10.12 bis 28.02.2013 durch und erhält eine Praktikumsvergütung von 1000€ monatlich. In der restlichen Zeit hat dieser kein Einkommen.

Wenn die 1000€ aufs Jahr heruntergerechnet werden ist man bei 250€ monatlich und somit unterhalb der Bezugsgröße. Die Frage ist nun, ob das herunterrechnen aufs Jahr möglich ist oder ob hier eine Regelmäßigkeit vorliegt, bei der die monatliche 1/7 Bezugsgröße überschritten wird. Meiner Meinung nach sind 3 Monate im Jahr 2012 und 2 Monate im Jahr 2013 keine Regelmäßigkeit.

Zur Info hier der Paragraph:
§ 10 Familienversicherung (1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet ;(…)

Hoffentlich hab ich mich verständlich genug ausgedrückt, wenn nicht gebe ich gerne weiter Input. Ich hoffe hier kennt sich jemand aus. Danke

Hallo,

ich finde 5 Monate am Stück schon regelmäßig. Aber ich würds auf mich zukommen lassen und 80 EUR pro Monat zurücklegen.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

ohne die rechtliche Situation zu beleuchten, hast Du die Antwort eigentlich selbst gegeben

Im Sozialrecht sind zurückliegende Werte nicht relevant, will heißen, was Du hattest ist nichst.

Nun aber zu Deinem Statement:

1000 € monatlich?

Da gäbe es eine Menge Leute, die das Praktikum gerne machen würden…

Hallo,
regelmäßig heißt Einkommen in mindestens zwei aufeinander folgenden Monaten und wenn es 1000,00 € pro Monat sind, dann sind auch diese 1000,00 € je Monat beitragspflichtig und werden nicht auf 12 Monate verteilt.
Gruss
Czauderna