Hallo,meine Frage ist, ob Folgender Fall die Bezugsgröße für die Familienversicherung unterschreitet:
Ein Student führt sein Pflichtpraktikum von 1.10.12 bis 28.02.2013 durch und erhält eine Praktikumsvergütung von 1000€ monatlich. In der restlichen Zeit hat dieser kein Einkommen.
Wenn die 1000€ aufs Jahr heruntergerechnet werden ist man bei 250€ monatlich und somit unterhalb der Bezugsgröße. Die Frage ist nun, ob das herunterrechnen aufs Jahr möglich ist oder ob hier eine Regelmäßigkeit vorliegt, bei der die monatliche 1/7 Bezugsgröße überschritten wird. Meiner Meinung nach sind 3 Monate im Jahr 2012 und 2 Monate im Jahr 2013 keine Regelmäßigkeit.
Zur Info hier der Paragraph:
§ 10 Familienversicherung (1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet ;(…)
Hoffentlich hab ich mich verständlich genug ausgedrückt, wenn nicht gebe ich gerne weiter Input. Ich hoffe hier kennt sich jemand aus. Danke