Noch immer Lohnpfändung trotz Beschluss

Hallo zusammen.
Habe folgendes Problem. Bin seit drei Monaten mit dem Gerichtlichen Vergleich durch, zahle seit einem Monat meine Schulden an die Gläubiger. Vorher hat das Gericht ( ein Gläubiger wollte pfänden) zwecks Sicherung der Insolvenzmasse eine Lohnpfändung beschossen.
Aber bis heute weigert sich die Treuhand (bekomme Lohn vom Arbeitgeber über diese ausbezahlt) die Pfändung aufzuheben. Angeblich ist gilt der Beschluss wo ein Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erstellt worden ist, nicht für die Lohnpfändung. Obwohl ausdrücklich drauf steht, dass die Gläubiger Zwangsvollstreckungen einstellen müssen.
Dürfen die das ?
Und wenn ja, woher bekomme ich ein Beschluss zu Aufhebung der Pfändung ( oder Bescheinigung) ??
Welche Gericht ist dafür zuständig?

Besten Dank im Voraus

Servus,

das, welches die Lohnpfändung beschlossen hat.

Dieses Gericht ist übrigens kein Gläubiger.

Schöne Grüße

MM

Hallo und danke für deine Antwort.

Also hat Treuhand recht, das der Beschluss nicht direkt mit der Aufhebung der Pfändung zu tun hat, da vom Gericht?
Ich müsste also das Insolvenz Gericht (Amtsgericht) diesbezüglich nochmals direkt anschreiben und mir eine Bestätigung bzw Beschluss zukommen lassen, wo es aufgehoben ist.
Korrekt?

Danke