Hallo zusammen.
Habe folgendes Problem. Bin seit drei Monaten mit dem Gerichtlichen Vergleich durch, zahle seit einem Monat meine Schulden an die Gläubiger. Vorher hat das Gericht ( ein Gläubiger wollte pfänden) zwecks Sicherung der Insolvenzmasse eine Lohnpfändung beschossen.
Aber bis heute weigert sich die Treuhand (bekomme Lohn vom Arbeitgeber über diese ausbezahlt) die Pfändung aufzuheben. Angeblich ist gilt der Beschluss wo ein Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erstellt worden ist, nicht für die Lohnpfändung. Obwohl ausdrücklich drauf steht, dass die Gläubiger Zwangsvollstreckungen einstellen müssen.
Dürfen die das ?
Und wenn ja, woher bekomme ich ein Beschluss zu Aufhebung der Pfändung ( oder Bescheinigung) ??
Welche Gericht ist dafür zuständig?
Besten Dank im Voraus