Noch nie Steuererklärung gemacht Nachzahlen?

Hallo :smile:

Ich bin jetzt 23 Jahre alt und habe noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Ich bin mir nicht sicher ob ich es machen muss oder einfach so weiter machen kann.
Ich bin 23 Jahre alt ledig keine Kinder.

Meine frage an euch ich habe nach meiner 3 1/2 Jährigen Ausbildung (den ersten Monat nach vollendung der Ausbildung) 1Monat Alg I bekommen. Da ich aber noch nie eine Steuererklärung gemacht habe natürlich auch nirgendswo angegeben…
Meine bedenken sind jetzt mache ich auch die nächsten Jahre keine Steuererklärung kann das Finanzamt irgendwann kommen und Summe X von mir einfordern?
Ich habe es mal im Internet durchgerechnet wenn ich eine Steuererklärung machen würde komme ich auf ±0€

Servus,

beim Steuerrecht verlässt man sich besser auf die Abgabenordnung und das Einkommensteuergesetz als auf „das Internet“.

Für das Jahr, in dem Du ALG I bezogen hast, musst Du eine Einkommensteuererklärung abgeben, da gibt es keine Option oder Auswahl.

Für Jahre, in denen Du außer dem Lohn keine Einkünfte hast und die Lohnsteuer nicht nach Klasse 3, 5 oder 6 abgezogen wird, brauchst Du keine Steuererklärung abzugeben. Wenn Du es nicht weiter als ungefähr 15 Kilometer zur Arbeit hast, und keine ungewöhnlich teuren Arztkosten (z.B. Implantate oder sowas) angefallen sind, ist das auch nicht weiter interessant.

Und nein, es gibt keine Raubritter und keine Wegelagerer mehr in Deutschland. Niemand kommt irgendwann plötzlich aus dem Gebüsch gesprungen und fordert irgendwelche Summen von Dir.

Schöne Grüße

MM

Danke erstmal für deine schnelle Antwort.

Das Jahr wo ich Alg I bekommen habe liegt jetzt aber auch schon 3 Jahre zurück und ich habe noch nie eine Aufforderung vom Finanzamt deswegen bekommen…(auch wenn ich jetzt weiß das ich eine Steuererklärung in diesem Monat abgeben hätte soll)
Sagen wir mal ich würde jetzt nachträglich keine Steuererklärung für 2015 machen könnte das später folgen mit dem Finanzamt haben?

Servus,

Ja - wer zur Abgabe einer Einkommensteuereklärung verpflichtet ist, muss nicht extra dazu aufgefordert werden.

Da der Bezug von ALG I von der Bundesagentur für Arbeit an den Fiskus gemeldet worden ist, ist von dort die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung wohl deswegen unterblieben, weil der Aufwand viel größer gewesen wäre als der Ertrag.

Wenn Du über die Hälfte von 2015 in Ausbildung warst, wird bei der Veranlagung zur ESt 2015 trotz des einen Monats ALG I eher eine Erstattung von ESt als eine Nachzahlung herumkommen. Bastle das Teil doch einfach mal mit Elster Formular zusammen, nur mit den Werten aus den Lohnsteuerbescheinigungen, den Wegen zur Arbeit und dem bezogenen ALG I, und lass das mal ausrechnen. Dann weißt Du mehr.

Schöne Grüße

MM

Ich wollte die Daten mal in Ester eingeben da ich aber Online Banking habe sehe ich komischerweise nur meine Kontoauszüge bis mitte 2015 / Alg I habe ich Anfang 2015 bekommen.
Ein Nachtrag ohne solche Daten wird dann auch schwer…

Gib einfach 1 Euro ein, denn das Finanzamt hat die Daten ohnehin und überschreibt sie dann mit den von der Arbeitsagentur übermittelten Daten. Oder du gibst einfach nur den Mantelbogen ab, das Finanzamt macht dann den ganzen Rest für dich.

ist nicht nötig: Du hast von der Bundesagentur für Arbeit nach dem Ende der Leistungen eine Bescheinigung bekommen, auf der der Gesamtbetrag draufsteht.

Du kannst den Betrag für die Steuererklärung (und die Berechnung vorab) auch schätzen - hundert Euro mehr oder weniger fallen da nicht so ins Gewicht, und beim Fiskus liegt der genaue Betrag wie gesagt sowieso schon vor. Alles, was Du dazu brauchst, ist Deine Steuer-Identifikationsnummer, die Du vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen hast. Die musst Du Dir sowieso wieder besorgen, wenn sie Dir weggekommen ist.

Schöne Grüße

MM

  • allerdings hie und da mit überraschenden Daten. Auf die Werte zur Lohnsteuerbescheinigung, die da in den Tiefen der Datenbank schlummern, ist nur bedingt Verlass.

Schöne Grüße

MM

Ich hatte in letzter Zeit mehrere Fälle, in denen das Finanzamt von den Erklärungen abwich, weil es zusätzliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beschied. Die Mandanten schworen jeweils Stein und Bein, dass da lediglich ein Minijob gewesen wäre. Nach Klärung mit dem Arbeitgeber stellte sich jedesmal heraus, dass das, was die Mandanten für einen Minijob hielten, eine normale SV-pflichtige Beschäftigung war, teilweise mit Arbeitslöhnen deutlich über der 450€-Grenze.

Aber natürlich erfolgen auch falsche Meldungen seitens der Arbeitgeber. Klassiker ist beispielsweise, die Korrekturmeldung wird nicht als solche gekennzeichnet und das Finanzamt setzt den Arbeitslohn doppelt an. Außerdem sollte man natürlich immer bei Abfindungen aufpassen, wenn die vom Arbeitgeber nicht begünstigt lohnbesteuert werden, dass man das gegebenenfalls im Rahmen der ESt-Erklärung selber beantragt.

Servus,

damit ist das seltsame Phänomen geklärt, dass mir immer wieder (auch bei mir selber) vom FA ein Steuerbrutto vorgesetzt worden ist, das ungefähr das Doppelte, aber nicht genau, des wirklichen Wertes ausmachte. Eigentlich naheliegend, aber ich bin nicht drauf gekommen und hab das immer auf die blöde Datenbank geschoben.

Aber auch dazu gehören Zwei: Überall sonst, bei USt-VAn, bei LSt-Anmeldungen, bei Steuererklärungen überschreibt jeder übermittelte Datensatz den letzten, und jeweils das Jüngste gilt, egal ob man es als berichtigt bezeichnet oder nicht. Nur grade hier nicht.

Solche Schlampigkeiten, dass abhängig davon, wo im System man sich grade befindet, ein und dieselbe Aktion völlig verschiedene Wirkungen haben kann, kann sich außer dem Fiskus nur SAP leisten.

Schöne Grüße

MM

In unserer Branche ist das ja nicht so schlimm, denn der doppelte Hungerlohn liegt ja immer noch unterhalb des steuerfreien Existenzminimums! :slight_smile: :slight_smile: :slight_smile: :slight_smile: :slight_smile:

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