Nochmal Frage zu "Fahrer unbekannt"

Hallo,

man nehme mal an, man bekäme einen Brief vom Ordnungsamt - man ist beim zu schnellen Fahren geblitzt worden.

Man leugnet nun, der Fahrer auf dem Foto zu sein und gibt an, man wisse nicht, wer zur fraglichen Zeit das Auto gefahren habe.

So weit, so häufig. Nun frage ich mich, was das denn eigentlich bringt. Sofern das Auto nicht Teil irgendeiner Art von Car-Sharing ist, weiß man doch, wer mit dem eigenen Auto fährt, selbst wenn man es gelegentlich an Freunde verleiht oder andere Familienmitglieder damit fahren. Der Personenkreis ist also überschaubar und somit auch identifizierbar (lassen wir mal den Fall von eineiigen Zwillingen oder fast-Doppelgängern außer Acht).

Grüße
Siboniwe

Hallo Siboniwe,

auch mich beschäftigt diese Frage!
Als Grund für das Verhalten kann ich mir - nach dem Lesen des Postings und der weiteren - vorstellen:

  • Austesten, wie weit man gehen kann, ohne eine Sanktion für sein Verhalten erfahren zu müssen.
    Das finde ich einfach unangemessen und auch etwas „sehr ungeschickt“, denn die Behörde lässt sich sicher nicht auf der Nase herumtanzen.

In Österreich muss man als Halter des Fahrzeugs für Verkehrsdelikte grade stehen. EIn „Das bin ich nicht auf dem Bild“ ist bei uns irrelevant.
Man ist für sein Fahrzeug verantwortlich, auch dann, wenn man eine andere Person damit fahren lässt. An dieser Person kann sich der Fahrzeughalter dann schadlos halten.

Gruß

dafy

Hallo Dafy,

naja, den Grund kann ich nachvollziehen. Aber das man mit sowas durchkommt. Warum kann die Polizei nicht einfach fragen: „Wer hatte Zugang zu dem Auto?“ und dann kommen ehrlichweise zwei oder drei Namen (in seltenen Fällen werden es mehr sein) und die Hälfte wird aussortiert, weil der Mann auf dem Bild ziemlich sicher nicht Waltraud heißt und dann weiß man, wer’s war. Fertig.

Grüße
Siboniwe

Hallo Siboniwe,

ich bin ziemlich sicher, dass der Betreffende mit seiner Version nicht durchkommen wird!
Was ich vermute ist ganz einfach, dass es teurer werden wird.

Bei uns braucht sie das ja nicht zu fragen - wie das in Deutschland gehandhabt wird, weiß ich nicht. Logisch wäre die Frage auf jeden Fall und eine falsche Auskunft bezüglich des Lenkers zu geben wäre dann schon etwas kostspielig - was ich persönlich durchaus gerechtfertigt finde.

Von Thomas Carlyle stammen diese beiden Sprüche, die ganz gut dazupassen
Der schlimmste aller Fehler ist, sich keines solchen bewusst zu sein.
Die Erfahrung nimmt ein furchtbar hohes Schulgeld, aber sie lehrt wie sonst keiner.

Gruß

dafy

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es endet zumindest mit der Auflage in Zukunft Fahrtenbuch zu führen…

Hallo,
ich bin kein ausgewiesener Kenner des österreichischen Rechts, aber das Rechtstaatsprinzip dürfte auch dort gelten.
Soweit ich weiß, wird bei den „einfachen“ Verstößen eine Anonymverfügung ausgesprochen, welche an den Halter geht und in etwa bedeutet: Es ist uns egal, wer es war. Der Fahrer kann anonym bleiben, Hauptsache wir bekommen das Geld.

Bei gröberen Verstößen wird auch in Österreich nicht Halter = Fahrer gleich gesetzt, sondern der Fahrer wird ermittelt.
Hierbei gibt es aber einen großen Unterschied: Der Halter ist dort zur Angabe des Fahrers verpflichtet, benennt er ihn nicht, wird es richtig teuer.

Hallo!

Aus dem prallen Leben: Vor langer Zeit, als ich noch mit anderer Einstellung unterwegs war (die ich heute nicht mehr gutheißen kann), erschienen in grünen Uniformen gekleidete Männer in meinem Betrieb, zeigten ein Foto herum und fragten meine Mitarbeiter, ob sie den abgebildeten Herrn kennen. An meinem Schreibtisch im Büro sitzend bekam ich davon erst durch die ziemlich lautstark ausgebrochene Heiterkeit etwas mit. Ich hab längst vergessen, was der „Spaß“ kostete. War jedenfalls billig (Bußgelder sind ein Witz) und hinderte mich auch fortan nicht, mangelhafte Terminplanung mit dem Gasfuß zu kompensieren.

Das Spiel funktionierte über Jahrzehnte, bis ich auf der A7 in einer 80er oder 100er-Zone mit ganz sicher mehr als 200 Sachen einem Lahmarsch auf der linken Spur eng auf die Pelle rückte, der nach Aufforderung per LIchthupe (konnte er vermutlich nicht sehen, weil ich viel zu dicht an seiner Heckklappe klebte) endlich Platz machte. Also weiter mit Vollgas. Dummerweise hatte das gerade noch nach rechts verschwundene Auto reichlich Pferdchen unter der Haube, tauchte plötzlich im Rückspiegel auf und gab sich als Polizei zu erkennen. Ich wurde auf den nächsten Autobahnparkplatz gelotst und gefragt, ob ich weiß, warum ich angehalten werde. „Nein“ (war womöglich die Nummernschildbeleuchtung kaputt?) „Aha, wollen Sie das Video sehen?“ So langsam dämmerte es. Bald darauf bekam ich Post. Der Lappen war weg und ich musste meine Freundin bitten, mich wochenlang kreuz und quer durch die Republik zu kutschieren. Nach solchem Warnschuss vor den Bug (die schon vorher eingegangene Warnung wg. anschwellendem Punktekoto ignorierte ich) änderte ich mein Verhalten.

Inzwischen - ungefähr 20 Jahre später - habe ich immer noch ein schnelles Auto (weil ich sein zeitloses Design mag), aber ein blitzeblankes Punktekonto. Gerade komme ich über die B5 aus einem Nachbarort. Auf der Strecke kenne ich jedes Detail und dennoch läuft immer das Navi. „Sie überschreiten die Höchstgeschwindigkeit“ (bei kurzzeitig 82 statt max. 80 km/h). Zu schnell findet nicht mehr statt, nicht mal auf der Autobahn. Und trotzdem erwischte es mich vor einigen Jahren. Parkscheibe nicht hingelegt - 10 € futsch.

Gruß
Wolfgang

Hallo X_strom,

Ausgangslage war ein Radarfoto - und da gibt zwar eine Anonymverfügung wie beim Falschparken, bei Nichtbezahlung allerdings eine Lenkererhebung und auch bei schweren Delikten.

Was ist wenn .
… jemand den falschen Lenker angibt:
Wenn aufgrund der Schwere des Deliktes oder einer nicht einbezahlten Anonymverfügung ein Strafverfahren eingeleitet wird, kommt es in der Regel zu einer Lenkererhebung. Macht der Zulassungsbesitzer eine falsche Angabe, z.B. dass der Ehepartner gefahren sei, musste sich die Behörde bisher damit abfinden.
Auf den Frontfotos ist klar erkennbar, wer am Steuer sitzt.
Wer es trotzdem versucht und eine falsche Lenkerangabe macht, muss mit zweierlei rechnen: Erstens wird eine Strafe wegen falscher Lenkerauskunft nach dem KFG (Kraftfahrgesetz) folgen. „Das kann bis zu 5.000 Euro kosten“, sagt der ÖAMTC-Jurist. Zweitens muss natürlich auch die Strafe für das Grunddelikt, z.B. Schnellfahren, bezahlt werden. Dazu kommt dann unter Umständen eine Entziehung der Lenkberechtigung oder - bei Fahranfängern - eine Verlängerung der Probezeit mit der Anordnung einer kostenpflichtigen Nachschulung.

http://www.oeamtc.at/portal/wenn-das-radar-von-vorne-blitzt+2500+1141705

Fazit:

  • Vertraue nie auf die dir viel zu niedrig erscheinende Toleranzgrenze, es ist Toleranz und es gibt eine Grenze.

  • Fahre nie zu schnell, denn es könnte eine Radarpistole / das Lasergerät im Einsatz sein.

  • Fahre nie zu schnell, denn es könnte ein Radargerät in der Nähe lauern und ein Foto in Topqualität von dir anfertigen.

  • Solltest du sofort mit der Geschwindigkeitsübertretung zeitnah konfrontiert werden, zahle sofort, wenn/weil du dir deines überhöhten Tempos sehr wohl bewusst bist.

  • Solltest du eine Anonymverfügung per Post bekommen (vorangegangen ist die Lenkererhebung, denn sonst könnte der „RSA Liebesbrief“ ja nicht zugestellt werden), zahle zügig, sonst wird es noch teurer! :smile:

Gruß

dafy

Männlein - Weiblein… paaaah täusche dich nicht :wink: ich hatte heute einen Fragebogen im Briefkasten… Mit einem definitiv dicken hässlichen Mann am Steuer auf dem Blitzerfoto :frowning:

…und ich bin definitiv nicht dick und ich bin weiblich… :wink:

Zum Glück hatte die Bußgeldbehörde die Möglichkeit sich online zu äußern :slight_smile: Da war nämlich auch das Foto des Kennzeichens hinterlegt …KURZ war ich versucht den Besuch bei einem Optiker vorzuschlagen :smile:

Ein Rechtsstaat ? in einem Staat der Polizisten erlaubt Geschwindigkeiten der deutschen Autofahrer zu schätzen ???

Hallo,

beim gewerblichen Car-sharing ist das aber ganz genau definiert - auch bei Familienmitgliedern. Und wenn Du behauptest, es wäre jemand Fremdes gefahren (der gar keine Berechtigung für diese Organisation hatte) kann das bedeuten, daß Du die längste Zeit Kunde gewesen bist.

&Tschüß
Wolfgang