Hallo,
nochmal eine konkrete Frage zu „einheitlichem“
hier—>
Dosenpfand:http://www.recht-find.de/neue_rechtsvorschriften.htm
steht—>unter „Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juni – Pressemitteilungen der Bundesregierung vom 30.05.2005“ folgendes:
"2. Einheitliches Dosenpfand von 25 Cent
Bereits seit dem 28. Mai gilt in Deutschland das einheitliche Pfand von 25 Cent für Einweggetränkeverpackungen von Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränken mit Kohlensäure. Pfandfrei bleiben auch in Zukunft Säfte, Milch und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen, beispielsweise Kartons.
Ab Mai 2006 werden auch Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und sogenannte Alcopops pfandpflichtig. Dann werden auch die so genannten Insellösungen von Vertreibern und Abfüllern beendet. Die leeren Verpackungen können überall abgegeben werden. Allerdings gilt das nicht uneingeschränkt: Es müssen nur die Verpackungen zurückgenommen werden, die auch im Sortiment verkauft werden. Wer nur Dosen anbietet, muss auch nur Dosen zurücknehmen, wer nur Flaschen anbietet, nur Flaschen.
Also, gilt das GESETZ nun, oder kann/wird daran entweder von
EU oder Seitens der neuen Regierung noch etwas geändert?
Ist es irgendwie möglich, dass dies so in einem halben Jahr keine
Bedeutung mehr hat, vielleicht sogar das Dosenpfand wieder
abgeschafft werden kann?
Was tatsächlich der Stand 25.11.2005 ist, konnte ich nicht in
Erfahrung bringen. Reiben sich denn Getränkehersteller,
Verpackungsindustrie und Supermarkt-Ketten schon so langsam
wieder ihre Hände, in Hoffnung auf …?
Grüße,
Erik