Nochmals bitte um Korrektur meiner Bewerbung

Hallo,

Welcher Satz ist korrekt?

Sehr geehrte Frau Meier,

„durch die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit habe ich erfahren, dass Sie zum 01.08.2014 einen Ausbildungsplatz zur Medizinischen Fachangestellten anbieten“

oder

„über“ die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit habe ich erfahren, dass Sie zum 01.08.2014 einen Ausbildungsplatz zur Medizinischen Fachangestellten anbieten.

Was ist richtig? durch oder über?

Ich danke euch im voraus!

So mach doch nicht…
…dauernd neue Threads auf, bitte, sondern reagiere erstmal auf die Antworten!

Und die Antwort auf diese Frage lautet: Weder - noch. Unabhängig davon was grammatikalisch korrekt wäre, ist dieser Einleitungssatz derjenige mit dem man sagt „Lieber Personaler, das doofe Arbeitsamt hat mir aufs Auge gedrückt, mich bei Ihnen zu bewerben. Da ich aber (bei Ihnen) eigentlich gar nicht arbeiten will, um Sperren zu umgehen aber irgendwas hinschicken muss, schreibe ich Ihnen diesen Satz. Dann können Sie sich nämlich die Zeit sparen aber hier jetzt weiterzulesen.“

Mehr positive Tips könnte ich Dir wirklich nur geben, wenn Du meine Fragen von weiter unten beantworten tätest.

*wink*

Petzi

Hi Petzi,

ganz so schlimm sehe ich das nicht. Personaler möchten schon gerne wissen, wie man auf die Anzeige gekommen ist. Und das Arbeitsamt bietet nunmal eine Stellensuche an, da sehe ich nichts verwerfliches. Ich selbst habe da auch schon gesucht, obwohl ich nicht ein einziges Mal auf dem Amt war.

Da steht ja nicht „Mein Vermittler hat mich auf Ihre ANzeige hingewiesen“ :wink:

viele Grüße
Felix

Hi Felix,

danke, Dein Einwand ist berechtigt :smile: Denn ich muss gestehen, dass ich diesen ganzen Kram grad neulich schonmal geschrieben hatte, und keinen Bock hatte das korrekt zu formulieren. Aber Du hast natürlich recht, darum nochmal präziser:

  • selbstverständlich ist es nicht verwerflich, die Suche des Arbeitsamts zu bemühen (auch ich hab da schon gesucht)
  • aber man sollte nach dem „Finden“ einer Jobausschreibung auf der Arbeitsamtsseite unbedingt suchen, ob der gleiche Job nicht auch auf der Interentseite der Firma ausgeschrieben ist. Das ist meist der Fall und dann macht sich der Verweis darauf natürlich besser :smile:
  • Und natürlich gibt man auch an, wo man die Stellenausschreibung gefunden hat, klar. Aber das tut man doch im Betreff „Bewerbung als xy, Ihre Stellenausschreibung in/auf zz“, denn den Einleitungssatz braucht’s für andere Dinge *g*

*wink*

Petzi

[MOD] Ein Thread zum selben Thema sollte genügen
deshalb stelle weitere Anfragen und Rückmeldung in den noch offenen unten stehen Thread ein.

Schöne Grüße,
Jule, Moderatorin in diesem Brett