Hallo!
Allmählich geniere ich mich schon, hier meine Unkenntnis zu offenbaren, aber irgendwie muss die Steuereklärung ja mal fertig werden …
Ich habe also die Fahrtkosten für Fortbildung und Geschäftsreise in Zeile 84, Kennzahl 147 erklärt. Muss ich den Betrag nun auch als Nutzungseinlage in gleicher Höhe in Zeile 126, Kennzahl 123 eintragen? „MeinElster“ will es so und verlangt zudem einen Eintrag in der Rubrik darüber „Entnahmen zur privaten Nutzung“. Soetwas habe ich in 40 Jahren in meiner simplen Einnahmen-Überschussrechnung nie angeben müssen. Ich mache Übersetzungen, um die Familienkasse aufzubessern. Ich habe keinen „Betrieb“, sondern bin „Angehörige der freien Berufe“ und nicht einmal umsatzsteuerpflichtig. In dem Zusammenhang irritiert mich auch der Begriff „nicht zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug“. Betriebsvermögen? Ich bin mit unserem ganz gewöhnlichen und einzigen PKW zu z.B. einer Lesung gefahren und möchte die Fahrtkosten ansetzen. Inwiefern ist das eine Nutzungseinlage? Worin? Ich hatte Unkosten, weiter nix.
Auf Ehre, ich mache seit 40 Jahren meine Steuererklärung selbst, habe mit ElsterFormular gearbeitet, bin auf Mein Elster umgestiegen und immer war alles paletti. Nur in diesem Jahr habe ich scheinbar ein Brett vorm Kopf. Oder ich bin in dem Formular in eine ganz falsche Schiene gerutscht.
Hilfe!
Gruß,
Eva