Guten Tag,
diese/ähnlich Anfragen wurden bereits früher gestellt, allerdings konnten meine Fragen nicht durch die alten Beiträge vollständig geklärt werden und bei den Archivbeiträgen konnte ich nicht antworten.
Person A hat einen Mietvertrag abgeschlossen in dem eine Mindestmietdauer (hier 18 Monate) vermerkt war. Diese Mindestmietdauer ist vorgedruckt im Mietvertrag, maschinell wurde an entsprechender Position ein Häckchen gesetzt, damit dieser Punkt gültig ist. Diese Klausel wurde im Vorfeld nicht mit Person A abgesprochen und diese Klausel wurde erst bei Unterzeichnung gesehen. Da keine Zeit blieb eine anderweitige Wohnung zu suchen/zu beziehen, wurde der Vertrag von Person A unterschrieben.
Ist diese Klausel in solch einem Fall rechtskräftig durch die Unterschrift?
Person A hatte nie ein persönl. Gespräch mit dem Vermieter, die Wohnungsbesichtigung wurde über ein Immobilienbüro (ohne Makler-Gebühren) geregelt, die Wohnungsübernahme dann mit dem Hausmeister.
Person A würde nun gern mit Person B (Ehemann, aus beruflichen gründen nicht in der gleichen Stadt lebend) in eine größere gemeinsame Wohnung ziehen.
Kann man mit der Begründung der „Familienzusammenführung“ vorzeitig aus einem Mietvertrag mit Mindestmietdauer aussteigen?
Ist der Vertrag rechtens, so wie es oben geschildert wurde?
Ich bedanke mich im Voraus für Antworten.
Letia