Ein freundliches Hallo an alle!
Folgender Fall: Autofahrer A wurde von Autofahrer B angezeigt wegen Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr.
Für A verhielt sich der Vorgang wie folgt.
A fährt durch ein Dorf und beschleunigt nach dem Ortsschild auf ca. 80 km/h. Plötzlich bemerkt er, dass links neben ihm Autofahrer B überholen will. A bemerkt dies, weil B links neben ihm zu Hupen beginnt und die Lichthupe gibt. Es kommt aber Gegenverkehr, weshalb B bremst und wieder hinter A einschert. A ist währenddessen normal weitergefahren, hat weder weiter beschleunigt noch gebremst. A bedeutet B dann nach hinten, dass er gucken soll, bevor er überholt (Zeigefinger und Mittelfinger ausgestreckt und auf die Augen gerichtet). Daraufhin fahren beide hintereinander her bis in die nächste Stadt, wo sie an der Ampel nebeneinander stehen. A sagt zu B durchs offene Fenster, dass er ein schlechtes Vorbild für seinen Nachwuchs sei, denn B hat seine Minderjährige Tochter auf dem Beifahrersitz.
3 Wochen später wird A als Zeuge aufs Polizeirevier geladen aufgrund „des Ermittlungsverfahrens wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr“. Ort und Zeitpunkt stimmen mit dem Vorfall überein. A vermutet, dass dabei festgestellt werden soll, ob er zu diesem Zeitpunkt gefahren ist oder nicht. Aufgrund des Zeugen von B ist das auch nicht abstreitbar. Vermutlich wird A also demnächst als Beschuldigter geladen, um eine Aussage zu machen.
Die Frage ist nun: Hat sich A wegen Nötigung strafbar gemacht, obwohl er ganz normal - wie man es so macht - nach dem Ortsausgang beschleunigt hat und nicht bemerkt hat, dass A überholen will? Es war schließlich zudem noch Gegenverkehr. Was B bei den Fingern gesehen haben will, kann man diskutieren. Problem ist: B hat einen Zeugen, der im Zweifelsfall auch einen Stinkefinger oder Vogel gesehen haben kann. A war zuvor noch nie auffällig, bis auf geringe Gschwindigkeitsübertretungen und Parkknöllchen. Er fährt ein Auto mit 65 Ps, bei dem der Turbo kaputt ist (kann vom Mechaniker bezeugt werden, denn das Auto war 2 Monate vorher beim TÜV). Also ist ein übermässiges Beschleunigen gar nicht möglich.
Gruß Janna