Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr - zurecht?

Ein freundliches Hallo an alle!

Folgender Fall: Autofahrer A wurde von Autofahrer B angezeigt wegen Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr.

Für A verhielt sich der Vorgang wie folgt.

A fährt durch ein Dorf und beschleunigt nach dem Ortsschild auf ca. 80 km/h. Plötzlich bemerkt er, dass links neben ihm Autofahrer B überholen will. A bemerkt dies, weil B links neben ihm zu Hupen beginnt und die Lichthupe gibt. Es kommt aber Gegenverkehr, weshalb B bremst und wieder hinter A einschert. A ist währenddessen normal weitergefahren, hat weder weiter beschleunigt noch gebremst. A bedeutet B dann nach hinten, dass er gucken soll, bevor er überholt (Zeigefinger und Mittelfinger ausgestreckt und auf die Augen gerichtet). Daraufhin fahren beide hintereinander her bis in die nächste Stadt, wo sie an der Ampel nebeneinander stehen. A sagt zu B durchs offene Fenster, dass er ein schlechtes Vorbild für seinen Nachwuchs sei, denn B hat seine Minderjährige Tochter auf dem Beifahrersitz.

3 Wochen später wird A als Zeuge aufs Polizeirevier geladen aufgrund „des Ermittlungsverfahrens wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr“. Ort und Zeitpunkt stimmen mit dem Vorfall überein. A vermutet, dass dabei festgestellt werden soll, ob er zu diesem Zeitpunkt gefahren ist oder nicht. Aufgrund des Zeugen von B ist das auch nicht abstreitbar. Vermutlich wird A also demnächst als Beschuldigter geladen, um eine Aussage zu machen.

Die Frage ist nun: Hat sich A wegen Nötigung strafbar gemacht, obwohl er ganz normal - wie man es so macht - nach dem Ortsausgang beschleunigt hat und nicht bemerkt hat, dass A überholen will? Es war schließlich zudem noch Gegenverkehr. Was B bei den Fingern gesehen haben will, kann man diskutieren. Problem ist: B hat einen Zeugen, der im Zweifelsfall auch einen Stinkefinger oder Vogel gesehen haben kann. A war zuvor noch nie auffällig, bis auf geringe Gschwindigkeitsübertretungen und Parkknöllchen. Er fährt ein Auto mit 65 Ps, bei dem der Turbo kaputt ist (kann vom Mechaniker bezeugt werden, denn das Auto war 2 Monate vorher beim TÜV). Also ist ein übermässiges Beschleunigen gar nicht möglich.

Gruß Janna

Hallo,

A fährt durch ein Dorf und beschleunigt nach dem Ortsschild
auf ca. 80 km/h. Plötzlich bemerkt er, dass links neben ihm
Autofahrer B überholen will.

da hat A wohl nicht aufgepaßt und wird wegen § 5 Abs. 6 StVO in Schwierigkeiten kommen:
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.

Gruß
C.

Aber ist es nicht üblich am Ortsausgang zu beschleunigen? Autofahrer B muss damit rechnen und sein Fahrverhalten anpassen, d.h. Überlegen, ob er A überholt. Zudem kam Gegenverkehr.

Andersrum argumentiert: dann müsste ja jeder Autofahrer nach Aufheben einer Geschwindigkeitsbegrenzung erst einmal schauen, ob sein Hintermann den Wunsch hat zu überholen. Das ist in der Praxis nicht durchführbar, oder?

Tach!

Zunächst einmal ist es in der Praxis locker durchführbar, den rückwärtigen Verkehr stets im Auge zu haben.
Weiters darf nicht beschleunigt werden, wenn man überholt wird.

Allerdings darf auch nur bei klarer Verkehrslage überholt werden. Und am Ortsausgangsschild ist dies nicht unbedingt gegeben, da man, selbst im spirtsparenden Deutschland des Jahres 2013, damit rechnen muss, dass der zu Überholende dann beschleunigt.

Aus diesem Grund sehe ich auch die Anzeige als mutig an.
B könnte nun Gegenanzeige wegen Nötigung und Überholversuches bei unklarer Verkehrslage erstatten. Vielleicht haben dann beide Glück und die Geschichte wird eingestellt.

Ich persönlich würde beide zu einem Monat Fahrverbot verknacken, allein aufgrund der Uneinsichtigkeit. Aber ich habe diesbzgl. ja nichts zu sagen… :wink:

Gruß,
M.

Aber ist es nicht üblich am Ortsausgang zu beschleunigen?
Autofahrer B muss damit rechnen und sein Fahrverhalten
anpassen, d.h. Überlegen, ob er A überholt. Zudem kam
Gegenverkehr.

Es ist doch eigentlich ganz einfach: beschleunigt A nachdem B seinen Überholvorgang eingeleitet hat (d.h. Blinker links, Fahrstreifenwechsel) – > Problem. Setzt B zu einem Überholvorgang an, nachdem A begonnen hat, zu beschleunigen, greift § 5 Abs. 2 StVO: „(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.“

So oder so sollte A davon absehen, in der kommenden Verhandlung darauf hinzuweisen, er könne doch unmöglich bei jeder Gelegenheit den nachfolgenden Verkehr im Auge behalten.

Hallo,

ich vermute mal, dass ohne dieses „Oberlehrerhafte verhalten mit den Fingern“
keinerlei Reaktion gekommen wäre.

Mit ein bisschen Rücksicht auf andere, gilt für jeden, fährt es sich ruhiger.

Gruß Dietmar

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B könnte nun Gegenanzeige wegen Nötigung und Überholversuches
bei unklarer Verkehrslage erstatten.

Ich kann hier weder bei A, schon gar nicht bei B eine Nötigung erkennen.

Und was soll eine „Gegenanzeige“ bewirken? Erwirbt man dadurch mehr Rechte? Nein! Man kann sich jetzt zur Sache äußern, dann werden beide Seiten gewertet und es wird eine Entscheidung getroffen.

Gruß Crack

Andersrum argumentiert: dann müsste ja jeder Autofahrer nach
Aufheben einer Geschwindigkeitsbegrenzung erst einmal schauen,
ob sein Hintermann den Wunsch hat zu überholen. Das ist in der
Praxis nicht durchführbar, oder?

In der Praxis kennt man doch die übliche Klientel und deren Fahrverhalten, so dass sich ein kurz bevorstehender Überholvorgang regelmäßig von alleine ankündigt.

Ebenso ist das Blickfeld des gesunden Menschen fast 180° weit, so dass man im Rückspiegel auch dann wegfallendene oder hinzustoßenden Fahrzeuge wahrnimmt, wenn man gerade nicht hereinblickt.

Jegliche Interaktion - sei es durch Gesten oder Ansprache - mit anderen Verkehrsteilnehmern sollte man bei solchen Situationen unterlassen.
Wo sonst Blickkontakt, Winken, Grüßen und Danken gut sind, kann hier jede Geste zur Steigerung von Wut und Rachsucht führen.

Irgendwie ticken wir Menschen nunmal anders, wenn wir in einer Blechdose hocken…

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Ein freundliches Hallo an alle!

Folgender Fall: Autofahrer A wurde von Autofahrer B angezeigt
wegen Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr.

Für A verhielt sich der Vorgang wie folgt.

A fährt durch ein Dorf und beschleunigt nach dem Ortsschild
auf ca. 80 km/h. Plötzlich bemerkt er, dass links neben ihm
Autofahrer B überholen will. A bemerkt dies, weil B links
neben ihm zu Hupen beginnt

Er fährt ein

Auto mit 65 Ps, bei dem der Turbo kaputt ist (kann vom
Mechaniker bezeugt werden, denn das Auto war 2 Monate vorher
beim TÜV). Also ist ein übermässiges Beschleunigen gar nicht
möglich.

Gruß Janna

Hi

Wenn ich als Autoschrauber mal etwas dazu sagen darf .

Diese Geschichte ist denn wohl wirklich frei erfunden , denn so kann es in der Realität nämlich gar nicht sein.

Wir reden jetzt einmal NUR von der Technik , nicht über Schuld oder Unschuld von dieser oder jener Person.

Punkt A : wenn an einem Auto der Turbolader kaputt ist , stimmen die Abgaswerte nicht , der Wagen bekommt keine AU , also auch kein Tüv.

Punkt B : wenn der Turbolader kaputt ist , zieht der Wagen eine dicke Rauchwolke hinter sich her , so kann es wohl durch diesen Qualm sein , das man den nachfolgenden Verkehr übersehen hat , aber dann galt das Zeichen mit den Fingern zu den Augen nicht das man den Überholvorgang übersehen hat , sondern als Aufmerksamkeitsanzeige , das etwas mit dem Motor nicht stimmt , da er qualmt wie ein alter Ölofen aus den 60 Jahren.

Punkt 3 : aus der Erfahrung , das ich einmal ( und nie wieder ) einen Peugeot 806 TD ( 86 PS ) mit defekten Turbolader 40 km in die Werkstatt fahren wollte und dieser für die Beschleunigung von 50 auf 60 rund eine halbe Minute gebraucht hat , die Höchstgeschwindigkeit so ungefähr bei 85 km/h lag und an jedem Berg die 50km/h wieder unterschritten wurde , so kann die Beschleunigung eines 65 PS Motors mit defekten Turbolader von 50 auf 80 km/h, sofern überhaupt technisch noch möglich , mehrere Minuten gedauert haben .

Ich gehe einfach einmal davon aus , das hier das übersehen des Überholenden Verkehersdurch das Handzeichen gar nicht gemeint war , sondern lediglich die Rauchfahne die den Überholenden veranlasst hatte risikoreich überholen zu wollen , da er den Nebel nicht vor seiner Nase haben wollte

Das ganze ist dann eskaliert , weil man sich dann missverstanden hatte
…oder wer will schon eine Nebelmittelwurfanlage vor sich her fahren haben ?

gruss

Toni

Tach!

B könnte nun Gegenanzeige wegen Nötigung und Überholversuches
bei unklarer Verkehrslage erstatten.

Ich kann hier weder bei A, schon gar nicht bei B eine Nötigung
erkennen.

Ich auch nicht.
Was aber A und B sowie auch irgendein Staatsanwalt oder gar Richter aus solchen Situationen herauszulesen vermögen, können wir nicht wissen.

Und was soll eine „Gegenanzeige“ bewirken?

Dass es dem Staatsanwalt möglicherweise zu blöd wird und die verfahren sofort einstellt und dass B in Zukunft, da Schreibkram damit verbunden ist und eine Bestrafung zumindest theoretisch möglich ist, in Zukunft auf den Anzeigeschwachsinn verzichtet.

Erwirbt man dadurch
mehr Rechte? Nein! Man kann sich jetzt zur Sache äußern, dann
werden beide Seiten gewertet und es wird eine Entscheidung
getroffen.

Wenn glasklar ist, dass eine Anzeige droht, sollte man versuchen, selbst schneller zu sein und den „Gegner“ anzuzeigen, bevor dieser einen selbst anzeigen kann. Wer zuerst kommt, wird als eher im Recht angesehen. Ist Usus.

Gruß,
M. D.

Tach!

Hallo,

Wer zuerst kommt, wird als eher im Recht angesehen. Ist Usus.

ach, das belege und begründe doch einnmal…!

Gruß,
M. D.

Gruß
rolli

2 Like

Wer zuerst kommt, wird als eher im Recht angesehen. Ist Usus.

ach, das belege und begründe doch einnmal…!

Es gibt in diesem Bereich eine ganze Reihe von Irrtümern die einfach nicht auszurotten sind, so z.B. der Mythos Aussage gegen Aussage, man braucht immer einen Beweis, oder es gewinnt derjenige der mehr Zeugen hat…

Gruß Crack

1 Like

Wer zuerst kommt, wird als eher im Recht angesehen. Ist Usus.

ach, das belege und begründe doch einnmal…!

Es gibt in diesem Bereich eine ganze Reihe von Irrtümern die
einfach nicht auszurotten sind,…

ooch, schade! Ich würde sonst nämlich nach irgendwelchen Delikten die ich schuldhaft begangen habe immer sofort zum RA rennen und s o f o r t Anzeige - lt. Matthias - gegen den anderen erstatten…und hätte den Prozess schon sogut wie gewonnen! Wenn das doch Usus ist…

Gruß Crack

Gruß
rolli

1 Like

Hallo

Sorry, ihr spinnt doch beide ein bischen rum, gebts zu :smile:

Erstmal geht es bei sowas nicht um einen Zivilprozeß, in dem beide im gleichen Raum sitzen, etwas gegenteiliges behaupten und der Richter ein salomonisches Urteil fällen muß; es geht um zwei unterschiedliche Strafanzeigen.

Der Richter muß jeweils die Schuldfrage prüfen und wenn es keinerlei Beweise ausser den gegensätzlichen Zeugenaussagen gibt, bleibt im nur zu prüfen, wie schlüssig die Aussagen und wie glaubwürdig die Zeugen sind. Und er muss nicht (falls er überhaupt beide Prozesse leitet) entweder oder entscheiden, sondern kann auch: beiden keine Schuld nachweissbar.

Und darauf wird es in solchen Fällen oft hinauslaufen, falls nicht die erfundene Aussage als falsch nachgewiesen wird. Was übrigens auch oft passiert. Genauso wie sich manche auch sonst im Leben überschätzen, sind sie eben nicht die coolen, durchdachten Lügner. Eine kurze Nachfrage - das könnte evtl. eine unterschiedliche Motorisierung sein „wie erklären sie sich, dass sie laut ihrer Aussage mit ihren 350 PS Vollgas gegeben haben, die Ente aber genauso schnell beschleunigt hat?“ und die Lüge bricht in sich zusammen oder er verstrickt sich in immer abstrusere Argumente.

Zum Thema Glaubwürdigkeit von Zeugen, die direkt in den Vorfall verwickelt waren und ausserdem noch dazu eine Anzeige erstattet haben; da werden die Richter und Staatsanwälte wohl Erfahrung haben, wie man mit ihnen umgeht, wie man ihnen Aussagen entlockt und wie man ihre Angaben einzuschätzen hat
Und die Verteidiger, ihre Mandanten entsprechend zu drillen, wie man sich eben nicht verhält :smile:

Grüße,
.L

Moin!

Wer zuerst kommt, wird als eher im Recht angesehen. Ist Usus.

ach, das belege und begründe doch einnmal…!

Ob Du dazu etwas im Gesetz findest, sei Deiner eigenen Recherche überlassen.

Bei den üblichen schwachsinnigen Verkehrsproblemchen ist das so.
Mannigfache Erfahrung aus dem Bekanntenkreis, zwei davon Verkehrsrechtler, bestätigen dies.

Es gibt in diesem Bereich eine ganze Reihe von Irrtümern die
einfach nicht auszurotten sind, so z.B. der Mythos Aussage
gegen Aussage, man braucht immer einen Beweis, oder es gewinnt
derjenige der mehr Zeugen hat…

Ich kann mich nicht erinnern, dies geschrieben zu haben.
Natürlich sind mir diese Punkte bekannt.

M.

Wer zuerst kommt, wird als eher im Recht angesehen. Ist Usus.

ach, das belege und begründe doch einnmal…!

Ob Du dazu etwas im Gesetz findest, sei Deiner eigenen
Recherche überlassen.

Ist es nicht mehr üblich das derjenige der eine Behauptung aufstellt diese auch nachweisen sollte?

Es gibt in diesem Bereich eine ganze Reihe von Irrtümern die
einfach nicht auszurotten sind, so z.B. der Mythos Aussage
gegen Aussage, man braucht immer einen Beweis, oder es gewinnt
derjenige der mehr Zeugen hat…

Ich kann mich nicht erinnern, dies geschrieben zu haben.

Zwischen Deinem und meinem Beitrag war noch genügend Platz für den Beitrag eines anderen Users, Du musst Dich also nicht angesprochen fühlen. Außerdem sollte der Bezug durch das voranstehende Zitat klar erkennbar sein…

Gruß Crack

1 Like

Hallo

Sorry, ihr spinnt doch beide ein bischen rum, gebts zu :smile:

ja, gebe ich! Habe gehofft, meine Ironie wäre entlarvt…!?

Grüße,
.L

Grüße
rolli

Moin!

Wer zuerst kommt, wird als eher im Recht angesehen. Ist Usus.

ach, das belege und begründe doch einnmal…!

Ob Du dazu etwas im Gesetz findest, sei Deiner eigenen
Recherche überlassen.

Ist es nicht mehr üblich das derjenige der eine Behauptung
aufstellt diese auch nachweisen sollte?

Das habe ich.
Wer allerdings alles und jedes über einen Gesetzestext nachgewiesen haben möchte, lebt in der Theorie und hat nicht wirklich vor, über Probleme im realen Leben zu diskutieren.

Daher: weiterhin frohes Suchen und Träumen!

Es gibt in diesem Bereich eine ganze Reihe von Irrtümern die
einfach nicht auszurotten sind, so z.B. der Mythos Aussage
gegen Aussage, man braucht immer einen Beweis, oder es gewinnt
derjenige der mehr Zeugen hat…

Ich kann mich nicht erinnern, dies geschrieben zu haben.

Zwischen Deinem und meinem Beitrag war noch genügend Platz für
den Beitrag eines anderen Users, Du musst Dich also nicht
angesprochen fühlen. Außerdem sollte der Bezug durch das
voranstehende Zitat klar erkennbar sein…

War es nicht. Ich bin seit über 5.000 Tagen mit dem System vertraut.
Beschäftige Dich mit ein paar Zitierregeln.

Gruß,
M.

Hi.

Wer allerdings alles und jedes über einen Gesetzestext nachgewiesen haben möchte, lebt in der Theorie und hat nicht wirklich vor, über Probleme im realen Leben zu diskutieren.

Achso, das Argument „In der Theorie ist das so, in der Praxis ganz anders“. Schön. Und der Beleg für deine Aussage sind die mannigfaltigen Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis, wo es sich bei Zweien um Verkehrsrechtler handelt. Na dann… kann ich dir nur davon abraten, dich bei verkehrsrechtlichen Problemen an einen der Beiden zu wenden. Andererseits, hmm, ich fang dann mal an, Unfälle zu provozieren und sofort anzuzeigen. Damit lässt sich, nach lex Mathias, sicher gut Geld verdienen…

MfG,
TheSedated

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