Nötigung und illegale Geldaufforderung?

§ 123 StGB
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

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Danke. Ich dachte man darf jedes Haus locker betreten…

Falls das ironisch gemeint war: Du hast gefragt, wie „das“ Hausfriedensbruch sein kann. Diese Frage habe ich dir beantwortet.

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Dann OK, danke