Hallo,
Mieter A hat das Haus verlassen nach Einvernehmliche Beendigung Mietverhältnis.
Nun weigert A das Haus zu übergeben ohne dass Vermieter B ihm 800 Euro in Bar gibt,
A Bombardiert B via WhatsApp massiv und auch Mitternachts und droht mit Strafanzeige (n) ,
schreibt etwa "…Gib mir das Geld, sonst Anzeige,. „. " Sonst wird dir alles sehr teuer“, droht das Haus nie übergeben wenn ihm das Geld nicht im Bar bezahlt wird, beleidigt als „Betrüger“, droht das Haus zu ruinieren.
A behauptet „sehr viel Geld in Haus investiert haben“, Kaufbelege zeigt aber nicht vor, weigert neue Adresse für Abrechnung und Korrespondenz zu geben.
Abgesehen vom Zivilrechtliche Schritten:
Ob da Merkmale Nötigung vorhanden sind für ggf. Anzeige?
Danke im Voraus,
Hallo,
wer mitternachts auf Whatsapp guckt ist selber schuld.
Wofür sollen die 800 € sein? Gab es dafür eine vertragliche Regelung?
Um viel Geld in ein gemietetes Haus zu investieren bedurfte es doch des Einverständnisses des Vermieters. Oder war das nur eine Menge an Kleinreparaturen bzw. Instandhaltung?
Ein Rechtsbeistand wäre anzuraten, man weiß ja nicht wie sich die Sache entwickelt.
Ja.
Die Drohung „Gibt mir Geld oder ich zerstöre das Haus“ ist eine Nötigung.
Und wenn Mieter A ausgezogen ist, geht es wohl „nur“ um den Schlüssel oder die formelle Übergabe ? Da könnte man es sich ja auch einfach machen und öffnet selbst und tauscht die Schlösser aus.
fertig.
Aber nur wenn Haus leer ist.
MfG
duck313
Es geht um das Heizöl, dass der Mieter angeblich getankt hat. Zähler gibt es nicht. Vorschlag: messen lassen und danach ordentlich abrechnen wurde abgelehnt. Einen Kaufbeleg für angeblichen Kauf hat der Mieter nicht oder weigert ihm zu zeigen.
Ja, das Haus steht leer seit 1 Woche, Briefe kommen zurück, Briefkasten fehlt, alte Möbel steht draussen, alles vermüllt.
Mieter hat es bekommen, dass mehrere Interessenten schon in weniger Tagen besichtigen möchten und es gibt sogar ein Vorvertrag. Drohung mit sensible Übel?
Wenn das Heizöl im Tank ist und der Mieter es bezahlt hat, hat er Anspruch auf Erstattung.
Eine Stange tut’s notfalls auch.
Ach, und damit kommst Du jetzt !
Es gibt also sehr wohl einen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Hier für eingetanktes Heizöl.
Wichtiger als die Tankrechnung wäre aber die Feststellung der Differenz Ölstand Einzug zu Ölstand Auszug. Preise könnte man auch aus Durchschnittspreisen entnehmen .
Und die einfache Messung des Füllstandes mit einem Meterstab und Umrechnung über den Nenninhalt und die Max. Füllmarke sollte hinreichend genau sein.
Ich fürchte aber, Du hast den Füllstand bei Einzug gar nicht festgehalten. Wenn der nicht völlig leer gewesen wäre (macht man ja nie, weil dann der Brenner auf Störung geht und man es selbst meist nicht mehr in Gang kriegt !) dann hast Du jetzt schlechte Karten !
MfG
duck313
Strafrechtlich könnte § 253 StGB interessant sein.
Ein gefährlicher Rat!
Die Übergabe der Wohnung ist keine „formelle“ Angelegenheit. Vielmehr überträgt der Mieter dem Vermieter den Besitz an der Wohnung. Besitz ist die vom Willen getragene tatsächliche Sachherrschaft, und die hat im Fall einer Wohnung derjenige, der die Schlüssel hat.
Gibt der Mieter den Besitz auf, etwa indem er die Schlüssel liegen und die Haustür offen lässt, um sich nach Florida abzusetzen, hat der Mieter keinen Besitz mehr, so dass auch keine Übergabe erfolgen kann. Der Mieter aber, um den es hier geht, hat den Besitz an der Wohnung gerade nicht aufgegeben, sondern versucht, seine Besitzposition auszunutzen.
Was du hier vorschlägst, ist Selbstjustiz.
Strafrechtlich könnte das zumindest Hausfriedensbruch durch den Vermieter und Anstiftung zum Hausfriedensbruch durch dich bedeuten.
Zivilrechtlich nennt man das von dir vorgeschlagene Vorgehen verbotene Eigenmacht. Der Mieter bekommt, wenn er dies bei Gericht beantragt, in kürzester Zeit eine einstweilige Verfügung durch.
Das ist übrigens auch der richtige Weg für den Vermieter. Der sollte schleunigst einen Anwalt oder eine Anwältin aufsuchen und um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchen, damit der Mieter das Haus nicht demoliert.
Das wusste ich natürlich.
Aber bei einen störischen Mieter, der die Übergabe und Rückgabe des Schlüssel verzögert oder an zweifelhafte Bedingungen knüpft wäre das durchaus ein Möglichkeit.
Dann gibt ihm auch gleich den Rat, die Mietkosten weiter zu verlangen bis endlich die Übergabe stattfinden wird.
Das macht die Sache nicht gerade besser.
Wenn man in Geldnot ist, ist Bankraub auch eine Möglichkeit. Nur eben keine legale.
Und wenn du wusstest, welche straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen dein Vorschlag nach sich ziehen kann, hättest du es dem Vermieter hier doch wenigstens sagen können.
Entweder die vereinbarte Miete oder die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 546a Abs. 1 BGB).
Klar. Würde x Mal angeboten: messen(lassen), berechnen und alles mit Endabrechnung auszahlen.
Dann sollte er ein Kaufbeleg haben, Ölstand messen können und Postalisch eine Kopie kommen lassen. „Gib mir 500 bares, sonst bekommst du kein Übergabe und kein Schlüssel“… - Frage verstanden?
Antwort im Link verstanden?
Wenn nicht: frag halt nach, was dir unklar ist.
Hallo,
was nutzt es zur Abrechnung des Rest-Oeles, wenn der Mieter irgendwann irgendeine und sei sie bekannte Menge getankt hat? Er hat 2000 Liter im Februar getankt, wieviel ist also heute im Tank? Kann man nicht rechnen. Auf einer Rechnung bestehen sieht aus wie verzoegern wollen, bringt nichts. Messen hilft.
Ja, ganz bestimmt.
Gerne!
Warum ein A. darf alle Regeln und Formalitäten umgehen, ablehnen, nicht zahlen, andere ausnutzen, erpressen und sehr gut unbestraft weiter auf Kosten Steuerzahler leben bleiben? Warum anstatt prüfen, beweisen und bestrafen konzentrieren sich Exekutive auf… Na ja…
Was ist hier Passiert ist absolut durchsichtig: Staatliche „Organe“ sind aber… Na ja, solche Definition.
Na ja, solche Fragen.
Warum ?
Weil Du nichts dagegen unternimmst, damit „staatliche Stellen“ einschreiten können.
Bisher wissen die nämlich von nichts.
Entweder die schlägst den Rechtsweg ein( Klage auf Herausgabe des Hauses) oder Du nimmst (unerlaubte) Eigenvornahme vor. Also Schloss aufbrechen lassen, austauschen und Haus wieder in Besitz nehmen.
Sollte der Mieter einen Anspruch auf Bezahlung des restlichen Heizöls haben, so kannst du das ja abmessen, bewerten und mit eigenen Forderungen gegenrechnen. Ich denke da an zurückgelassenen Sperrmüll.
Vor 525 Jahren wurde der Ewige Landfriede verkündet, der das Fehderecht ausschließt. Im Übrigen stimmt es ja auch gar nicht, was du da behauptest: Dein Mieter darf sich nicht so verhalten. Niemand hier hat auch nur im Ansatz dergleichen behauptet.
Die Exekutive spielt hier nur eine ganz untergeordnete Rolle. In erster Linie ist das ein Fall zwischen Mieter und Vermieter, der nötigenfalls vor Gericht zu klären ist. Das Gericht gehört allerdings zur Judikative, nicht zur Exekutive.
Absolut einverstanden, nun das Haus ist Verlassen worden, die Mieter wohnen längst woanders, alle Sachen mitgenommen und alle Geräte abgebaut und abgeschaltet… Es ist somit keine Zuhause mehr, dass geschützt werden soll, sondern nur eine Immobilie mit Technik drin.
Mieter haben SELBST den Vertrag aufgehoben! Die haben somit bestätigt dass ab Datum wird das Haus übergeben. Schlüssel ist hier kein Symbol mehr?
Wenn eine Immobilie kein Zuhause mehr ist - woher kommt Hausfriedensbruch?
…und wenn der Vermieter weisst wo ein Ersatzschlüssel liegt? Mieter wissen es auch. Muss man nichts mehr aufbrechen, einfach rein und Zylinder wechseln,-?