Hallo,
ich habe folgendes Problem: Meine Geschwister und ich haben vo unserer Mutter eine Immobilie geerbt, das Nießbrauchrecht hatte unser Stiefvater nach dem Tod unserer Mutter. Dieser ist Anfang Januar verstorben, Ende Januar sind wir zum Notar um das Nießbrauchrecht löschen zu lassen. Dies ist bis heute nicht geschehen, alle benötigten Unterlagen haben wir längst eingereicht. Ich habe mehrere Male versucht, den Notar telefonisch zu erreichen, mir wurde jedesmal ein Rückruf versprochen. Mittlerweile bin ich bei einer Mitarbeiterin gelandet, die angeblich mit unserem Fall beschäftigt ist. Leider geht bei ihr das gleiche Spielchen wieder los, sie lässt sich verleugnen, versprochene Rückrufe erfolgen nicht. Meine Geduld ist nun langsam am Ende. Meine Frage ist nun, kann ich dem Notariat unseren Auftrag entziehen und einen anderen Notar konsultieren? Vielen Dank für jegliche Unterstützung!
Woran liegt es? Hat Dir irgendwer irgendwas erklärt?
Wenn ja, war wurde gesagt?
Wenn nein, dann würde ich mal beim Amtsgericht nachfragen, welchen Stand die Sache hat. Möglicherweise hat der Notar seine Arbeit gemacht.
Ist die Angelegenheit dringend, weil noch etwas Anderes daran hängt?
Ergänzend: Warum Notar? Das Nießbrauchrecht ist mit dem Tod erloschen, es geht Me nur noch um eine Formalie, nämlich die Grundbuchberichtigung. Bei vielen Grundbuchämtern kann man da Formular herunterladen, die man dann zusammen mit den Unterlagen direkt einreicht. Oder gibt es da noch eine Besonderheit, die wir nicht kennen?
Gruß,
Max
Nicht ganz. Es gibt Nutzungsechte, die vererbt werden können.
Sind wir sicher, dass es sich hier wirklich um „Niessbrauch“ handelt? Oder wird eine anderes Nutzungsrecht hier so bezeichnet?
Na ja, was wird sein ?
Man will Haus verkaufen und dazu soll der Nießbrauch gelöscht werden. Mit ihm wird man nicht oder zu viel weniger Erlös verkaufen können.
Aber wenn es so ist wie geschildert,könnte man das Erlöschen des Rechts doch auch anders belegen, Testament, Sterbeurkunde des Nießbrauchnehmers.
Das Löschen ist eine Formalität
MfG
duck313
Genau. Und wer ist der Erbe des Stiefvaters?
Beste Grüße,
Max
Bevor der Grundbuchinhalt und die Formulierung des Rechts nicht bekannt sind, arbeiten wir mit der Stange im Nebel.
Aufklärung kann nur der Frager bringen.
was kein Problem ist und keinen Einfluß auf den Kaufpreis hat, wenn man den Nachweis erbringen kann, das das Recht erloschen, und wie du richtig sagst, eine reine Formalität ist.
Die Löschung des Eintrags kann zeitgleich mit dem Kaufvertrag und den dann eh erforderlichen Löschungen und Eintragungen von Grundschulden, Eigentümerwechsel etc. passieren.
Gruß h.
Erstmal vielen Dank für die Antworten. Die Immobilie wurde schon zu Lebzeiten des Stiefvaters auf uns übertragen (Grundbuch). Ich werde mich mal an das Amtsgericht wenden, ob es da wirklich die Möglichkeit gibt, das Nießbrauchrecht ohne Notar zu löschen.
Aber meine Frage wurde eigentlich nicht beantwortet, nämlich ob es möglich ist den Notar zu wechseln.
Hallo,
ja, natürlich. Es kann aber sein, dass der bisherige Notar dir schon irgendwelche Sachen in Rechnung stellt, was er womöglich bisher schon gemacht haben will.
Besteht nicht die Möglichkeit, dir da einen Termin geben zu lassen, und mit ihm persönlich zu sprechen?
Gruß
Christa
Das geht nur, wenn eine der beiden Umstände zutrifft:
- im Grundbuch steht eine Löschungserleichterungsklausel („löschbar mit Todesnachweis“) oder
- der Nießbrauchrechtsinhaber ist schon vor über einem Jahr verstorben
Dazu müssten sie noch bis Mitte Januar warten …
Vielleicht wartet der Notar auch so lange und hält dann die Hand auf.
Ja, ich weiß. Ändert aber nichts daran, dass das die beiden Möglichkeiten sind, die man einfach mal erwähnen kann. Und - wer weiß - vielleicht liest das ja auch mal jemand anders, bei dem die Konstellation ein bisschen anders ist.