Hallo,
ich hatte mal einen Fall wo ein Notar bei der Berechnung seiner Gebühren einen höheren Wert als den Kaufpreis angesetzt hatte weil das Grundstück durch die nahe Eisenbahntrasse im Wert gemindert war - diese Wertminderung hat er beim Kaufpreis dazugerechnet um auf Basis dieser Summe seine Gebühren zu erheben.
Hab mich informiert, dieses m.E. skandalöse Vorgehen war rechtens. Jetzt interessiert mich aber wo das geregelt ist und wieso ich im Internet nirgends etwas darüber gefunden hab.
Kann jemand mit einem Link weiterhelfen?
Gruß und Dank
Desperado