Notar will Geld nur fuer Vertragsentwurf

habe ein Grundstueck angeboten bekommen zum Verkauf. von einem Interessenden der eine Teilflaeche fuer seine Tochter erwerben wollte. Er gab mir die Adresse der Verkaeuferin mit der ich einen Termin vereinbarte um die Sache zu besprechen.
Beim Termin erklaerte die Eigentuemerin sie Verkauft das Grundstueck nur im ganzen ca. 6000 m2 Teilbar, da sie sonst als Gewerblich eingestuft wird beim Finanzamt. Somit hatte ich Ihr angeboten das Grundstueck zu kaufen jedoch die Bezahlung erfolgt nach Abverkauf der einzelnen Parzellen ( 6 Teilflaechen) und sagte Ihr ein Kaufintressent ist bereits vorhanden.
Sie war damit einverstanden. Sie bat mich mit einem Notar die benoetigten Entwuerfe anfertigen zu lassen. was ich dann auch machte.
Als die Endwuerfe fertig waren wollte sie nichts mehr davon wissen. somit ist alles geplatzt der Notar will nun von mir das ganze Geld fuer die Endwuerfe rund 2000,- €
im Internet habe ich gelesen , dass das nicht rechtens sei laut § 145 wer kann helfen damit ich da rauskomme aus der Sache denn der eine Grundstueckkaeufer will trotz auftrag nicht zahlen
sowie der Verkaeufer will die Kosten auch nicht bezahlen trotz des erteilten Auftrages

Wer kann mir helfen in der Sache

Gruss Toni

Hallo,

Du meinst vermutlich diesen hier?
https://dejure.org/gesetze/KostO/145.html

Ich sehe erstmal nicht, dass dieser der Forderung des Anwalts widerspricht.
Vielleicht kannst du das etwas genauer begründen. Danke.

Gruß,
Steve

Hallo

Kann es sein, dass dieser Artikel dich der Antwort zu deiner Frage näher bringt?

„Für Sie als Immobilienmakler bedeutet diese Rechtsprechung, dass Sie sich eine schriftliche Vollmacht von Ihrem Vertragspartner/Kunden geben lassen sollten, bevor sie den Notarvertrag in Auftrag geben. Dann sind Sie – zumindest kostentechnisch – auf der sicheren Seite.“

Du warst doch da als Makler tätig?

Viele Grüße

Servus,

klar ist das nicht rechtens. § 28a Gemeinnützigkeitsgesetz verpflichtet alle Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater dazu, dass sie gratis arbeiten, wenn der Auftraggeber nichts auf der Naht hat. Deswegen haben die auch alle so schmale Gesichter, weil sie sich nicht oft eine Rindswurst leisten können.

Neugierhalber: Wenn Du einen Raumreiniger beauftragst, Deine ganze Wohnung picobello herauszuputzen, weil Deine Schwiegermutter einen Besuch angekündigt hat - musst Du dessen Arbeit bezahlen, wenn die Schwiegermutter kurzfristig absagt, oder nicht?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

im Allgemeinen gilt in Deutschland: wer einen Auftrag erteilt, bezahlt auch die Ausführung. Du hast Deinem Anwalt den Auftrag erteilt, einen Entwurf für einen Vertrag zu erstellen, er hat geliefert, Du musst zahlen.

Oder arbeitest Du für lau?

Gerade der von Dir angeführte §145 KostO regelt unter 3) aus meiner umprofessionellen Sicht, dass man das Erstellen der Urkunde zu bezahlen hat, selbst wenn das Geschäft nicht zustande kommt.

Dir bleibt also nicht weiter übrig, den Notar zu bezahlen.

Ob Du die vermeintliche Geschäftspartnerin auf Schadenersatz verklagen könntest, könnte Dir ein Anwalt sagen - vielleicht ja genau der, dem Du jetzt gerade 2.000 € schuldest….

Grüße

BTW: Die KostO wurde 2013 vom GNotKG abgelöst, das nur bis § 136 geht.

Danke fuer die Info,
ich arbeite in dem Fall fuer nichts ausser dass ich nun 2000,- € Zahlen muss
da mich der Notar nicht aufgeklaert hat dass der Entwurf Kostenpflichtig ist.
ich finde dass ist doch das mindeste oder
ausserdem wurde ich ja beauftragt doch der Auftraggeber will nicht bezahlen

ist doch Toll

hi,

hiermit sei dir gesagt: jede Arbeit wird Geld kosten.

Wenn du mit der Sache zu einem Anwalt gehen würdest und dir da erklären lässt, wie das so ist mit dem Geld, dann will auch er von dir eine Bezahlung. Oder er hat wahnsinniges Mitleid.

aber du wolltest Markler spielen. nur hast du die Spielregeln vorher nicht gelesen.

grüße
lipi

Im Gegensatz zum Handwerker an der Ecke - der sicherlich auch nicht für umme für dich arbeiten wird - unterliegt der Notar einer gesetzlichen Vergütungsregelung, die jedermann problemlos jederzeit im Internet finden kann, und die den Notaren 0,0 Spielraum für individuelle Abrechnungsmodelle lässt. D.h. wer halbwegs professionell an die Vermarktung einer größeren Immobilie herangeht, und nicht vollkommen naiv davon ausgeht, dass der Rest der Welt ihn aus lauter Begeisterung kostenlos unterstützen wird, braucht nur ein paar Minuten am PC um auf Heller und Pfennig zu wissen, was ihn der Spaß beim Notar kosten wird.

Er wird zudem als rechtlicher Laie sich nicht in finanzielle Abenteuer in Größenordnung von voraussichtlich einigen 100.000 Euro stürzen, ohne sich anwaltlicher Hilfe zu versichern. Und diese hätte hier sicherlich dazu geführt, dass der Kollege dringend davon abgeraten hätte irgendwelche Aufträge an Notare zur Erstellung von Urkundenentwürfen zu erteilen, wenn auf der anderen Seite nicht auch ein wasserdichter Vertrag existiert, mit dem sichergestellt ist, dass die dabei anfallenden Kosten auch von Beteiligten nach einem zu vereinbarenden Schlüssel getragen werden (auch dann, wenn es letztendlich nicht zur Beurkundung kommen sollte). Das ist kaufmännisches 1*1

Dass Du jetzt recht massiv Lehrgeld bezahlen musst, ist ärgerlich, wäre aber bei einer etwas realistischeren Selbsteinschätzung vollkommen problemlos vermeidbar gewesen. Bevor Du also nächstes Mal wieder versuchst Makler zu spielen, fang bitte mal mit Geschäften an, die Du besser überblicken kannst, und die ein geringeres Schadenpotential haben. Es ist keine Schande, nicht die Erfahrung in wirtschaftlichen und rechtlichen Dingen zu haben, die man für mittlere Immobilienprojekte braucht (die bringt vermutlich nur ein nicht mal einstelliger Prozentsatz der deutschen Bevölkerung mit), aber man sollte diesbezüglich auch ehrlich gegenüber sich selbst sein, und dann einfach die Finger von solchen Größenordnungen lassen.

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Lies doch bitte mal den Artikel von Anfang bis Ende durch, den ich dir verlinkt habe.