Notarkosten

Hallo,

wie hoch wären die Notarkosten beim Kauf eines Grundstücks mit einem angenommenen Wert von 112.500 EUR zu bewerten? Dürfte ein Notar beim Kauf eines Grundstückes folgende Kosten berechnen?

  • §36 Beurkundungsgebühr. Wären 504 EUR korrekt? Die Tabelle zu § 32 gibt bei Kosten bis 120.000 EUR 237 EUR an, bis 130.000 252 EUR. Wenn diese Tabelle stimmen würde, wären die Kosten zu hoch, da die Gebühr gemnäß Tabelle zwischen 120.000 und 130.000 berechnet werden würde?

  • §145 Entwurfsgebühr. Wären 51 EUR korrekt? Wofür würden sie berechnet?

  • Was wäre unter einer § 147 Fälligkeitsmitteilung zu verstehen? Wären 63 EUR korrekt?

  • Was wäre unter einer § 147 Vorlagehaftung zu verstehen? Wären 51 EUR korrekt?

  • Was wäre unter §147 Nebentätigkeit zu verstehen?

  • Wie berechnen sich § 136 Schreibauslagen. Wären bei einem Kaufvertrag mit 21 Seiten und einem Vertragsentwurf mit 20 Seiten 56 EUR angemessen?

  • Was wäre unter §137 / §152 Sonstige Auslagen zu verstehen?

Grüße Alex

Hallo!
Falls Deine Frage noch aktuell ist, kann ich Dir eine unverbindliche Auskunft zu einigen Punkten geben:
Im Fall eines Grundstückskaufs handelt es sich um eine doppelte Beurkundungsgebühr, somit wären 2x237 Euro (bis 120000) nach §36 fällig.
Eine Entwurfsgebühr wird i.d.R. in Rechnung gestellt NUR, wenn ein Entwurf in Auftrag gegeben wurde. Wenn es zu einer Beurkundung gekommen ist, entfällt diese Gebühr.
„Fälligkeitsmitteilung“ ist die Mitteilung des Notar über die Fälligkeit des Kaufpreises, sprich, wenn alle Voraussetzungen zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt sind.
Die Seiten kosten bei Notar 0,50 pro Blatt. Vielleicht kommt noch in Deinem Fall noch Porto dazu?
Hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
MfG