angenommen eine Mutter überschreibt die Hälfte einer ihr gehörenden Immobilie auf den Sohn (Schenkung an ihn inkl. Nießnutzung für sie).
Sie fragt vor der Umschreibung den Notar (mündlich) nach den etwaigen Kosten einer solchen Umschreibung. Dieser nennt ihr den Betrag von 500,–Euro!
Angenommen zwei Wochen später käme die Rechnung, die 1.500,–Euro ausweist, also 3x soviel!
Als Berechnungsgrundlage diente dem Notar eine Gebäudeschutzversicherungsrechnung, auf der Beträge in „Goldmark“ ausgewiesen wurden.
In der Rechnungsübersicht ist zu erkennen, dass ein Geschäftswert von 170.000 Euro zur Berechnung der Notargebühr herangezogen wurde und dieser mit einem „1/1 Anteil“ !?.
Ist dieser Betrag der angenommene Wert des Hauses oder der Hälfte des Hauses?
Der Notar dürfte in diesem Falle doch nur die Hälfte des Hauswertes ansetzen, oder?
Falls der Betrag nur die Hälfte des Hauswertes wäre, so wären 340.000 Euro für die Immobilie als Wert völlig überzogen, ja utopisch angesetzt.
Welcher Weg ist der Richtige, diese Rechnung anzugehen?