Notarkosten bei kurzfristiger Absage

Wir wollten ein Haus für 325.000€ kaufen. Der Notartermin wurde nun von uns einen Tag vor dem geplanten Termin abgesagt, weil der Verkäufer unrichtige Angaben über das Haus gemacht hat und die geforderten Unterlagen nicht vollständig beschafft hat.

  1. Mit was für einer Notarrechnung müssen wir nun rechnen? Dieser hat ja den Entwurf für den Kaufvertrag gemacht, die Daten angepasstund auch meine Fragen diesbezüglich beantwortet. Außerdem hat er sich ja sicher auf den Termin am nächsten Tag vorbereitet.

  2. Soweit ich gelesen habe, muss ja derjenige den Notar zahlen, der ihn beauftragt hat. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob dies in unserem Fall so eindeutig ist.

  • Ich habe von der Maklerin ein Datenblatt des Notars erhalten, in welches ich meine Daten eingetragen habe. Da mir die Maklerin zugesichert hat, das mir für den Entwurf erstmal keine Kosten entstehen, habe ich dies in dem Datenblatt so auch ergänzt.

  • Einige Tage später kam dann der Kaufvertragsentwurf per Email von der Maklerin.

  • Erst nach Erhalt des Entwurfs habe ich eine Vollmacht zur notariellen Beauftragung unterschrieben. Diese habe ich mit dem Hinweis an die Maklerin geschickt, das sie die Beauftragung nach Unterschrift der Verkäuferin an den Notar weiterleiten kann (also gemeinsame Beauftragung durch Käufer und Verkäufer?). In dieser Vollmacht ist dann geregelt, das derjenige, der den Vertrag nicht unterschreibt die Notarkosten zahlen muss.

Bin das nun tatsächlich ich?

Vorweg: Ansich werden hier auf konkrete Rechtsfälle keine Hinweise gegeben.
Auf einen abstrakten Fall der geschilderten Art folgendes:
Wenn der Notar von beiden Parteien beauftragt worden ist, dann haften sie beide für die Kosten gesamtschuldnerisch.
Die Höhe der Entwurfsgebühr richtet sich nach der Art des Auftrages und kann dadurch sehr unterschiedlich sein.
Der Entwurf als Verhandlungsgrundlage kostet das Gleiche wie der beurkundete Vertrag.
Der E. als Terminvorbereitung weitaus weniger.
Die Partei, welche  a l l e i n  schuldhaft den Vertragsabschluss scheitern ließ und dadurch die Kosten allein verursacht hat, muß sie als Schadenersatz leisten.