Notarkosten für Grundstücksüberschreibung als Werbungskosten angeben?

Angenommen, Person A bekommt von seinen Eltern einen verpachteten Acker überschrieben (auf einer Teilfläche steht eine Scheune). Das Grundstück ist insgesamt Verpachtet, der Pachtvertrag läuft noch einige Jahre weiter. Sobald Person A den Acker überschrieben bekommen hat, wird A die jährliche Pacht überwiesen bekommen.

Kann A man die Notarkosten für die Überschreibung als Werbungskosten anführen?


Nein, das sind bei unentgeltlicher Übertragung weder Anschaffungskosten (die ohnehin nur bei der aufstehenden Scheune relevant wären) noch Werbungskosten, sondern es handelt sich um reinen Privatspaß.

Danke für die Auskunft. Und folgendes Urteil vom Bundesfinanzhof (Urteil vom 9.7.2013, IX R 43/11) ändert nichts daran?

https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/ratgeber/eigentuemer-werden/erbschaft/kosten-erbaufteilung-steuerlich-absetzbar.html

In der Zusammenfassung des verlinkten Artikels heißt es „Notar- und Grundbuchkosten, die durch die Regelung einer Erbschaft
entstehen, können gemäß einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs
steuerlich als Kosten geltend gemacht werden. Bislang war dies nicht
möglich.“

Als Laie hätte ich jetzt vermutet, es wäre seit 2013 eben doch absetzbar.

Du hast keine Erbaufteilungskosten, sondern Kosten der vorweggenommenen Erbfolge. Hierzu gibt es ein BMF-Schreiben, das man raussuchen könnte, das sagt: Nix Werbungskosten.

Oder um mich noch einmal zu wiederholen: