Angenommen, Person A bekommt von seinen Eltern einen verpachteten Acker überschrieben (auf einer Teilfläche steht eine Scheune). Das Grundstück ist insgesamt Verpachtet, der Pachtvertrag läuft noch einige Jahre weiter. Sobald Person A den Acker überschrieben bekommen hat, wird A die jährliche Pacht überwiesen bekommen.
Kann A man die Notarkosten für die Überschreibung als Werbungskosten anführen?