Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung!
Wenn ich nochmal nachfragen darf:
Bei der doppelten Betreuungsgebühr beim Kaufvertrag könnte es sich um den Umstand handeln, dass die Verkäuferin aufgrund ihrer minderjährigen Tochter (Miteigentümer) das Familiengericht mit ins Boot nehmen muss.
Trotzdem finde ich es heftig insgesamt dreimal die Betreuungsgebühr abzurechnen, zumal Vertrag und Grundschuld in einem Termin abgehandelt wurden.
Ganz komisch finde ich außerdem, dass in der Rechnung zum Vertrag die Vollzugsgebühr nur 50,-€ betrug, während sie bei der Grundschuld auf einmal 342,50€ kosten soll.
Die Betreuungsgebühr bei der Grundschuld beträgt komischerweise auch exakt 342,50€, so dass ich einen Flüchtigkeitsfehler der Reno unterstelle?!
Bei einem Kaufpreis von 312.000€ und einer Grundschuld von 350.000€
zahlen wir nun brutto 2398,62 für den Vertrag und nochmal 1671,95€ für die Grundschuld.
Nochmals vielen Dank für die Mithilfe!