Notarsvertrag, einbeziehen von baulichen Zustand

Hallo miteinander,

wie ist es am geschicktesten zu machen das der bauliche Zustand, also die entsprechenden Mängel (es bestehen einige) im Kaufvertrag für eine Immobilie diese fixiert werden?

Es geht darum wenn bei einem Kauf eines alten Objektes plötzlich Mängel auftreten die vorher nicht angegeben wurden. Der Hintergrund ist ggf. im Schadensfall dem Verkäufer nachweisen zu müssen das er die Mängel kannte, aber bewusst verschwiegen hat.

Vielen Dank

Hallo,

man nimmt die Mängel einfach in den Notarvertrag auf. Schriftlich weißt du? Ist kein Zauberding!

Schönste Grüße
Ann da Cava

Ja sollten Aufgeführt werden, bei verschwiegenen Mängel hat man als Käufer die Möglichkeit Schadensersatz zu verlangen bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Hallo,

wenn man Zig-Zigtausend Euro investiert, dann war man sicher nicht so blauäugig, keinen Gutachter beauftragt zu haben.
Und dann wird im Vertrag auf eben dieses Gutachten verwiesen, so einfach ist das.

Der Verkäufer hat Rechtssicherheit. Er kann bei „verdeckten Mängeln, die der Verkäufer hätte wissen müssen“ sagen: „Ich wusste es nicht, selbst der Gutachter hat sie ja nicht gesehen.“
Der Käufer bekommt eine Sicherheit, einen neutralen Blick auf den Zustand des Hauses zu bekommen.

…ist es zu spät. Man schaltet einen Gutachter VOR DEM KAUF ein, um genau das zu verhindern.

Kaufst du jeden Tag ein Haus, dass du ausgerechnet an der wichtigsten Stelle unbedingt sparen willst?

Hallo ANONYM!

Deshalb wollt ich ja mal eine allgemeine Meinung hören.
Selbstverständlich wurde eine Gutachter beauftrag - reicht aber im allgemeinen auch nicht aus bei so einem Projekt!

Am besten sich vor so einer Entscheidung mit allen möglichen Themen die Gebäude betreffen vorher eingehend beschäftigen. Dann ist einem schon klar um was es geht.
MfG
Wolfgang

Im Allgemeinen reicht das völlig aus. Und dass die Mängel am besten im Kaufvertrag erwähnt werden, hast du ja selbst schon geschrieben. Was genau willst du denn jetzt noch wissen?

Lieber Mozart,

nichts. Wollte den Beitrag nicht unbantwortet lassen und beenden wie das viele machen.
Mancher fragt sich sicherlich, auch bei diesem, was dabei herausgekommen ist.
Deshalb allen Dank für ihre Kommentare

Hallo,

das ist zwar nett, dass du dich nach drei Jahren gemeldet hast, aber …

und zwar auch nach deiner letzten „Antwort“. Also: wie hast du nun das Problem gelöst, außer ggf. den Gutachter zu beauftragen?

Gruß
Christa

Hallo Christ,

der Gutachter wurde nur zu einer augenscheinlichen Begutachtung beauftragt und dabei mit ihm eventuelle Probleme, bzw. erforderliche Maßnahmen besprochen.
Besondere (mögl. versteckte) Mängel wurden nicht zusätzlich entdeckt und nicht extra in den Vetrag aufgenommen. Es handelt sich nicht um ein „hochwertiges“ Objekt (Bauernhaus von vor 1888) bei dem einiges zu machen ist. Wie aber vermutet tauchen peu a peu Problemstellen auf die zu bewältigen sind.

Liebe Christa, ich hoffe das dies ausreichend Auskunft ist. Ein altes Haus ist immer irgentwie ein Abenteuer was die Substanz und auch Ausführung betrifft. Oftmals wissen die (vorherigen) Eigentümer selbst nicht im Detail darüber bescheit.
Lieben Gruß
Wolfgagn

1 Like

Hallo Wolfgang,

die kamen bei uns auch erst nach und nach zum Vorschein, und vermutlich haben wir noch nicht alle entdeckt …

Ja, das musst du mir nicht sagen, unser Haus ist von 1859 oder so … Und wir hatten teilweise unseren „Spaß“, es folgt aber vermutlich noch mehr. Einige Schwellbalken mussten wir austauschen lassen, eine halbe Hausbreite steht noch an, das war in zwei Teilen geplant, und wir müssen mal sehen, wann wir den zweiten Teil in Angriff nehmen. Vielleicht noch dieses Jahr.

Aber es ist und bleibt vermutlich eine Baustelle!

Viele Grüße
Christa