Hallo
Aus einem anderen Forum kopiert, anscheinend hat der Notarzt den Strafbefehl in eine Kamera gehalten:
_"Sie fuhren am 23.04.2014 gegen 13:30 mit dem Pkw Notarztfahrzeug, Kennzeichen ***, auf der StS 2043 im Bereich Neuburg a.d. Donau mit hoher Geschwindigkeit, wobei Sie sich in einem Notarzteinsatz befanden und das Blaulicht eingeschaltet hatten.
Auf Höhe Abschnitt 140 - km 0,500 im Bereich der Abzweigung Am Kreut kurz nach der Ortschaft Zell überholten Sie ein rechtsabbiegendes Fahrzeug und scherten dabei - nur auf Ihr [schn]elleres Fortkommen bedacht - nahezu ungebremst auf die Gegenfahrbahn aus, obwohl … diesem Zeitpunkt Fahrzeuge im Gegenverkehr näherten. Dies hatte zur Folge, dass der … Pkw VW, a. Kz. *** entgegenkommende Zeuge *** , sowie auch der … dem Pkw Saab, a. Kz. *** fahrende Zeuge *** scharf abbrem[sen] … rechts ins Bankett ausweichen mussten, um einen Zusammenprall mit Ihrem Fahr[zeug] … . Nur durch die sofortige Ausweichreaktion der Geschädigten konnte ein … [we]rden.
… [Be]achtung der auch für einen Arzt im Noteinsatz geltenden Sorgfaltspflich[en] … und verhindern können."_
Grüße,
.L