Hallo
In diesem Fall war es so, dass der Notarzt selbst gefahren
ist, und zwar zu einem dreijährigen Mädchen, dass
Sekundenkleber geschluckt hatte.
Das ist wohl ein rechtfertigender Notfall.
Nein, §34 StGB ist garnicht nötig. Wenn er mit Blaulicht und Einsatzhorn das Wegerecht in Ansprucht nimmt, haben andere Verkehrsteilnehmer den Weg für ihn zu räumen. Er hat aber trotzdem Rücksicht auf die anderen zu nehmen, zB auch Vorfahrt zu achten, wenn der Gegenüber aus welchen Gründen auch immer den Weg nicht freimacht.
Im Interview sagte dieser Notarzt, er fahre seit Jahren
Einsätze, und bei diesem Einsatz sei nichts Ungewöhnliches
gewesen. Es hätte auch keinen Unfall gegeben, keine
umgefahrenen Schilder oder Bremsspuren.
Naja, nur weil noch nie etwas passiert ist, ist das kein Beweis dass es diesmal (oder auch früher) alles korrekt abgelaufen ist. Es gibt Fälle, wo gerade die Routine zur Gefahr wird und zu Leichtsinn und Überschätzung führen…
Wenn dieser Mann seit 13 Jahren derlei Einsätze ohne
Vorkommnisse gefahren ist, dann würde ich ihm auch in diesem
Fall unterstellen, dass er nicht wie ein Rowdy gefahren ist.
Es gibt Aussagen, dass er zwei andere Autofahrer abgedrängt hat, und ich gehe mal davon aus, dass das Gericht den Fall untersucht hat und zu dem Schluß gekommen ist, dass die Sache sich so abgespielt hat. Dann hat er einen klaren, und ziemlich schwerwiegenenden Verstoß gegen die StVO begangen. Der Notarzt ist nicht die Polizei, er hat zwar das Recht, dass ihm der Weg freigemacht wird, aber er darf es nicht erzwingen, wenn das nicht passiert.
Ich verstehe diese ganze Geschichte irgendwie nicht.
Ich verstehe die Diskussion nicht. Ob die Strafe gerechtfertigt ist oder milder hätte ausfallen müssen/können vermag ich nicht zu beurteilen (welche Geschwindigkeiten waren im Spiel, wie breit ist die Strasse, Graben/Bäume, Seitenstreifen und natürlich auch die Vorgeschichte des Arztes), aber an dem Vorfall gibt es wohl nichts zu rütteln. Und auch wenn man ein Kind zu retten will, darf man halt nicht das Leben von anderen aufs Spiel setzen.
Falls es zum Gerichtsverfahren kommt, wird es wohl darauf ankommen, wie nah die beiden Autofahrer schon waren (freiwilliges Ausweichen auf den Standstreifen ist ja in der Situation ganz normal) und die sonstigen Umstände. Vielleicht stellt es sich sogar ganz anders dar und die beiden Autofahrer wurden garnicht abgedrängt…
Interessant wäre noch zu wissen, wie sich die beiden anderen Autofahrer verhalten haben, wenn sie dem Arzt das Wegerecht nicht eingeräumt haben, dürfte da noch ein Bußgeld von 20€ warten…
Grüße,
.L