Notausgang

Hallo , in unserer Stadt ist zur Zeit Landesgartenschau .Bei meinem Besuch vor ca. 1 Woche ar ein NOTAUSGANG" geöffnet, sodass man aus dem Gelände raus, aber nicht rein konnte. Von außen konnte man die Notausgangstüre nicht öffnen, sodass niemand, ohne Eintritt zu bezahlen, auf das LGS-Gelände gelangte. Bei meinem gestrigen Besuch stellte ich allerdings fest, dass die NOTAUSGANGSTÜRE verschlossen, und sogar mit einer akustischen Warnanlage versehen war.
Meiner Frage: Darf ein Notausgang verschlossen sein, oder muss es möglich sein, das Gelände jederzeit verlassen zu können?
Vielen Dank für jede " brauchbare " Antwort!
loewe41

hi,

so verschlossen, dass sie auch nicht durch auslösen der Alarmanlage ohne Schlüssel geöffnet werden konnte?

grüße
lipi

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Ein verschlossener Notausgang ist natürlich kein Ausgang mehr.
Wenn Du etwas unternehmen willst, musst Du zunächst ausfindig machen wer für die Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich ist. Diesem kannst Du dann mitteilen welche Beobachtung Du gemacht hast. Am besten schriftlich und mit Empfangsbestätigung, das erhöht den Eifer den Missstand abzuschaffen.

Das Problem mit der nicht abgeschlossenen, nur von innen zu öffnenden Tür ist, dass dann einer Eintritt zahlt, und dann für den Rest der Truppe die Tür kurz öffnet.

Ein Notausgang dient dazu, im Notfall jederzeit raus zu kommen. Sie dient nicht dazu, schneller zum Parkplatz zu kommen. Demnach muss man die Türe zwar jederzeit öffnen können, aber eine Alarmüberwachung ist dabei doch kein Hindernis.

Wir haben sowas in der Firma: Der Notausgang führt in einen Bereich, in den eigentlich nicht jeder rein darf. Da ist eine grüne Box unter dem Türgriff, so dass man den Griff nicht drücken kann, ohne den Kasten zur Seite zu schieben. Der wird daraufhin aber sehr sehr laut.

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Wenn das so auf der Gartenschau funktioniert, wird ihm das auf seine Nachfrage dann hoffentlich mitgeteilt.

Die Antwort ist: Es kommt darauf an.
Möglicherweise wurde an diesem Tag der Notausgang nicht „gebraucht“, weil dort kein Publikumsverkehr war.
Ein Beispiel: Im örtlichen städtischen Theater sind die Notausgänge nur bei Veranstaltungen von innen offen. Findet keine Veranstaltung statt (Theater ist leer), dann sind sie verschlossen.

Gruss
Jörg Zabel

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Wenn es eine klassische Sicherung einer Notausgangstür war, wie von @sweber beschrieben und z.B. hier zu sehen Türwächter ABUS Zylinderschloss gleichschließend, 80 dB/105 dB, grün : AmazonSmile: Baumarkt, dann gibt es daran nichts auszusetzen. Die Dinger finden sich zu tausenden und sind für den entsprechenden Zweck zugelassen (was nicht ausschließt, dass man auch mal auch ein nicht zugelassenes Exemplar treffen könnte).

Die Dinger gibt es in unterschiedlichen Bauformen und Einsatzarten. Wichtig ist, dass sich nach Betätigung des alarmgesicherten Bedienelements die Tür öffnen lässt, ohne dass es einen weiteren Schlüssel, … braucht. Also bei dem verlinkten Teil: Hebel wegdrücken (Alarm wird ausgelöst), Klinke drücken und raus.

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Das ist aber ein „gefährliches Spiel“. Entweder muss sichergestellt werden, dass niemand (auch kein Mitarbeiter) noch in der Räumlichkeit ist bzw. sie betreten kann oder es müssen alle Schilder, die auf den Notausgang hinweisen bzw. dorthin führen „deaktiviert“ werden. Zudem müsste das auf den Flucht- und Rettungsplänen berücksichtigt werden.

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