Note 6 bei nicht nachgereichter Hausaufgabe

Hallo.
Ich hätte da mal eine Frage. Mein Sohn hat seine Mathe Hausi nicht gemacht(er geht in die Mittelschule Kl. 6).Die Lehrerin möchte dann das die Hausi am nächsten Tag unaufgefordert nachgereicht wird. Tun die Schüler das nicht bekommen sie eine 6. Nun, mein Sohn hats natürlich mal wieder vergessen und bekam die Note 6. Das zweite mal nun schon. Jetzt meine Frage :darf sie das ???
Zum Nacharbeiten am Nachmittag muss er dann auch noch. Also bestraft Sie gleich zweimal. Wäre mal Interessant zu wissen ob es da für Lehrer auch gewisse Regeln gibt wie sie bestrafen müssen oder dürfen. Vielen Dank schon mal!

hallo,

die Lehrerin darf nach ihrem Ermessen Zensuren verteilen. Wenn es sich sogar noch um eine Abmachung handelt, dann ist sie nur konsequent und ihrem Sohn war es vorher klar, dass er eine 6 bekommen würde.

Das heißt nicht, dass ich es gut fnde, was die Lehrerin macht. Zensuren sollten keine Betrafng sein, sondern Motivation. Trotzdem unterrichtet jeder anders…

Besser aufpassen und immer schön HA machen! Was anderes hilft wohl nicht.

LG

Hallo,

wieso soll sie das nicht dürfen? Ihr Sohn soll doch mal Mathematik lernen, einen Abschluss bekommen und eine Ausbildung/Studium anfangen, oder nicht?
Seien Sie froh, dass die Lehrerin so dafür sorgt, dass Ihr Sohn die HA macht.
Bedenken Sie auch: Durch Nachsitzen lassen bestraft man sich als Lehrer (aus eigener erfahrung) auch teilweise selbst, da man die faulen Schüler :wink: dann auch beaufsichtigen muss.
Reden Sie mal lieber Tacheles mit Ihrem Sohn, anstatt zu fragen, ob die Lehrerin das darf.

Viele Grüße

Hallo,
diese Vorgehensweise ist üblich. Es ist ja immer die 2. Chance drin, wenn man nach zeigt.
Welche Möglichkeiten hat man als Lehrkraft sonst noch, die Schüler zu Disziplin zu bewegen?
Wenn Sie darüber eine Minute nachdenken, sind Sie der Lehrerin wahrscheinlich dankbar, dass sie versucht, Ihren Sohn zum Einhalten von Pflichten zu erziehen.
Denn Spaß macht ihr das garantiert nicht.
Reden Sie mit Ihrem Sohn, erklären Sie ihm, dass Hausaufgaben eine gute Chance zum Üben sind und wenn nicht, einfach eine Aufgabe, die er zu erfüllen hat.
Er selbst trägt die Verantwortung, wenn er die nötige Disziplin nicht aufbringt – und auch die Folgen.

Nicht ärgern! Wir Mütter stehen oft zu früh auf Seiten der Kinder. Manchmal sollten wir sie lieber selbst auslöffeln lassen, was sie sich eingebrockt haben.

Ganz lieben Gruß
Karin Brose

Ich sehe das pragmatisch und vermutlich NICHT in Ihrem Sinne: das MUSS richtig weh tun, sonst ändert sich nichts. Soweit ich weiss gibt es dafür keine Richtlinien. Auch wenn es ätzend klingt und die kids es nicht hören wollen: Hausaufgaben helfen beim lernen. Wer sie nicht macht hat das Nachsehen. Sowohl was den Lehrstoff also auch was die Benotung angeht. Ich hatte auch so eine Faulbeere zu Hause, der erst mit dem Hintern hoch kam, wenn es richtig knallte.

Hallo bunny,
die Lehrerin darf beides. Die Nichtvorlage ist eine Leistungsverweigerung = 6, das Nacharbeiten eine pädagogische Maßnahme, damit er die Hausi auch wirklich macht und die Lücken nicht größer werden.
Gruß naddy

Bin aus Österreich - kenne die deutschen Gesetze nicht!
liebe Grüße

hallo
Strafmaßnahmen stehen im jeweiligen Schulgesetz der Länder. Ich würde aber weniger fragen, ob die Lehrerin das darf (das ist nicht genau festgelegt), sondern ich würde
a) mit meinem Sohn ein ernstes Wort sprechen, wie er seine Vergesslichkeit abstellt
b) danach mit der Lehrerin reden

Fazit: Gemachte Hausaufgaben - kein Ärger.
grüße
J. Eichhorn

Hallo,
grundsätzlich gibt es das schulgestzt, dass den Handlungsspielraum der Lehrer beschreibt. Vergessene und auch beim 2ten mal vergessene Hausaufgaben können als nicht erbrachte Leistung gewertet werden und somit darf auch eine 6 verteilt werden. diese maßnahme ist u.a. eine erzieherische. Der Lehrer hat einen ERziehungsauftrag. Bei manchen Schülern muss er da mehr tätig werden, bei anderen weniger. ein Erziehungsziel ist es die Schüler zu mündigen selbstständig arbeitenden Menschen zu erziehen, die Verantwortung für sich und ihre taten übernehmen… alles nachzulesen im Rahmenlehrplan, der öffentlich im netz der senatsverwaltung zu lesen ist.

Ich frage mich an dieser stelle, warum man sich fragt, ob der lehrer so etwas machen darf, anstatt dich mal zu fragen, mit welchem recht sich manche Schüler immer wieder vor der arbeit drücken. nicht jetzt speziell dein sohn, aber stell dir doch mal die situation vor, der lehrer gibt einen auftrag, mit dem ziel, dass die schüler üben sollen, sich verbessern etc. diese aufgaben werden dann von der hälfte der klasse nicht erledigt und der lehrer soll das dann hinnehmen? dann kann er es doch gleich sein lassen irgendetwas von seinen schülern zu verlangen… wie soll dieses verhalten später im berufsleben funktionieren?

wenn du dich fragst, was ein lehrer darf hilft also das schulgesetz, wenn du dir aber mal den Rahmenlehrplan durchliest, wirst du feststellen, was er alles tun muss um ihn zu erfüllen. und wie gesagt, steht dort nicht nur drin, dass die schüler rechnen lernen sollen (Sachkompetenz) sondern sie sollen noch die personale-, soziale- und methodenkompetenz aufbauen. wie soll das gehen, wenn dem lehrer bei sanktionsmitteln die hände gebunden werden?

ich hoffe ich konnte helfen und habe nicht verschreckt… (Ich bin mir darüber im klaren, dass ich viele regeln der deutschen rechtschreibung verletzt habe, verzichte aber auf korrektur. wer fehler findet darf sie also behalten.)

Ja, das darf sie; Note 6 ist berechtigt und auch den anderen gegenüber fair.

Hallo,
Fragen zu rechtlichen Vorschriften kann man nur für das jeweilige Bundesland genau beantworten.
In Baden-Württemberg wäre das Vorgehen der Lehrerin sicher möglich, die Frage müsste aber noch geklärt werden, wie diese Einzelnote in die Gesamtnote eingerechnet wird.
Sorry, Genaueres kann ich da nicht sagen.
Gruß
JoBie

darf sie das ???

Klar. Insbesondere dann, wenn sie das angekündigt hat.

Zum Nacharbeiten am Nachmittag muss er dann auch noch. Also
bestraft Sie gleich zweimal.

Kann man auch als eine Strafe sehen. Das ist zwar ganz schön hart … aber wenn andere Maßnahmen nicht greifen, ist das an sich OK.

Also.
Es ist so, dass LehrerInnen meistens ihren Sechstklässlern nicht gerne die Noten schlecht machen oder den Durchschnitt nach unten ziehen.
Die Drohung „Jetzt hast du eine Sechs bekommen“ soll die Schüler dazu bringen, ihre Aufgaben ernst zu nehmen. Genauso ist es mit dem Nachsitzen, was ja bei den Kindern als besonders schlimme Strafe gilt (alles eigene Erfahrungen, die sich seit meiner Grundschulzeit vielfach bestätigt haben).

Für nicht erbrachte Leistungen darf der Lehrer die Note Sechs vergeben, da die Arbeit sozusagen unbewertbar ist!
Wenn die Hausaufgaben in dieser Klasse sehr häufig vergessen werden, ist es üblich mit der Sechs bei vergessenen HAs zu drohen, was sich aber eher doch nur an den Teil der Klasse richtet, der oft die HAs nicht macht.

Wenn der Lehrer den Schülern die Chance gibt, die HAs nachzureichen, um dann von der schlechten Bewertung abzusehen, dann ist das eigendlich ein faires Angebot, und es liegt in der Verantwortung des Schülers, die Chance anzunehmen oder sie abzulehnen.

Tritt das Vergessen nicht allzu oft auf, sieht der Lehrer oft von der 6-bewertung ab, auch wenn eine öffentliche Rüge vor der Klasse natürlich sein muss, um eine faire Bewertung aller zu gewährleisten.
Wenn dein Sohn aber ansonsten relativ zuverlässig ist, dürfte die Sechs und das Nachsitzen eher als Mahnung, nicht jedoch als herabstufung der Note gesehen werden.

Meiner Meinung nach ist es fair, dass die vergessene Hausaufgabe nachgereicht werden darf. Man könnte beim Elternaben ja mal das mit dem „unaufgefordert Abgeben“ ansprechen, weil in dem Alter sowas doch vielleicht ein bisschen zu viel verlangt ist. Eine Sechs zu verteilen, weil man am nächsten Tag vergessen hat abzugeben wäre ja dann doch wirklich gemein! :smile:

Was die Schulstrafen im allgemeinen angeht ist es soweit ich mich grad erinnere (bin im 4 Semester des Abiturs) für die Grundschule so:

  1. Stufe: Mehrere mündliche Ermahnungen (vor der Klasse an alle gerichtet).
  2. Stufe: Eine ernste Ermahnung an die Klasse.
  3. Stufe: Drohung, einen zu unterschreibenden Brief an die Eltern zu schicken (evtl. Gespräch) und die Drohung ggf. wahr machen.
  4. Stufe: Drohung, eine Sechs zu verteilen und sogar dass „ihr dann sogar nachsitzen müsst!“.
  5. Stufe: Noch einen Brief an die Eltern.

Wenn Sie mich fragen, dann würde es Ihrem Sohn vielleicht helfen, wenn Sie sich vielleicht mal die Zeit nehmen, und ihm bei den Hausaufgaben helfen, sie ihm erklären und es vielleicht sogar schaffen, ihm mit Witz und Charme den Spaß am Rätsel „Zahlen“ zu vermitteln? :smile:
Weil eigendlich mag jedes Kind das Knobeln. Man muss es ihm nur schmackhaft machen. - Das nur am Rande

Viel Glück weiterhin, ich hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen.

Bei Rückfragen bin ich gerne zur Stelle!

Nette Grüße,
Sinan

Hallo,
natürlich kann ein Lehrer nicht erledigte Aufgaben mit 6 bewerten. Wichtig ist, in welchem Maße diese Noten dann in die Halbjahres-/Zeugnisnote eingehen. Dazu gibt es Regeln, die findet man über die Webseite des jeweiligen Kultusministeriums. Üblicherweise machen die schriftlichen Leistungen (Klassenarbeiten, Tests) zusammen rund 50 % der Note aus, die andere Hälfte ist die Mitarbeit im Untericht, zusammengesetzt aus mündlichen Noten und solchen „Hausarbeitsnoten“; also: nachfragen und kontrollieren, wie diese Noten in die Gesamtnoten eingehen.
Außerdem: dass man eine nicht erledigte Hausaufgabe nachreichen darf, ist doch im Grunde so schlecht nicht; sie könnte die 6 schon gleich bei Nichterledigen erteilen.
Gruß Bw.

Hallöchen,

mein Computer war für fast 2 Monate defekt und deswegen erst jetzt Nachricht von mir, sorry. Das Zauberwort heißt unerledigte Aufgaben und KANN bewertet werden. Von meiner Tochter kenne ichdiese Praxis ebenso.
Also: mal nachfragen bei deinem Sohn und ihn daraus lernen lassen.

Viele liebe Grüße von Katrin