Note Abzug, weil sie das Heft vergessen hatte?

Liebe/-r Experte/-in,

meine Tochter besucht die Fünfte Klasse einer Werkrealschule. Weil sie ihr Klassenarbeitsheft vergessen hatte, hat sie für die Mathearbeit eine 4-5 statt einer 3-4 bekommen. Ist das so in Ordnung?

Gruss
Aurora

Hallo,
hmm ich bin nicht 100 Prozent sicher aber vergessene Arbeitsmaterialien sind Ordnungsnoten und keine Fachnoten.
MFG

Hallo Aurora,

es gibt in jedem Bundesland eine Versetzungsordnung, in der die Notengebung festgelegt ist. So wie des offensichtlich bei Euch gelaufen ist, ist das nach meiner Kenntnis der Notengebung NICHT IN ORDNUNG:
Ich würde also in die Sprechstunde des Lehrers gehen und dies beanstanden. Wenn er sich nicht „bewegt“, muss ein Gespräch mit dem Rektor gesucht werden.
Die Notengebung kennt schriftliche Leistungen und mündliche Leistungen. Diese müssen sich aber auf Leistungen, fachbezogen , beziehen.
Was hier - wahrscheinlich zu Recht beanstandet wird, ist Schlampigkeit. Das kann nur in die Mitarbeitsnote oder - eher nicht - in die Benimm-Note einfließen.

Gruss Siegfried

Liebe Aurora,

vergessen eines Heftes kann gerügt werden, aber dafür eine Note abzuziehen, ist nicht rechtens. Also bitten Sie den Lehrer, die Note abzuändern, ansonsten wenden Sie sich an die Vorgestzten, z.B. Schulleitung!
Gruß
Karlo

Hallo,
es gibt im Leistungsbewertungserlass in Sachsen- Anhalt einen Passus, das man eine Zensur tiefer bewerten kann, wenn die Form miserabel und kaum lesbar ist. Weiß jedoch nicht, was der Erlass in eurem Bundesland besagt. Jedoch halte ich das Vorgehen für fraglich und würde ein Gespräch mit der Schulleitung empfehlen.
Usle 444

Natürlich ist das nicht in ordnung.
Die Lehrerin kann ihr höchstens eine nacharbeit aufbrummen.
Für ein vergessenes Heft ist eine note runter sehr übertrieben.
Sie sollten sich mit dem Schulleiter in Verbindung setzten.

mfg
Stefan:smile:

Hallo,

fehlendes Arbeitsmaterial kann durchaus benotet werden.

Allerdings darf dies nach meiner Kenntnis nicht in die Benotung einer Klassenarbeit einfließen.
Die Benotung einer Arbeit stellt die erbrachte Leistung bzw. Leistungskontrolle dar.

Gerade bei Mathematik sollte es kaum einen Ermessungsspielraum bei der Benotung geben.

seltene Ausnahme:
es gibt durchaus Regelungen, die dann auch bekannt sein müssen, das Ordnungspunkte vergeben werden. Dazu gehört auch ein optischer Eindruck der Klassenarbeit, Übersichtlichkeit. Ob diese Regelungen aber bei Klassenarbeiten gesetzkonform sind, stell ich mal in Frage. Bei Hausaufgaben greift es doch recht oft und wird gern mißbraucht.

Wurde die Arbeit halt nur auf einem Blatt angefertig, die in das Heft eingeklebt werden könnte, dürfte das so nicht rechtens sein eine komplette Note ab zu ziehen.
Nähre Auskunft würde ich mir aber beim zuständigen Schulamt einholen.
Ein Notenabzug wegen einem vergessenen Heft entbehrt jeglicher Verhältnismäßigkeit und steht in keinem Bezug der fachlichen Leistund Ihrer Tochter.

Ich würde unverzüglich ein Gespräch mit dem Lehrer führen.

LG
tina

Dann hat man auch gleich die notwendigen Informationen um dem Lehrer gegenüber zu argumentieren.