Guten Tag,
Den Fall, den Sie schildern, den kann es eigentlich gar nicht geben.
Ich gehe davon aus, dass Sie (als Empfänger) eine Privatperson, und nicht ein Unternehmen, welches über eine Umsatzsteuer-Identnummer verfügt.
Rumänien gehört zur EU.
In der EU haben alle Betriebe, die mit anderen EU-Staaten Handel treiben die Möglichkeit, sich mit einer Umsatzsteuer-Identnummer (Ust-IdNr) registrieren zu lassen.
Die Ust-IdNR erkennt man daran, dass sie mit zwei Buchstaben beginnt, z. B. „DE“ für Deutschland, „IT“ für Italien u.s.w. gefolgt von Zahlen, in Deutschland neun Stellen.
Innerhalb der EU-Staatengemeinschaft können sich Waren steuerfrei uneingeschränkt oft hin und her bewegen. Auf der Rechnung steht dann immer drauf: „Innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung“. Zusätzlich sind die Ust-IdNr des Absenders und die des Empfängers angegeben.
Der Lieferant (in de EU) hat die Plausibilität der Ust-IdNr. des Empfängers zu prüfen.
Sollte die Id-Nr des Empfängers nämlich nicht zutreffen, dann ist er verpflichtet die fehlenden Steuern selbst zu bezahlen. Das macht natürlich keiner freiwillig!!!
Außerdem sind die Unternehmen verpflichtet monatlich eine statistische Meldung über ihre grenzüberschreitenden steuerfreien Warenströme in andere EU-Staaten zu machen.
Erst der letzte Händler, der eine Ware an einen Endkunden verkauft muss den MWSt-Satz aufschlagen, der in dem EU-Land gilt, indem der Verkauf an den Endkunden stattgefunden hat.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Endkunden in der EU für jeden Kauf in irgendeinem EU-Land (zumindest einmal) die Mehrwertsteuer bezahlt haben.
Auf Ihren Fall bezogen heißt das:
Weder ein rumänischer, noch sonst ein Händler in der EU wird einen Artikel an einen Endkunden verkaufen, ohne, dass er die MWSt. im landesüblichen Prozentsatz aufgeschlagen hat.
Ergänzend füge ich noch folgende Info hinzu:
Angenommen, das Teil käme von außerhalb der EU. Dann kassiert der Fiskus den gleichen Betrag.
Dann würde es sich um eine ganz normale Einfuhr handeln. Dann würden Sie hier in Deutschland bei der Einfuhranmeldung 19% Einfuhrumsatzsteuer, also den selben Prozentsatz wie die MWSt. bezahlen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen guten Rutsch und einen günstigen Einkauf.