Noten am Gymnasium

Hallo zusammen!

Angeregt durch eine Frage weiter unten:

Habe ich seit meiner (NRW) und meiner Kinder (NDS) Gymnasialzeit (diese Ende der 70er bis Mitte der 80er) etwas nicht mitbekommen?

Für mich stand bisher fest, dass eine Deutschnote „5“ = „mangelhaft“ für das Weiterkommen im gymnasialen Bereich ein „geht nicht“ bedeutet und auch nicht durch andere Leistungen ausgeglichen werden kann - das hiesse nach meinem bisherigen Verständnis: entweder „Rundreise“ oder „Abgang“!

Bin ich da in einem Vergangenheitsirrtum?

Danke und

herzliche Grüße

Helmut

Hallo Helmut,

Bin ich da in einem Vergangenheitsirrtum?

Ja,

Ich zitiere (für NRW) aus der „APO-GOSt“

§9
„[…]
(4) Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem der versetzungswirksamen Kurse mangelhafte und in den übrigen Kursen
mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Mangelhafte Leistungen in einem der Fächer Deutsch , Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 müssen durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fä-
chergruppe ausgeglichen werden
. In allen anderen Fällen ist eine
Versetzung nicht möglich“ (Herv. durch mich).

Beste Grüße

Michael

Hallo Michael,

danke - das Ganze ist bei mir - auch mit der Nachfolge-Generation - ja schon ein wenig (milde ausgedrückt) her…

Und was lernen wir: „Nichts ist beständiger wie der Wechsel“ - und man lernt nie aus…

Herzliche Grüße

Helmut