Noten ausgleich RLP/Versetzung

Hallo,
habe eine dringende frage:
Ist es möglich, dass man auf einem gymnasium in rheinland-pfalz versetzt wird wenn man zwei mal die note „mangelhaft“ hat, jedoch beide ausgleichen kann?
(1 mal mangelhaft hauptfach & 1 mal mangelhaft nebenfach)
Klasse: 10

ICH BITTE UM SCHNELLE ANTWORT

Hallo!

Ich kenne mich mit Rheinland-Pfalz jetzt nicht so gut aus, da ich aus Baden-Württemberg komme.
Ich habe jetzt aber mal selbst im Internet recherchiert.

Generell ist klar, dass eine ausgeglichene Fünf nicht zur Nichtversetzung führt. Die Frage ist eher, ob Sie wirklich nach den für Sie geltenden Regeln ausgleichen können. Hierzu fragen Sie am besten Ihne Lehrer.

Allerdings denke ich, dass das, wenn Sie in einem Haupt- und einem Nebenfach eine Zwei haben, kein PRoblem sein dürfte. In dem Fall würden Sie nämlich auch in Baden-Württmberg versetzt und innerhalb Deutschlands haben ja Baden-Württemberg und Bayern gemeinhin die strengsten Regeln im Schul- und Notenbereich.

Ich hoffe, ich konnte ihnen mit dieser Antwort helfen.

Mit freundlichen Grüßen

N. Schmid

Ja, das ist möglich, allerdings müssen in diesem Fall die Noten ausgeglichen werden und zwar:_
Hauptfach mit Hauptfach bei mangelhaft mit gut oder zweimal befriedigend;
entsprechend für das Nebenfach.
Ein Nebenfach kann (natürlich) auch mit einem Hauptfach ausgeglichen werden.
Genaueres unter Schulrecht Rheinlandpfalz - Schulordnung an Realschule…Gymnasium …- §§ 65 und 66
Viel Erfolg!
Gruß
Egolf

Hallo,

schau mal hier rein, da stehen die Bestimmungen für RLP.

§ 65 Abs. 5 und § 66
http://www.mbwjk.rlp.de/fileadmin/mbwjk/Bildung/Bros…

LG

Hallo,

möglicht wenn das Hauptfach durch eine Note im Hauptfach ausgeglichen wird.
Also Hauptfach = Hauptfach
Nebenfach = Nebenfach oder Hauptfach

(Ausgleich ein Mangehaft durch ein gut oder zwei befriedigend
in einigen Bundesländer wird als Ausgleich in einem Hauptfach mind. 2 Zweier im Hauptfach gefordert)

Dies garantiert aber immer noch keine Versetzung.
Wenn das Zeugnis schon das zweite Mal in Folge durch ein gleichwertiges Notenbild aufgefallen ist, kann die Versetzung trotz Ausgleichsnoten verweigert werden, trotzdem die Ausgleichsbestimmung erfüllt wurden.
Man wertet dies dann als nicht beuteilbar, was einem
„Mangelhaft“ gleich kommt.
Gegen eine derartige Entscheidung kann man einen Widerspruch einlegen!

In einigen Bundesländer gibt es die Möglichkeit zur Nachprüfung!

Grüße

Hallo Homer-Simpson,
da ich die verhältnisse in Rheinland-Pfalz nicht kenne, kann ich leider nicht Deine Frage beantworten.In jedem Bundesland gibt es aber eine Versetzungsregelungen in Gesetzen und verordnungen, in der genau beschrieben wird, welche Voraussetzungen für eine Versetzung erfüllt werden müssen und wie mangelhafte Leistungen durch bessere Teistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden können. In Rheinland-Pfalz scheint das in der § 66 der Schulordnung geregelt zu sein. Du findest die Schulordnung im Internet
unter http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/SchulO_RP_2009.htm#Sc…

Hallo, sicherlich haben Sie schon unter Hinweis auf die Versetzungordnung Ihres Landes Nachricht erhalten.
Ich bin in Württemberg und werde jetzt bei Ihrer Landes-Versetzungsordnung nicht nachschauen. Meines Wissens nach ist die Versetzung möglich, wenn genügend Noten vorhanden sind, die einen Ausgleich schaffen.

Gruss Siegfried
PS.: Vielleicht sollten Sie sich überlegen, wie Sie sich besser auf den Lernstoff vorbereiten. Vokabeln lernt man z. B. am besten, wenn diese laut vorgesprochen werden und aufgeschrieben werden.