Noten Ausgleichen

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo bei einer Versetzungsordnung stoße ich die ganze
Zeit auf diese Aussag( Berufskolleg für Praktikanten
(BKPR)1 Ausbildungsjahr der Erzieherausbildung, baden
Würtemberg

die Leistungen in nicht mehr als einem maßgebenden Fach
oder Handlungsfeld geringer als mit der Note
„ausreichend“ bewertet sind. Sind die Leistungen in mehr
als einemmaßgebenden Fach oder Handlungsfeld geringer als
mit der Note ausreichend bewertet, so ist die Prüfung nur
bestanden, wenn für beide Noten ein Ausgleich durch
Noten anderer maßgebender Fächer oder Handlungsfelder
gegeben ist.

Wenn ich jetzt in Englisch eine 5 habe muss ich die dann
ausgleichen wenn ich nur eine 5 im Zeugnis habe ??? es
ist das 1. Ausbildungsjahr zum Erzieher

Ich hoffe sie können mir helfen

Hallo,
so wie der Text der Bestimmung gefasst ist, braucht nur eine 5 nicht ausgeglichen zu werden. Die Formulierung „Sind die Leistungen in mehr als einem mßgebenden Fach…“ bedeutet, dass 2 Fächer mit 5 bewertet werden. Dann, und nur dann muss ein Ausgleich durch andere Fächer erfolgen.
Da ich aber nicht alle Bestimmungen kenne, empfehle ich Dir, die Frage von der Schule (Lehrer, Schulleitiung)abschließend bentworten zu lassen.
Viel Erfolg
Wilhelm Habermalz

Wenn es ein HAUPTFACH ist müsste es eine 4 werden , bei einem Nebenfach were dies nicht als so schlimm ,jedoch solltest du versuchen in einem anderen nebenfach im gegenzug mit einer 2 od. einer 3 auszugleichen

Mfg Dennis schulz
Schüler Rechts Vertretung Neuwied linz cop