Hallo Juliane!
Ich habe als Mathelehrer oft genug mit Widersprüchen zu tun, und es hat mich immer geärgert, dass offenbar Kinder mit den entsprechenden Elternhäusern auf diesem Wege durchkommen, die anderen haben einfach Pech gehabt…
Zunächst mal: Widersprüche können nur gegen Verwaltungsakte durchgeführt werden, gegen einzelne Noten werden höchstens Beschwerden eingelegt.
Führte diese Note zur Nichtversetzung? Dann kann aus der Beschwerde ein Widerspruch werden.
wichtig:Wenn die Eltern sich gegen diese Note erst jetzt gewehrt haben dann ist auf jeden Fall die 4-wochen Frist verstrichen, das sollte auch beachtet werden.
Ganz klar ist allerdings: Der Fachlehrer, und nur der, gibt die Note!Entscheidet sich der Lehrer gegen die Beschwerde, so wird der Fall der Behörde vorgelegt, mit einer Notenbegründung des Lehrers. Im allgemeinen entscheidet die Behörde dann für den Lehrer, ausser es liegen formale Mängel vor.
Wenn es nur eine Beschwerde war, also kein Verwaltungsakt, ist die Sache somit erledigt, im anderen Fall können die Eltern klagen, haben aber wenig Aussichten zu gewinnen, wenn keine formalen Fehler vorliegen.
(mein tipp: google mal „tresselt“ da findest du nützliche Rechtstipps)
Abgesehen von rechtlichen Aspekten gibt es noch zu bedenken: wieviel Rückgrad und Stehvermögen hat der Lehrer?
Zuviele Eltern und Schüler fahren den Kurs:Anwalt statt Leistung, und wenn Lehrer dann immer nur nachgeben, um ihre Ruhe zu haben,werden sie möglicherweise nicht mehr respektiert, und ausserdem wird das System dadurch noch ungerechter, als es sowieso schon ist. auch haben viele eltern völlig uberzogene Leistungsansprüche an ihre Kinder, und für so manche wäre zum Beispiel ein Schulwechsel ganz gut…
Gruß Benni