Notenwiderspruch Notenwiderspruch

Guten Abend!
Seien sie aus NRW gegrüßt!
Meine Kollegin hat einem Schüler vor den Sommerferien eine Note im Fach Mathematik gegeben, gegen die die Eltern des Schülers jetzt Widerspruch eingelegt haben. Die Kollegin hat daraufhin heute ein Gutachten in der Schule vorgelegt und die Note begründet. Es fand dann eine Konferenz all der Lehrer statt, die den Schüler im vergangenen Jjahr unterrichtet haben. Meine Kollegin blieb bei der Note, die sie gegeben hat, jedoch wurde sie von den anderen Lehrern überstimmt und die Note wurde zugunsten des Schülers geändert.

Wo kann ich die Rechtslage genau nachlesen?

Ich würde mich sehr über eine Antwort von Schulrechts- Anwälten freuen!
LG und danke im Voraus

Hallo Juliane!
Ich habe als Mathelehrer oft genug mit Widersprüchen zu tun, und es hat mich immer geärgert, dass offenbar Kinder mit den entsprechenden Elternhäusern auf diesem Wege durchkommen, die anderen haben einfach Pech gehabt…
Zunächst mal: Widersprüche können nur gegen Verwaltungsakte durchgeführt werden, gegen einzelne Noten werden höchstens Beschwerden eingelegt.
Führte diese Note zur Nichtversetzung? Dann kann aus der Beschwerde ein Widerspruch werden.
wichtig:Wenn die Eltern sich gegen diese Note erst jetzt gewehrt haben dann ist auf jeden Fall die 4-wochen Frist verstrichen, das sollte auch beachtet werden.
Ganz klar ist allerdings: Der Fachlehrer, und nur der, gibt die Note!Entscheidet sich der Lehrer gegen die Beschwerde, so wird der Fall der Behörde vorgelegt, mit einer Notenbegründung des Lehrers. Im allgemeinen entscheidet die Behörde dann für den Lehrer, ausser es liegen formale Mängel vor.
Wenn es nur eine Beschwerde war, also kein Verwaltungsakt, ist die Sache somit erledigt, im anderen Fall können die Eltern klagen, haben aber wenig Aussichten zu gewinnen, wenn keine formalen Fehler vorliegen.
(mein tipp: google mal „tresselt“ da findest du nützliche Rechtstipps)
Abgesehen von rechtlichen Aspekten gibt es noch zu bedenken: wieviel Rückgrad und Stehvermögen hat der Lehrer?
Zuviele Eltern und Schüler fahren den Kurs:Anwalt statt Leistung, und wenn Lehrer dann immer nur nachgeben, um ihre Ruhe zu haben,werden sie möglicherweise nicht mehr respektiert, und ausserdem wird das System dadurch noch ungerechter, als es sowieso schon ist. auch haben viele eltern völlig uberzogene Leistungsansprüche an ihre Kinder, und für so manche wäre zum Beispiel ein Schulwechsel ganz gut…
Gruß Benni

Ich bin leider nur Lehrerin und keine Anwältin. Such mal nach Schulrecht und demjenigen Bundesland. Da steht das in der Regel.
Mehr kann ich dir leider nicht helfen.

Ich bin zwar kein Anwalt, sondern Lehrer an einer Oberstufe in der Schweiz. Wenn die Note mit Prüfungen und Arbeiten belegt werden kann, so liegt die Kompetenz bei uns bei der entsprechenden Fachlehrperson. Die anderen Lehrpersonen können nur Empfehlungen abgeben. Die Endentscheidung liegt bei der Schulleitung in Zusammenarbeit mit der notengebenden Lehrperson. Alles andere ist eine Gefälligkeit.

Hallo,
zuerst mal Danke für die gute Darstellung.
Ihre vorletzte Zeile ist auch Grund dafür, dass ich das nicht beantworten kann.
Doch vom Sachverhalt her müßte die dargestellte Vornahme korrekt erscheinen, alleine schon aufgrund der Überstimmung, die als Zeichen der Korrektheit gewertet werden sollte.

…Meine fünf Cent dazu.
Gruß AK

Liebe Juliane, das Ego mal hinten anstellen und den zahlreichen Kollegen vertrauen. Das stärkt Deine Akzeptanz im Kollegium und der Schüler ist motiviert.
Gruß Lennonmc

Hallo:smile:)

Ich habe zwar leider nicht soviel Ahnung in diesem Gebiet,aber kann man sowas nicht im Schulgesetz NRW nachlesen,und wenn man es ganz genau wissen will…vielleicht kann einem ja das Schulministerium NRW auf diese Frage eine klare Antwort geben?Einfach mal hinschreiben,meistens wird doch relativ schnell auf Fragen reagiert.Ansonsten wünsche ich weiterhin viel Erfolg:wink:))LG von Karin.

Ich bin kein Schulrechtsanwalt und möchte deshalb auch keinen Rat geben. Ich finde es sehr traurig und unkollegial von den anderen Lehrern. Das Vertrauen ist wohl jetzt hin. Tut mir leid, dass in einem Kollektiv so gehandelt wird, es ist wohl doch kein Kollektiv!

Ich denke nicht, dass eine solche Situation von rechtswegen festgelegt ist. Wo kähmen wir hin, wenn jeder Schüler die möglichkeit hätte, seine Noten juristisch anzufechten.Ich finde ein solches vorgehen der Lehrerschaft höchst fragwürdig und untergräbt die die Autorität der Lehrperson massiv! Ich finde richtig, dass die Lehrerin unter diesen Umständen bei iherer Benotung geblieben ist. Es darf kein Interessenskampf zwischen Lehrperson und Elternteil stadtfinden; beide sollten für das wohlergehen des Kindes als Einheit hinter diesem stehen. Und das wohl des Kindes ist nun mal nicht, dass es gute Noten hat.

Lieben Dank für die Rückmeldung!

)

gerne :smile:

Lieben Dank für die Rückmeldung!

)

Leider bin ich kein Kenner des Schulrechts. Es scheint mir jedoch nicht unlogisch, dass die Schulnote eines einzigen Lehrers in der Lehrerkonferenz geprüft wird und ggf. auch korregiert, wenn wichtige Gründe vorliegen.