Hi,
Sie beantwortet leider nicht, wie ich mich verhalte in
folgendem (konstruierten) Spezialfall:
Dann schauen wir mal…
Jmd. wird von einer Biene in den Rachen gestochen. Zufällig
hat die Person eine entsprechende Allergie! Für mich denkbar
ist, daß der Rachen innerhalb weniger Minuten anschwillt und
die Atemwege blockiert.
Das ist zwar selten, aber denkbar.
Als Ersthelfer-Laie unternehme ich in einer solchen Situation
alles, von dem ich glaube, dass es das Leben der Person retten
könnte, denn: Entweder überlebt die Person durch mein Handeln,
oder sie stirbt durch mein Handeln, oder sie stirbt ganz
sicher, weil ich nicht gehandelt habe. Eine dritte Möglichkeit
gibt es nicht.
Okay, nehmen wir als Arbeitshypothese so an.
(Wenn ich Deine Antwort richtig interpretiere, bleibt mir aber
in einem solchen beschriebenen Fall außer der K. noch eine
weitere Möglichkeit, das Leben dieser Person zu retten.
Welche?)
Also zunächst einmal ist so etwas insofern selten, weil Menschen, die allergisch auf Bienenstiche reagieren, idR extrem aufpassen, daß insbesondere der Hals-/Kopfbereich nicht von einem solchen betroffen wird. Zudem haben solche Menschen eigentlich immer ein „Notfallpack“ dabei - meist eine Fertigspritze mit etwas Adrenalin (wirkt hier antiallergisch). Die allergische Reaktion läuft zwar ziemlich schnell ab, aber nicht von einer Sekunde auf die nächste, so daß idR genug Zeit bleibt, daß sich ein Betroffener das Adrenalin selbst spritzen kann und/oder jemand anderen um Hilfe bitten kann (Spritze geben, Notruf absetzen).
Mittel der Wahl ist also:
- Notruf absetzen
- bei der Adrenalingabe behilflich sein
- Kühlen (hilft bei jeder Art von Schwellung!)
- Lagerung (auf den Boden setzen, Oberkörper anlehnen)
- Beruhigen
In genau dieser Reihenfolge. Der _schnelle_ Notruf ist extrem wichtig - „Wir von Rettungsdienst“ haben eine Reihe ziemlich cooler Möglichkeiten in solchen Fällen, und die Eintreffzeiten sind gering (> 12 Minuten, wir hatten so im Schnitt 6 Minuten in unserem Wachgebiet), so daß wir sogar mit Chance noch was reißen können, wenn Du außer dem Notruf gar nichts tust.
Da mir in der beschriebenen Situation keine außer der
„Koniotomie für Laien“ bekannt wäre, hätte ich diese als
letzte Möglichkeit unternommen.
Naja, wie gesagt - es gibt keine „Koniotomie für Laien“.
Interessant ist noch ein anderer Punkt, der angesprochen
wurde:
Offenbar kann man sich strafbar machen, wenn man nach der oben
beschriebenen Maxime handelt.
Eventuell ja. Ich bin kein Jurist.
Daraus ergibt anscheinend folgendes Dilemma: Wenn ich nichts
tue, mache ich mich strafbar wegen z.B. unterlassener
Hilfeleistung
Wenn ich etwas Falsches tue, mache ich mich ebenfalls
strafbar. Wie kann das sein?
Nun, für Laien sieht es wie folgt aus (An Retter, Ärzte, Krankenschwestern etc. werden andere Maßstäbe angesetzt):
Das einzige, was von Dir rechtlich verlangt wird, ist das Absetzen eines Notrufes. Als Laie wirst Du niemals wegen Unterlassener Hilfeleistung verurteilt werden, wenn Du einen Notruf abgesetzt hast und sonst (aus welchen Gründen auch immer) nichts gemacht hast. Leider. Die Rechtsprechung geht dabei davon aus, daß ein Laie keinerlei fachliche Kenntnisse hat - Erste Hilfe-Kurse zählen nicht als solche (nicht verpflichtend jedenfalls).
Ebenso wirst Du nicht dafür bestraft, wenn Du bei einer Erste Hilfe-Maßnahme etwas falsch machst - selbst wenn Du damit jemanden quasi umbringst. Der gute Wille zählt.
Allerdings wage ich es zu bezweifeln, daß eine Koniotomie als adäquate Erste Hilfe-Maßnahme durchgeht, da die Schwierigkeit und die Gefährlichkeit eigentlich jedem klar sein müssten, und es wie oben gezeigt eigentlich immer andere Möglichkeiten gibt.
Gruß,
Malte.