Notfall-OP in Probezeit

Weisheitszahn hat für sich entschieden sich einfach mal so zu melden.
Habe Probleme mit öffnen des Kiefers und daher morgen früh Notfall OP in der Kieferchirurgie.

Bin Azubi, in Probezeit und mein Chef ist Choleriker…der wird ausflippen wenn ich ihn anrufe!
Will sowieso Ausbilungsbetrieb wechseln weil alles unter aller Sau läuft da…aber trotzdem

Frage: Kann er mir kündigen oder nicht? Da es Notfall ist ? Wenn ja, geh ich lieber arbeiten und ertrage die Schmerzen…
bin erst seit 2 wochen in dem Betrieb , habe keinen Ausbilder, bringe mir alles selber bei :frowning: deswegen wechseln ! …und will nicht jeden Tag weinen müssen…aber auch noch bisschen aushalten und nicht gleich tschüß sagen…

also kann er mir kündigen ??

Moin Grußlose,

also kann er mir kündigen ??

wenn der Arzt Dir bestätigt, daß der Eingriff nötig war, sprich, er Dir ein Attest gibt, wird Dein Chef schon nichts sagen (weil er es nicht darf). Zumindestens offiziell.

Gandalf

also kann er mir kündigen ??

Das ist der Sinn der Probezeit, dass das Arbeitsverhältnis kurzfristig und ohne Angabe von Gründen beendet weden kann.

Guten Abend,

wenn der Arzt Dir bestätigt, daß der Eingriff nötig war,
sprich, er Dir ein Attest gibt, wird Dein Chef schon nichts
sagen (weil er es nicht darf). Zumindestens offiziell.

ich kann mich dem nur anschließen.

KÖNNEN kann er das natürlich, die Rechtmäßigkeit steht auf einem anderen Blatt.
Es passt zwar nicht ins Forum, aber bei so einem netten Menschen wäre man über eine Kündigung nicht böse. Und da die Ausbildung gerade erst seit zwei Wochen läuft und du nicht gerade kurz vor dem Abschluss stehst…such dir lieber was anderes, das ist dort vertane Liebesmühe. Eventuell kann die IHK bei der Vermittlung helfen, angeblich sind ja noch genügend Ausbildungsstellen unbesetzt.

Liebe Grüße
S_E

Hallo

also kann er mir kündigen ??

Das ist der Sinn der Probezeit, dass das Arbeitsverhältnis
kurzfristig und ohne Angabe von Gründen beendet weden kann.

Stimmt :smile:
Zur Untermauerung nur noch §22 BBiG hinterhergeschoben:

_§ 22 Kündigung
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

  1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
  2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
    (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen._
    http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

Gruß
Wawi