Von Geldbeträgen oder überhaupt nur einer Quantifizierung des Nutzens war bei meiner Frage nicht die Rede.
Gruß
F.
Von Geldbeträgen oder überhaupt nur einer Quantifizierung des Nutzens war bei meiner Frage nicht die Rede.
Gruß
F.
Du hast ein merkwürdiges Verhältnis zum Rechtsstaat. Der beruht schon per Grundgesetz auf dem Gleichheitsgrundsatz.
Wenn du die Kosten an den Nebenklägern aufhängst, wie hättest du es denn gerne? Wenn ein Typ 1 Menschen umbringt, gibt es das Recht auf Nebenklage, wenn es 5 Tote sind, dann auch gerade noch so, ab 6 Toten muss gelost werden und nur jeder zweite hat Anspruch? Ab 20 Toten wird gewürfelt, wer ran darf?
Wie sieht der „Spaß“ aus, wenn es nicht nur um Angehörige von Toten geht, die ja eh nix mehr davon haben, sondern um lebende Opfer? Opfer von Entführung, Vergewaltigung, Raub? Haben die dann auch Pech gehabt, wenn sie sich einen Täter ausgesucht haben, der es nicht bei einer Straftat belassen hat?
Unser Strafrecht ist eh schon sehr Täter orientiert. Die Nebenklage fast das Einzige, wo die Opfer überhaupt vorkommen.
Ich glaube eh, dass dir am meisten stinkt, dass das Geld „in Juristentaschen wandert“. Würdest du auch so argumentieren, wenn es um Verletzte geht? Bei einem normalen Verkehrsunfall kann man schon allen helfen. 4, 5 Verletzte halten wir aus. Aber wenn es so ein Zugunglück ist wie Eschede, was das alles kostet! Die wollen sogar nicht nur Geld für die Behandlung physischer Schäden, sondern auch die ganzen psychischen Traumata! Das wird alles auf die Allgemeinheit abgewälzt und später werden die Krankenkassenbeiträge wieder erhöht. Stört dich das auch?
Gib den Vorwurf des „merkwürdigen Verhältnisses zum Rechtsstaat“ einfach an den ehemaligen OLG-Präsidenten weiter, den ich hierzu (zur Begrenzung der Beteiligung von Nebenklägern) zitiert hatte.
Auf den Rest deines abstrusen Geschreibsels brauche ich nicht weiter eingehen. Bring brauchbare Argumente vor, warum es den Rechtsstaat in seinen Grundfesten erschüttern würde, wenn man bei Großprozessen eine Kostendeckelung einführt in Bereichen, in denen es sinnvoll scheint, oder bring sie eben nicht vor.
Aber deine Unterstellungen und schrägen Vergleiche, die meilenweite an der Sache vorbeigehen und nur den Zweck erfüllen sollen, mir eine moralisch verwerfliche Haltung anzudichten, sind schlicht und einfach nur strunzdumm. Als ob beispielsweise, wenn du schon die Rede auf Verletzte und Behandlungen gebracht hast, im Gesundheitswesen nicht überall Deckelungen und Kosten-Nutzen-Kalküle wären.
Gruß
F.
Alles, was nicht deiner Meinung entspricht, ist wirr und abstrus und hat natürlich nichts mit der Sache zu tun, weil es nicht deiner Meinung entspricht. Alle hier im Thread hast du im Prinzip als bekloppt bezeichnet.
Du hast einen wirklich reifen Diskussionsstil. Schon mal mit der Couch probiert?
Worauf du aber nicht eingehst, weil dir wahrscheinlich nichts dazu einfällt, ist die Frage, wie du es denn gerne begrenzen würdest am Beispiel Nebenkläger.
Nicht deine Meinung empfand ich als wirr, sondern deine schrägen Analogien (Enschede usw.)
Wenn man nicht die Sache diskutieren will, sondern sich in Analogien flüchten muss, sollte man es gleich bleiben lassen. Zumal, wenn das Analogisieren keine anderen Funktion hat als den Anderen zu diskreditieren.
Gruß
F.
Wenn man nicht deiner Meinung ist, dann diskreditiert man.
Komisch nur, dass nicht nur ich deinen Stil in der Hinsicht sehr kritisch sehen. Aber das interessiert dich offenbar auch nicht. Auf die Frage mit der Nebenklage gehst du immer noch nicht ein. Das ist mitten in der Sache und du weichst dem hartnäckig aus.
Quatsch.
Ich habe dazu schon vor Tagen geschrieben: „Der damalige OLG-Präsident hat in seinem Zitat die Beteiligung der Nebenkläger als einen Punkt dafür genannt. Ich kann als Laie nicht einschätzen, ob genau dieser Punkt sinnvoll ist“.
Mir ist es aus Steuerzahler-Perspektive egal, WIE und WO gedeckelt wird (das sollen die Fachleute unter sich ausmachen), ich will nur, DASS gedeckelt wird.
Du wirst also schon den Herrn Huber fragen müssen, wie er sich das vorstellt …
Gruß
F.