Nullleiter

hi

dass der…blaue Draht …„nur“ noch als
Nullleiter verwendet werden darf?

warum ist denn die Antwort verschwunden?

Ich hätte mir auch vorstellen können, dass der ‚Blaue‘ seit der Kabelfarbenreform für nicht anderes mehr verwendet werden darf. Hab aber auch keine aktuellen Normen

Darf der Blaue doch noch mit Phase beschaltet werden? Oder warum ist die Antwort weg?

Schorsch, findet die Frage auch interessant

Ist es nach den neuesten DIN VDE Vorschriften so, dass der
blaue Draht in eine mehradrigen Leitung „nur“ noch als
Nullleiter verwendet werden darf?

Nein.

»Wenn ein Stromkreis einen durch Farbe gekennzeichneten Neutral- oder Mittelleiter enthält, muss die für diesen Zweck angewendete Farbe Blau sein.«

Ohne N im Kreis kann „blau“ auch ein Außenleiter sein.

Wird also der blaue Draht genauso für nichts anderes
verwendet, genau wie der grüngelbe nur als Schutzleiter
verwendet werden darf?

Letzters wäre mir neu.
Grün-gelbe Leiter dürfen auch als PA und PEN benutzt werden.

Kennzeichnung des Neutralleiters
Moin,

Ist es nach den neuesten DIN VDE Vorschriften so,
dass der blaue Draht in eine mehradrigen Leitung „nur“ noch als
Nullleiter verwendet werden darf?

Schon während meiner Ausbildung (1973-1976) hieß das Neutralleiter (N)!
PEN wird dagegen auch noch manchmal,
als Mittelleiter (u.a. am Trafosternpunkt) bezeichnet.

Zitat:
Anwendung der Farbe HELLBLAU gemäss
DIN VDE 0100-510 : 1997-01 Abschnitt 514.3.1:
HELLBLAU ist für Neutralleiter bei Wechselstrom und Mitteleiter
(bei Gleichstrom-Steuerstromkreisen) vorgesehen.
Wenn ein Stromkreis einen farblich gekennzeichneten Mittelleiter
oder Neutralleiter enthält,
muss die für diesen Zweck verwendete Farbe HELLBLAU sein.
Hellblau darf nicht zur Kennzeichnung anderer Leiter verwendet werden,
wenn eine Verwechslung entstehen kann.
Kennzeichnung des Neutralleiters
Normen:
DIN EN 60204-1 (VDE 0113 Teil 1),
DIN VDE 0100-510 (VDE 0100 Teil 510),
DIN VDE 0100-725 (VDE 0100 Teil 725)
DIN EN 60439-1 (VDE 0660 Teil 500)
VDE 0198 EN 60446:1999 bzw. neu DIN EN 60446 (VDE 0198):2008-02

Dazu lies mal den Artikel aus der "de"05-2001.
http://www.de-online.info/archiv/2001/05/index.php?P…

Wird also der blaue Draht genauso für nichts anderes
verwendet, genau wie der grüngelbe nur als Schutzleiter
verwendet werden darf?

Die Frage ansich gab es hier schon des öftern,
weshalb sich auch die Archiv-Suche zu Neutralleiter-Fragen empfiehlt.

Mir liegen leider nur Fachbücher vor,
die schon rund 4 Jahre alt sind.

Die reichen auch aus,
da die angefragte Regelung(Normen) schon wesendlich älter ist.

Danke

Uwe

mfg
W.

Moin,

…genau wie der grüngelbe nur als Schutzleiter
verwendet werden darf?

Letzters wäre mir neu.
Grün-gelbe Leiter dürfen auch als PA

Schutzleiterverbindung zum Potentialausgleich.

und PEN benutzt werden.

Zitat: DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2007-06
514.3.1.Z1 Neutralleiter oder MittelleiterNeutralleiter
oder Mittelleiter müssen durchgehend in ihrem ganzen Verlauf blau gekennzeichnet sein.
ANMERKUNG Für bestimmte Arten von Leitern
siehe 514.3.Z2 bis 514.3.Z5.

514.3.1.Z2 Schutzleiter
Schutzleiter müssen mit der Zwei-Farben-Kombination Grün-gelb gekennzeichnet sein.
Diese Farbkennzeichnung darf für keinen anderen Zweck verwendet werden.

ANMERKUNG Für bestimmte Arten von Leitern siehe 514.3.Z2, 514.3.Z3 und 514.3.Z5.
514.3.2 PEN-Leiter
PEN-Leiter müssen, wenn sie isoliert sind, durch eines der folgenden Verfahren gekennzeichnet sein:
- grün-gelb durchgehend in ihrem ganzen Verlauf,
zusätzlich mit blauer Markierung an den Leiterenden,
oder
- blau durchgehend in ihrem ganzen Verlauf,
zusätzlich mit grün-gelber Markierung an den Leiterenden.
Deutschland Nicht zugelassen

Die Kennzeichnung an den Leiterende des PEN ist notwendig,
da er Betriebstrom führen kann.

mfg
W.

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ein praktisches Beispiel dazu
hi alle,

prompt hätt ich jetzt den Ernstfall:

Kann (darf) ich mit einem NYM 5x1,5 3 Taster versorgen?

also Phase und 3 mal Ausgang, wovon einer davon der Blaue wäre

Wäre mir so nie in den Sinn gekommen, aber ob dieser Fragerunde und der gegebenen Antworten wär das ja ok so

S.

Servus

prompt hätt ich jetzt den Ernstfall:

Kann (darf) ich mit einem NYM 5x1,5 3 Taster versorgen?

Ich glaub ich sollt mal ins Bett, hab ich doch wiederholt „3 Toaster versorgen“ gelesen.

Wolfgang schrieb dazu ein Zitat aus der VDE:

„Hellblau darf nicht zur Kennzeichnung anderer Leiter verwendet werden,
wenn eine Verwechslung entstehen kann.“

Tolle Aussage, oder? Also entscheide, ob eine Verwechslung entstehen kann und verwende dann den blauen oder nicht.

Wäre mir so nie in den Sinn gekommen, aber ob dieser
Fragerunde und der gegebenen Antworten wär das ja ok so

Beim Thema Verwechslungsgefahr sehe ich etwas viel heikleres:

Da hast du einen alten Verteiler aus den Fünfzigern. Lauter schwarze und graue Drähte.

Nun verlegst du eine neue Herdzuleitung von diesem Verteiler und schließt sie an vorhandenen Sicherungselementen an.

Danach kommt jemand und baut einen neuen Unterputzverteiler ein. Wenn der jetzt zwei der grauen Adern vertauscht…

Die die uns grau als Außenleiter eingebrockt haben, sollen mir bloß nicht mit Verwechslungsgefahr kommen!

Hans

hi elektriker hans,

Tolle Aussage, oder? Also entscheide, ob eine Verwechslung
entstehen kann und verwende dann den blauen oder nicht.

nö, kann mir nicht vorstellen, dass ich mal so tief sinken werde. Wär ja exakt dasselbe, wie ein 3x1,5 zum Schalterlegen und den Blauen wieder als Schaltdraht nehmen. igitt. Ich sag mal, es ist und bleibt verboten, nur die Norm hat’s im Wortlaut noch nicht erfasst

auch ein gern genommener Dauerbrenner:

Da hast du einen alten Verteiler aus den Fünfzigern. Lauter
schwarze und graue Drähte.

Danach kommt jemand und baut einen neuen Unterputzverteiler
ein.

Die meisten Elis, auch hier im Forum sind ja der Meinung, dass man an einer Altanlage ohne FI’s nichtmal den Sicherungskasten erneuern darf, weil das schon eine Veränderung wäre und somit alle neuen Normen einzuhalten wären. Was bei einer vorhandenen Altverkabelung im grossen Stil (Kaufhaus, Industrieanlage, Gewerbehochhaus…) selbstverständlich nicht geht

Da bin ich auch so eigen und schere mich nen Teufel drum. Ein neuer Sicherungskasten ist ja in jedem Fall eine Verbesserung der Sicherheit und das lass ich mir von den Normern wegen ihrer Wortklauberei nicht verbieten, nur weil die zu dämlich sind, ihre Texte ordentlich zu verfassen. Es läuft immer auf ein Wortspiel hinaus, weshalb man etwas nicht dürfen sollte, was aber Sinn hat - schon der Sicherheit wegen -

interessiert: wie macht ihr das so?

Schorsch

Warum eigentlich Hellblau? So hell ist das Blau meist gar nicht. Eigentlich kenn ich nur dunkelbklaue Ns.

was ist PA?

Hallo !

PA = Potenzialausgleich

MfG
duck313

Hallo !

Es ist ausdrücklich hellblau in den Bestimmungen genannt,denn „dunkelblau“ gibt bzw. gab es auch,etwa bei den alten(uralten) Drehstromzuleitungen war „schwarz,rot,dunkelblau“ die Phasenkennung.
Und blau (gemeint ist dann immer dunkelblau,weil hellblau extra so genannt wird) sind auch Gleichspannungsleitungen in Steuerschränken.

Wegen der Verwechselbarkeit bei Altanlagen hat man extra diese Farbe „hellblau“ eingeführt um sie deutlich von dem bisher für anderen Zweck verwendeten Leiter Blau zu unterscheiden.

So war es auch bei der Farbe „Grau“,die nun leider wieder neu auftauchte,als man den 5-Ader-Leitungen statt 2 x schwarz die neue(alte) Farbe „grau“ gab.

MfG
duck313

Hallo,

wenn ich in einer El.-anlage etwas ändern müsste (Schalter auswechseln, neue Lampe installieren, oder anderes), würde ich mich niemals auf die normgerchte Installation der Adernfarben verlassen, sondern immer vorher die tatsächliche Verwendung der Drähte überprüfen. Das mag altmodisch, umständlich oder sonst wie doof sein; ich finde es sicherer.

Viele Grüße von
Haubenmeise

Moin,

Warum eigentlich Hellblau?

Standard bei NYM- + Steg-Leitung.

So hell ist das Blau meist gar nicht.
Eigentlich kenn ich nur dunkelbklaue Ns.

Hab das hier schonmal beschrieben:
Der Farbencode ist entsprechend IEC 60757 angegeben.
/t/drahtfarbe-bei-230-v-dc/6345969/9

mfg
W.

Hallo !

Es ist ausdrücklich hellblau in den Bestimmungen genannt,denn
„dunkelblau“ gibt bzw. gab es auch,etwa bei den alten(uralten)
Drehstromzuleitungen war „schwarz,rot,dunkelblau“ die
Phasenkennung.

In den Normen DIN EN 60446 (VDE 0198) und DIN EN 60204-1(VDE0113-1) wird nur noch von BLAU gesprochen!

Es gibt nur noch Empfehlungen:
„Um Verwechslungen zu vermeiden, wird empfohlen ein
ungesättigtes Blau zu verwenden, welches
häufig auch als Hellblau bezeichnet
wird.“

Für de-Abonnenten nachzulesen:

http://www.de-online.info/exclusiv/archiv/2009/06/DE…

Moin,

Kann (darf) ich mit einem NYM 5x1,5

  • 3 Taster versorgen?

Ja, da die Leitung keinen „N“ führt ,
besteht dadurch auch keine Verwechlungsgefahr.

also Phase und 3 mal Ausgang, wovon einer davon der Blaue wäre.

Du kannst ja auch Einzel-Adern bei Rohrverlegung nehmen,
sodas die Farbwahl Dir überlassen bleibt. :wink:

S.

mfg
W.

Tolle Aussage, oder? Also entscheide, ob eine Verwechslung
entstehen kann und verwende dann den blauen oder nicht.

nö, kann mir nicht vorstellen, dass ich mal so tief sinken
werde. Wär ja exakt dasselbe, wie ein 3x1,5 zum Schalterlegen
und den Blauen wieder als Schaltdraht nehmen.

Ganz so, wie man es in praktisch allen Installationen mit Abzweigdosen sieht.

igitt. Ich sag
mal, es ist und bleibt verboten, nur die Norm hat’s im
Wortlaut noch nicht erfasst

Die Norm erlaubt im Wortlaut ausdrücklich die Nutzung für andere Zwecke (außer Schutleiter).

Es ist un bleibt erlaubt.

http://www.de-online.info/archiv/2002/01-02/index.ph…

„Neutral- oder Mittelleiter:
Wenn ein Stromkreis einen durch Farbe gekennzeichneten Neutral-oder Mittelleiter enthält, muss die für diesen Zweck angewendete Farbe Blau sein. Um eine Verwechslung mit anderen Farben zu vermeiden, wird eine ungesättigte Farbe Blau, »Hellblau« genannt, empfohlen. Hellblau darf nicht zur Kennzeichnung anderer Leiter verwendet werden, wenn eine Verwechslung möglich ist.
Beim Fehlen eines Neutral- oder Mittelleiters darf ein mit Hellblau gekennzeichneter Leiter in Kabel- und Leitungssystemen auch für andere Zwecke, ausgenommen als Schutzleiter, angewendet werden.“

Da hast du einen alten Verteiler aus den Fünfzigern. Lauter
schwarze und graue Drähte.

Danach kommt jemand und baut einen neuen Unterputzverteiler
ein.

Die meisten Elis, auch hier im Forum sind ja der Meinung, dass
man an einer Altanlage ohne FI’s nichtmal den Sicherungskasten
erneuern darf, weil das schon eine Veränderung wäre und somit
alle neuen Normen einzuhalten wären.

„Nur den Sicherungskasten“? Das ist der Teil der Anlage, der die grundlegenden Sicherheitsfunktionen (Überlast, Kurzschluss, Fehlerstrom) leisten muss. Das ist nicht „nur“. Das ist fundamental.

Da bin ich auch so eigen und schere mich nen Teufel drum. Ein
neuer Sicherungskasten ist ja in jedem Fall eine Verbesserung
der Sicherheit und das lass ich mir von den Normern wegen
ihrer Wortklauberei nicht verbieten, nur weil die zu dämlich
sind, ihre Texte ordentlich zu verfassen. Es läuft immer auf
ein Wortspiel hinaus, weshalb man etwas nicht dürfen sollte,
was aber Sinn hat - schon der Sicherheit wegen -

interessiert: wie macht ihr das so?

Tja, wieso denn kein FI bei der kompletten Neuerrichtung eines Verteilers?
Man baut ein paar ein, mann misst. Und natürlich findet man dann ein paar Stromkreise mit Isolationsfehlern, die dank fehlender oder zu grober FIs nicht vorher aufgefallen sind (aber bei pflichtgemäßer Durchführung der Widerholungsprüfungen schon längst!).

Ich WEISS also in diesem Moment, dass ich einen Isolationsfehler habe.
Lass es 100kOhm sein.
So ein Fehler hätte schon längst gefunden und behoben werden müssen, das wurde aber versäumt.
Na gut.
Und nun komme ICH, baue die Verteilung neu, SEHE den Mangel - und schließe diese Leitung dann OHNE FI an???

Klar kommt sowas vor. Dann, wenn man einen Verteilungsumbau nicht vorher richtig vorbereitet hat. Dann, wenn man blind FIs setzt, ohne vorher zu messen. Dann, wenn der Anlageninhaber mit mahnendem Blick auf die Uhr hinter einem steht und „wann ist da endlich wieder Strom drauf“ fragt.

Mängel in der Installation und Mängel in der Vorbereitung lasse ich nicht als Rechtfertigung dafür gelten, Regeln zu missachten.

1 Like

Ganz so, wie man es in praktisch allen Installationen mit
Abzweigdosen sieht.

nur in alten Anlagen. In neueren schon lang nicht mehr. Den blauen als Schaltdraht zu missbrauchen gilt als Pfusch. Daran erkennt der Fachmann den Billigheimer auf den ersten Blick

Es ist un bleibt erlaubt.

aber Pfusch. Längst nicht mehr üblich

„Nur den Sicherungskasten“?

Das ist fundamental.

natürlich. Das meine ich ja auch. Deshalb wechsle ich ihn auch gerne aus. Es ist auch der Teil der Sicherheit, für den die Kunden am ehesten Geld rausrücken, um sie zu verbessern. Gibs zu

Tja, wieso denn kein FI bei der kompletten Neuerrichtung eines
Verteilers?

im Altbau? Altbau heisst alle Gewerbegebäude vor 2007
aha

Man baut ein paar ein, mann misst. Und natürlich findet man
dann ein paar Stromkreise mit Isolationsfehlern,

das wissen wir Fachleute alle, dass das so ist

Und nun komme ICH, baue die Verteilung neu, SEHE den Mangel -
und schließe diese Leitung dann OHNE FI an???

wie willst du auch eine Deutsche Bank, BMW, Siemens, oder Karstadt überreden, dass du laut VDE0815-Teil-träumweiter, die du selbst nicht so ganz verstehst weil sie so schwammig und nebulös ist (geringfügige Änderung?/erhebliche Änderung?) - glaubst, die Sicherheit in ihrem Hause nicht verbessern zu dürfen, weil ihre Verkabelung jetzt nicht mehr passt? wegen der neuen Sicherungen???

weisst du was die dir sagen? ja weisst du

Ich bin auch der Meinung, dass die Normen gut sind (nur schlecht geschrieben) und man sich daran zu halten hat, aber nur dann wenn man deren Sinn auch verstanden hat.

Aber ich musste ja hier fragen wie andere Fachfirmen das handhaben. selbst schuld

In meinen etwas älteren Büchern, 4 Jahre, steht, in Bezug auf die Farbe „hellblau“, das der Neutral-, N-, oder Nullleiter nur noch „blau“ gekennzeichent sein muss. Hellblau wurde in blau geändert.

MFG
Uwe

Richtig, nur noch blau, was aber nichts mit dem Zustand zu tun hat.

MfG Uwe

grau
komisch, warum die immer weiß aussehen…