Nein. Und das habe ich auch nicht behauptet.
Es war eine Anmerkung, die klarstellen soll, dass mit oder ohne Anzeige das Bußgeld zu bezahlen ist.
Ich muss dich mal ganz offen fragen: Glaubst du allen Ernstes, jemand anderes als der Fahrzeugbesitzer selber habe diese Aufkleber angebracht?
Was bringt die Anzeigenerstattung?
Eine verschwindend geringe Wahrscheinlichkeit, den Täter zu finden.
Eine hinreichend große Wahrscheinlichkeit, dass die Staatsanwalt sich verschaukelt fühlt und das Ganze als „Vortäuschung einer Straftat“ verfolgen wird.
Keinen Einfluss auf das Bußgeldverfahren, denn bei 28€ Gesamtkosten wird die Bußgeldstelle bereits von Fahrlässigkeit ausgegangen sein - es ist also unnötig, dafür noch Argumente nachzuliefern.
Was bezweifelst du?
Dass es kommerzielle Seiten sind? Dann rufe sie mal ohne Adblocker auf.
Dass es zweifelhafte Seiten sind? Du kannst es in der Tat nicht wissen, aber Verlinkungen zu diesen Seiten erfolgen hier im Forum etwa zur Hälfte von nachgewiesenen Spam- und Mehrfachaccounts. Da diese Beiträge und Links ganz regelmäßig gelöscht werden und die entsprechenden Nutzer ebenso regelmäßig gesperrt werden (sich aber ebenso regelmäßig unter neuem Namen wieder anmelden), ist das für den normalen Nutzer für dich natürlich nicht so offensichtlich wie für Moderatoren und Admins.
Dass du solche Seiten verteidigst, obwohl du gerade eben erst „Opfer“ eines schlechten Artikels auf einer dieser Seiten geworden bist, verstehe ich nicht.
Wenn man sich die Definition von Kennzeichenmissbrauch auf dieser Seite anschaut, dann steht da:
Das Gesetz spricht von Kennzeichenmissbrauch, wenn:
1. …für ein Kraftfahrzeug, welches keine amtliche Zulassung hat, gefälschte Kennzeichen benutzt werden.
2. …ein Kraftfahrzeug mit den Kennzeichen eines anderen Wagens ausgestattet wird.
3. …die Kennzeichen eines Kraftfahrzeugs verändert, verdeckt oder beseitigt werden
Dieser fehlerhaften, weil unvollständigen Beschreibung bist du auf den Leim gegangen - kein Vorwurf an dich, denn genau so steht es da ja geschrieben!
Irgendwo im Fließtext findet man einmal den Hinweis, dass im Falle eines verdreckten Kennzeichens als Kennzeichenmissbrauch geahndet werden kann, wenn eine rechtswidrige Absicht unterstellt werden kann.
Richtig müsste es heißen, dass in allen Fällen ein Kennzeichenmissbrauch nur vorliegt, wenn eine rechtswidrige Absicht tatsächlich vorlag (so etwas muss nicht bloß „unterstellt“ werden).