Nur ein Hobby-Laden oder schon richtiges Geschäft?

Also, Steuerrechtlich gesehen. Wenn ein vergleichbar kleines Ladengeschäft (Verkaufsfläche ca. 20qm), bestehend lediglich von Juni 1993 bis Dez. 2002 mit einer nur geringen Öffnungszeit (Di, Do, + Fr. 13.30-18.00 und Sa. von 9.00-14.00) also weniger als 20 Std die Woche. Neben dem Beruf ausgeführt wird und hauptsächlich von der Mutter oder der Ehefrau betrieben wird und zwar unentgeltlich und ohne Anmeldung. Ist dieser Laden aus Steuerrechtlichen Gründen dann als Hobby zu sehen? Gibt es da evtl irgendwelche Urteile? Und wie lange muss eine Buchführung nachgewiesen werden (Wareneingang, Warenausgang/Verkauf, Mage, Warenbestand) Etwas peinlich ist mir die Frage schon; doch mein Ex-Ehemann, der so einen Laden besessen hat versucht mich mit horrenden Summen die dieser Laden wohl eingebracht hat saftig bei der Vermögensauseinandersetzung, die sich ins Bodenlose ergießt über den Tisch zu ziehen. Und ich muss versuchen dagegen zu halten. Eine so einfach erstellte Excell-Tabelle kann wohl kaum anerkannt werden. Wäre also sinnvoll wenn ich herausbekommen könnte, ob und wie lange so eine Buchführung aufbewahrt werden muß. Danke schon mal im Vorraus.

Hallo ,

bitte gehen Sie zu ihrem Finanzamt ,kostenlosen Bürger
beratungen und Rechtberatungen ( auch für welche mit geringem Einkommen) in ihrem bezirklichen Rathaus oder
Bürgeramt,zum Amtsgericht ,holen einen Rechtsberatungschein und gehen sie zu einem REchtsanwalt spezialisiert auf Arbeitsrecht und Steurrecht.

mit fr Grüssen