Nur mal eine Frage zum begleiteten Fahren mit 17

Hallo

im moment habe ich es mit Unfällen , nein nicht ich schon wieder

Ich war heute ganz normal , zivilisiert mit meinem Auto unterwegs , aber kurz vor mir geschah ein Unfall auf der A 3 zwischen Niedernhausen und Wiesbadener Kreuz

2 Autos weiter vorne ist das passiert

Auf der rechten Spur fahren LKW’s und ein Kleintransporter mit Plane , sagen wir mal ein 3,5 tonner will die auf der mittleren Spur überholen
hinter dem Kleintransporter ein Wohnwagengespann gezogen von einem Golf
Das Wohnwagengespann ziegt auf einmal rüber auf die linke Spur und will den Kleintransporter überholen , der BMW der da weiter vor mir fuhr hatte Geschwindigkeitsüberschuss , geschätzt ca 170 und krachte mit schwung in das Gespann von hinten rein .

Ich hielt an und gedachte Erste Hilfe leisten zu müssen

war jetzt weiter nicht viel passiert so das ich es mit Absperren und Polizei rufen belies wobei auch der Fahrzeugführer vor mir half der auch noch bremsen konnte

Wir wurden als Zeuge vernommen und beiläufig bekam ich mit das die Fahrzeugführerin des Gespannes eine 17 jährige mit Führerschein Begleitetes Fahren war

Jetzt bin ich am überlegen
Darf eine Person die 17 Jahre ist und Begleitetes fahren übt , ein Wohnwagengespann fahren ?

nach meiner Meinung nach hätte der Golf das Gespann gar nicht ziehen dürfen , Golf hat eine AHK Zuglast von 1200 kg ( egal welcher Golf ( ausser AWD ) und der zerstörte Wohnwagen machte den Eindruck als wäre es ein 1500 - 1600 kg gewesen

Nur mal neugierdehalber wer würde hier wie bestraft , ich bin nur Zeuge , des Zusammenstosses , irgendwelches glaube , denke , nehme an , ist dafür belanglos , aber mich würde es einmal interessieren wie das rechtlich zu händeln sei

gruss

Scheint nicht verboten bzw. reglementiert zu sein:
http://www.bf17.de/so-funktionierts/rechtliche-aspekte.html

Gruß,
Steve

Wenn man mal in diese Tabelle der Fahrerlaubnisverordnung über das Mindestalter schaut, gibt es das begleitete Fahren mit 17 für die Klassen B und BE.

Sofern die 17-Jährige also den Führerschein Klasse BE gemacht hat, darf sie auch mit 17 mit dem PKW alles ziehen, was technisch erlaubt ist.

(Pikanterweise steht in den Gesetzen nicht, daß der Begleiter dann auch BE haben muß…)

Howdy,

also der Golf V 1.9D meiner Ex hat

gebremst bei 12% / 8%: 1400kg / 1700kg

bei maximalem Gesamtgewicht des Zuges von 3290 kg.

Da könnte also selbst das mit Wohnwagen noch klappen und zwar auch nur mit dem B Führerschein. Die Bestimmungen dort wurde umlängst geändert, so dass für diesen Fall hier gilt:

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

BE wäre nicht in jedem Fall notwendig.

Gruß
VB

Nein, das gilt für FS Neulinge nicht. Zu mindestens ist es etwas unglücklich formuliert.

Hätte

  1. das Zugfahrzeug als Klasse B Zugmaschine eine eingetragene maximale Anhängelast von 24t
  2. der Anhänger eine ZGM von 7t

so dürfen FS Neulinge dieses Gespann nicht führen, während Altbesitzer der Klasse 3 dieses durchaus dürfen!

Gruß
VB

Auch mit dem B-Führerschein darf ein Gespann gefahren werden, das zulässige Gesamtzuggewicht darf 3,5 T nicht überschreiten. Nehmen wir an ein Golf 1,6 TDI mit 77 KW darf durchaus einen Anhänger/Camper mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 1400 Kg anhängen. Das Fahrzeug selbst hat ein Gesamtgewicht von 1870 Kg + 1400 = 3270 Kg damit darf Sie fahren.
Was du vermutest ist da irrelevant. Das ist Sache der Polizei das festzustellen.

Das Gespann darf max. mit 80 oder spezieller Zulassung 100 Km/h fahren.
Wenn mich nicht alles täuscht, fahren die Sprinter wesentlich schneller wie die 100. Damit hätte die Gespannfahrerin keine Chance den Kleintransporter zu überholen.

öhm, zu meiner Zeit (in Ehlhalten) war da noch ein Tempolimit zwischen Niedernhausen und Kreuz. Ist das nicht mehr vorhanden?

Gruß
VB