Hallo
im moment habe ich es mit Unfällen , nein nicht ich schon wieder
Ich war heute ganz normal , zivilisiert mit meinem Auto unterwegs , aber kurz vor mir geschah ein Unfall auf der A 3 zwischen Niedernhausen und Wiesbadener Kreuz
2 Autos weiter vorne ist das passiert
Auf der rechten Spur fahren LKW’s und ein Kleintransporter mit Plane , sagen wir mal ein 3,5 tonner will die auf der mittleren Spur überholen
hinter dem Kleintransporter ein Wohnwagengespann gezogen von einem Golf
Das Wohnwagengespann ziegt auf einmal rüber auf die linke Spur und will den Kleintransporter überholen , der BMW der da weiter vor mir fuhr hatte Geschwindigkeitsüberschuss , geschätzt ca 170 und krachte mit schwung in das Gespann von hinten rein .
Ich hielt an und gedachte Erste Hilfe leisten zu müssen
war jetzt weiter nicht viel passiert so das ich es mit Absperren und Polizei rufen belies wobei auch der Fahrzeugführer vor mir half der auch noch bremsen konnte
Wir wurden als Zeuge vernommen und beiläufig bekam ich mit das die Fahrzeugführerin des Gespannes eine 17 jährige mit Führerschein Begleitetes Fahren war
Jetzt bin ich am überlegen
Darf eine Person die 17 Jahre ist und Begleitetes fahren übt , ein Wohnwagengespann fahren ?
nach meiner Meinung nach hätte der Golf das Gespann gar nicht ziehen dürfen , Golf hat eine AHK Zuglast von 1200 kg ( egal welcher Golf ( ausser AWD ) und der zerstörte Wohnwagen machte den Eindruck als wäre es ein 1500 - 1600 kg gewesen
Nur mal neugierdehalber wer würde hier wie bestraft , ich bin nur Zeuge , des Zusammenstosses , irgendwelches glaube , denke , nehme an , ist dafür belanglos , aber mich würde es einmal interessieren wie das rechtlich zu händeln sei
gruss