Nur Teil einer Bestellung erhalten, was nun?

Hallo,

ich habe bei einem Möbelhaus mir einen schönen Couchtisch ausgesucht. Nach dem ich BAR Bezahlt habe, wurde mir gesagt der muss erst von einem Lager (das 20Km) entfernt ist, rüber gefahren werden. Selber dort abholen nicht möglich. Dauert aber nur MAX. 5 Tag. OK, was Solls! Nach 7 Tagen fragte ich wo die Lieferung bleibt.
Nicht falsch Verstehen: Die Lieferung ins Möbelhaus, nicht zu mir nachhause!! Nach 14 Tagen endlich im Möbelhaus vorhanden, durfte nun wieder nach Bi hoch fahren (35Km -> Hin & Zurück= 70Km) Paket eingeladen und später in das 2 OG getragen, aufgemacht und ausgepackt. Dabei musste ich feststellen: Es ist nur die Hälfte vorhanden!!(Der halbe Tisch fehlt)!!

WAS NUN?

Habe dort Angerufen, dort wurde mir nur gesagt man würde sich darum kümmern, habe aber wieder seit 4 Tagen nichts gehört. Dann Angerufen und gefragt! AW: ja unsere Service Abteilung ist dran, die melden sich…

Was kann ich jetzt tun mir reicht es!!
Ich will es zurück bringen und Geld zurück.
Der Verkäufer meinte aber nun, dass würde nicht gehen!?? Stimmt das?

Meine Frage:

  • Kann ich mein Geld zurück Verlangen + Entschädigung?
  • Wie könnte ich weiterhin Verbleiben??

Brauche dringend Hilfe!

Setzen Sie dem Verkäufer eine Frist zur Erfüllung, hält er diese nicht ein, muss er die Ware zurücknehmen

Hallo,

Mir scheint, du hast noch nicht schriftlich reklamiert.

Wenn das stimmt, würde ich dir empfehlen, dies sofort nachzuholen. Füge auch Kopie der quittierten Rechnung bei und erläutere den Tatbestand. Verlange dein Geld zurück und weise das Möbelhaus an, die (unvollständige) Lieferung bei dir abzuholen. Wenn nichts erfolgt, reiche eine Klage beim Friedensgericht ein.

Die Hin- und Rückfahrt zum „Erfüllungsort“ in diesem Fall das Möbelhaus ist eigene Sache.
Das Datum des Erhalts (Auspacken zu Hause) ist weiter ausschlaggebend. Man hat laut BGB ein 14-tägiges Umtausch- und Rückgaberecht.
D.h. innerhalb von 14 Tagen die Ware mit Quittung zurückgeben (im Möbelhaus) und das Geld wird zurückgezahlt. Ohne wenn und aber!!!

Du müsst das has in Verzug setzen, dafür hättest du das Haus an ein bestimmtes Datum zwingen müssen, bis wann die leistungserbringung zu erfolgen hat termfix Auftrag.
Etat holst du entweder den Termin nach der karrst alles zum Haus zurück und machst auf dicke Hose und fuehrstvalle kosten auf, die du ersetzt haben möchtest und sofortiger Umtausch der Ware incl.

Viel Erfolg.

Hallo tt2108,

ich würde eine Einschreiben schicken:

Sehr geehrte Damen und Herren,
der von Ihnen gelieferte Tisch weißt Mängel auf. Diese sind:
aufzählen was fehlt.

Ich fordere Sie auf, mir umgehend den von mir bei Ihnen gekauften Tisch, frei von Mängeln zur Verfügung zu stellen. Hiermit fordere ich Sie auf, bis zum

Frist nennen (eine Woche)
durch Nachbesserung die Mängel zu beseitigen. Sollten Sie die NAchbesserung endgültig verweigern, werde ich von meinem Rücktrittsrecht vom Vertrag gebrauch machen.

Eine Woche abwarten. Alle Kosten im Rahmen der Mängelbeseitigung muss das Möbelhaus tragen. Abholung, Lieferung zu Dir, etc…

Sollte eine Woche nichts geschehen, ein zweites Mal die NAchbesserung schriftlich mit Frist einer Woche verlangen.
Passiert dann auch nichts, dem Möbelhaus mitteilen, das Du vom Kaufvertrag zurücktrittst und Dein Geld wiederhaben willst.

Nachzulesen unter BGB § 439 Nacherfüllung und BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz.

Viel Glück…

Soll

Guten Tag,

  1. machen Sie ein lückenloses Gedächtnisprotokoll
    in schriftlicheer Form von den Abläufen
    und Vorfällen in dieser Sache.
  2. Sprechen Sie dann die Geschäftsleitung / Geschäftsführer des Möbelhauses an und bitten
    um einen Termin, bzw. schildern in einem persönlichen
    Telefongespräch was Ihnen widerfahren ist in der Sache.
  3. Dann verfassen Sie der guten Ordnung halber
    einen Brief an die Geschäftsleitung in der Sie
    das Gespräch und die Vorkommnisse nochmals schildern

… und wie besprochen darum bitten
die Angelegenheit wie besprochen… zu bereinigen.
ggf. erhielten Sie die Zusage, dass das Möbelhaus
den Kauf rückgängig machen wird und stellen so die
Ware zur Abholung zur Verfügung
und bitte um Zahlung auf Ihr Konto…

  • Das wird in der Regel das Beste zunächst sein.
    Ein Foto, der Ware wie Sie sie erhalten haben
    könnte in der e-mail an das Haus ebenfalls nicht schaden.
    Sollten Sie auf Widerstand stossen,
    schicken Sie die e-mail dennoch mit entsprechendem
    Inhalt an die Geschäftsleitung und setzen Sie
    eine Frist und drohen dann ggf. mit einem Anwalt.
    Ich denke so können Sie die Sache angehen.
    mfg

Heumond

Hallo,
mein Vorschlag:
die Fa. anschreiben und eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen. Nach Ablauf der Frist ist die Fa. in Verzug und du kannst vom Vertrag zurücktreten.
Wie das mit den Fahrtkosten aussieht, kann ich nicht sagen.

Gruß
HaWeThie

Geld zurück verlangen ist erat mal nicht, denn Sie müssen dem Möbelhaus Gelegenheit geben, den Tisch korrekt zu liefern. Die in solchen Verträgen genannten termine sind in der Regel mit dem netten Zusatz „voraussichtlich“ versehen, so dass das Möbelhaus da einen gewissen zeitlichen Spielraum hat. der dürfte m.E. noch nicht ausgeschöpft sein.

Was Sie machen können, ist dem Mögelhaus schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung des kompletten Tischs zu setzen. Angemessen dürfte dabei so 2-4 Wochen sein.

Was die Kosten durch Mehrfahrten angeht, hätten Sie zwar einen theoretischen Anspruch, der jedoch in der Durchsetzung mehr Ärger mit sich bringt als tatsächlich geld. Versuchen Sie lieber, das Möbelhaus zu einer Kulanzleistungen wie z.B. einer kostenlosen Anlieferung oder einem Gutschein zu überreden.
Und bei allem berechtigtem Ärger: Ein ruhiges Gespräch hilft in soclhen Situationen mehr als jeder laute protest. Auch Möbelhäusder machen fehler und man ist ja offensichtlich bemüht, den Schaden zu beheben.

Hi,
google mal Rücktritt vom Kaufvetrag oder schau hier:

http://www.boehmanwaltskanzlei.de/kompetenzen/vertra…

d.h. als erstes mußt du schriftlich (am besten per einschreiben)ein Nacherfüllung verlangen. (Meistens sind das 14 Tage).Vorher geht fast nichts.Telefonisch hast du das Problem des Nachweises…

Wenn das nicht hilft-siehe link.

Theoretisch kannst du Schadenersatz für die Fahrerei bzw. könntest du sogar die selbe Ware woanders zu einem höheren Preis kaufen und das Möbelhaus müßte dir enstprechend die Mehrkosten ersetzen.
Dies in der Praxis durchzusetzen würde ich nur mit Rechtsschutz machen.

Hoffe das hilft dir mal
dr.mo

p.s. dies ist keine Rechtsberatung

schriftlich einen Termin zur Kompletierung der Lieferung per Einschreiben (14 Tage) setzen. Nach nicht erfülltem Ablauf Rückgabe.
Mfg

Rechtlich korrekt müssen Sie eine Nachlieferfrist zur Vertragserfüllung setzen, nach deren Verstreichen Sie NATÜRLICH Ihr Geld zurück verlangen können. Ich rate Ihnen, diese auf maximal eine Woche zu setzen, da nach der Auskunft der Transport 5 Tage braucht.

Sollten Sie vom Vertrag dann zurücktreten, können Sie alle Kosten, die Ihnen durch diese Vertrags-Nichterfüllung entstanden, beim Möbelhaus geltend machen. Dies trifft u.U. auch auf die Mehrkosten zu, die Ihnen durch einen höheren Preis des gleichen Produktes anderswo entstehen könnten…

Im Zweifel rate ich zu Rechtsberatung beim Anwalt…

Hallöchen,

das ist natürlich alles sehr ärgerlich.
Bei der Gewährleistung muß man dem Verkäufer in der Regel drei Nachbesserungsversuche einräumen, bevor man vom Kauf zurücktreten kann.
Das BGB sieht natürlich einen Rücktritt bei Schlechterfüllung des Vertrages vor. Leider aber wird das von den Verkäufern in ihren AGB, die man beim Kauf unterschreibt, oft eingeschränkt, so daß sich die Frage hier nicht wirklich beantworten läßt.
Oft wird auch die angegebene Lieferzeit als „unverbindlich“ betitelt. Das ist dann zwar für den Kunden ätzend, aber schwer änderbar.
Am erfolgreichsten scheint es, auf Kulanz des Verkäufers zu hoffen.
Hilfreich ist es da oft, einfach im Möbelhaus ordentlich laut zu werden, so daß viele Kunden das mitbekommen. Das ist den Verkäufern dann oft peinlich, so daß sie auf ihre AGB verzichten. Das geht aber natürlich nur dann, wenn sie Alternativen zu diesem Möbelhaus haben.

Ich kann da leider nicht weiter helfen,sorry!