Nutzen aus manipulierter Inventur Lagerwert

Folgender Fall:
Eigentümer eines Einzelhandelsgeschäft bittet einen jungen naiven Mitarbeiter darum (ca. in der Jahresmitte) ihm zu helfen. Naivling soll eine Datensicherung des Warenwirtschaftssystems vom Zeitpunkt der Inventur die zum Geschäftsjahreswechel erstellt worden ist, wieder einzuspielen und den Lagerbestand (gesamt) auf ein Fünftel zu reduzieren. Sagen wir mal von 500.000 € auf 100.000 €.

Welchen nutzen soll der Inhaber davon haben?
Hat Naivling evtl. etwas illegales getan?

Dadurch werden Verluste produziert.

Hallo Herr Mayer!

Ein niedriger Lagerbestand führt im Falle einer Inventur dazu, dass ich einen Inventurverlust verbuchen muss. In Ihrem Fall 400.000,-- €. Durch diesen Verlust reduzierte ich meinen Gewinn und spare Steuern. Da die Ware aber tatsächlich noch im Bestand ist, schaffe ich eine „Reserve“, die ich irgendwann einmal durch Verkauf auflöse. Wenn ich das dann über meine Bücher laufen lasse, zahle ich auf den sich hieraus ergebenen Gewinn Steuern. Aber eben erst später. Grundsätzlich ist das sicherlich illegal. Entweder entgehen dem Staat die Steuern insgesamt oder durch die spätere Zahlung entsteht ein Zinsverlust. Solle sich jemand die Buchhaltung anschauen (hier sind ja alle Zu- und Abgänge) vermerkt, wird auch auffallen, dass die Bewegungen des ersten Halbjahres fehlen. Also insgesamt keine gute Idee.

Viele Grüße

Wolfgang
Folgender Fall:

Eigentümer eines Einzelhandelsgeschäft bittet einen jungen
naiven Mitarbeiter darum (ca. in der Jahresmitte) ihm zu
helfen. Naivling soll eine Datensicherung des
Warenwirtschaftssystems vom Zeitpunkt der Inventur die zum
Geschäftsjahreswechel erstellt worden ist, wieder einzuspielen
und den Lagerbestand (gesamt) auf ein Fünftel zu reduzieren.
Sagen wir mal von 500.000 € auf 100.000 €.

Welchen nutzen soll der Inhaber davon haben?
Hat Naivling evtl. etwas illegales getan?