Sehr geehrter Herr Graefenstein,
danke für die Präzisierung Ihrer Frage.
Die genaue Beantwortung hängt jedoch weiterhin davon ab, ob Ihnen durch ebay die Nutzung des Wortes „ebay“ in Ihrer Domain erlaubt ist. Diese Frage lässt sich nur mit Blick auf die Nutzungsbedingungen /Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen und Ebay beantworten.
Ist dies der Fall, d.h. steht in den Nutzungsbedingungen, dass Sie das Wort „Ebay“ in ihre Internetadresse aufnehmen dürfen – und Sie sprechen ja von einer legalen Nutzung der Adresse – so handeln Sie „mit Zustimmung“ von Ebay. Sobald Sie dies tun, ist es Ihnen grundsätzlich gestattet „das Zeichen in Geschäftspapieren oder in der Werbung zu benutzen“. Dies ergibt sich aus einem Umkehrschluss aus § 14 Abs. 3 Nr. 5 (, Abs. 4 Nr. 2) MarkenG.
(http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html)
Aus meiner Sicht spricht, sollte die Zustimmung in die „Wortnutzung“ vorliegen, daher nichts gegen eine graphische Aufbereitung des Wortes „Ebay“.
Diese wäre eben nur dann – aus Gründen der Verwechslungsgefahr – untersagt, wenn Sie ohne Zustimmung von Ebay handeln würden.
Wenn Sie jedoch ganz sicher gehen wollen, würde ich Ihnen raten, dass Sie sich einfach mit kurzem Schreiben an Ebay selbst wenden und fragen, ob eine Nutzung, dergestalt wie Sie sie planen, von den Nutzungsbedingungen gedeckt ist.
Aus meiner Sicht spricht jedoch wie gesagt bei vorhandener Zustimmung nichts gegen eine graphische Aufbereitung.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen
Ralf
also:
ein wort aus www.- Adresse die ich legal benutze vom ebay ist
„ebay“.
Darf ich das Wort ebay in diesem Fall zeichnerisch grafisch
und mir Farben so gestalten (innerhalb vom Adressentext, dass
schwarz und normal bleibt), dass das Wort „ebay“ als ebay Logo
ausschaut?