Nutzen vom Logos / markenrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ihc hab shops bei ebay amazon und noch paar,
Auf meine Businesskarte habe ich diese web-adressen geschrieben. Designer hat es „besser erkennbar“ gemacht und die Worte „ebay“ und „Amazon“
SO geschrieben, wie die Logos,
Z.b. steht die www-Adresse in normaltext so geschrieben: www.stories.shops/tradecomp.ebay.de,
aber das Wort „eBay“
ist kein normaltext, sondern ebay-Logo (nachgemacht, aber fast identisch).

Frage: dürfen wir es weiter machen auch in Werbung und / oder auf Schaufenstern / Flyers usw.
Es sind letzendlich unsere Shops auf diese Portals, wir zahlen dafür und diese Firmenmarken sind Bestandteil unseres www-Adressen ?
Danke,
Jürgen

Sehr geehrter Herr Graefenstein,

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten.

Die Frage, ob Sie die Zeichen (ebay, amazon, …) benutzen dürfen richtet sich in erster Linie nach der vertraglichen Vereinbarung, die Sie mit dem jeweiligen social-commerce-Anbieter getroffen haben. Wenn Ihnen durch den Vertrag Nutzungsrechte (vgl. § 30 MarkenG) eingeräumt sind und Sie dafür auch eine Lizenzgebühr zahlen (so lege ich Ihre Äußerung „wir zahlen dafür“ einmal aus), dann dürfen Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen unter dem genannten Zeichen anbieten und es auf Aufmachungen/Verpackungen anbringen.

Im Markengesetz heißt es dazu:

§ 14 Abs. 2 MarkenG:
"[…]
(2) Dritten ist es untersagt, >ohne Zustimmung

Hallo und DAnke,

Grosstensteil ist mir klar,
mein Frage war nicht so präzise
also:
ein wort aus www.- Adresse die ich legal benutze vom ebay ist „ebay“.
Darf ich das Wort ebay in diesem Fall zeichnerisch grafisch und mir Farben so gestalten (innerhalb vom Adressentext, dass schwarz und normal bleibt), dass das Wort „ebay“ als ebay Logo ausschaut?
Alles hat Zweck - adresse besser erkennenbar machen. Alle Produkten dass wir damit verkaufen können - werden durch ebay verkauft. Somit ist es kein Eigennutzung in sich, sondern ein Werbung für Ebay?
Danke,

Bitte unbedingt mit einem Fachanwalt sprechen, z.B. tulex: http://www.namestorm.de/news-tipps/kostenloser-marke…

Viel Erfolg!

Sehr geehrter Herr Graefenstein,

danke für die Präzisierung Ihrer Frage.

Die genaue Beantwortung hängt jedoch weiterhin davon ab, ob Ihnen durch ebay die Nutzung des Wortes „ebay“ in Ihrer Domain erlaubt ist. Diese Frage lässt sich nur mit Blick auf die Nutzungsbedingungen /Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen und Ebay beantworten.
Ist dies der Fall, d.h. steht in den Nutzungsbedingungen, dass Sie das Wort „Ebay“ in ihre Internetadresse aufnehmen dürfen – und Sie sprechen ja von einer legalen Nutzung der Adresse – so handeln Sie „mit Zustimmung“ von Ebay. Sobald Sie dies tun, ist es Ihnen grundsätzlich gestattet „das Zeichen in Geschäftspapieren oder in der Werbung zu benutzen“. Dies ergibt sich aus einem Umkehrschluss aus § 14 Abs. 3 Nr. 5 (, Abs. 4 Nr. 2) MarkenG.
(http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html)

Aus meiner Sicht spricht, sollte die Zustimmung in die „Wortnutzung“ vorliegen, daher nichts gegen eine graphische Aufbereitung des Wortes „Ebay“.
Diese wäre eben nur dann – aus Gründen der Verwechslungsgefahr – untersagt, wenn Sie ohne Zustimmung von Ebay handeln würden.

Wenn Sie jedoch ganz sicher gehen wollen, würde ich Ihnen raten, dass Sie sich einfach mit kurzem Schreiben an Ebay selbst wenden und fragen, ob eine Nutzung, dergestalt wie Sie sie planen, von den Nutzungsbedingungen gedeckt ist.
Aus meiner Sicht spricht jedoch wie gesagt bei vorhandener Zustimmung nichts gegen eine graphische Aufbereitung.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen
Ralf

also:
ein wort aus www.- Adresse die ich legal benutze vom ebay ist
„ebay“.
Darf ich das Wort ebay in diesem Fall zeichnerisch grafisch
und mir Farben so gestalten (innerhalb vom Adressentext, dass
schwarz und normal bleibt), dass das Wort „ebay“ als ebay Logo
ausschaut?

Hallo Jürgen,

meines Erachtens spricht nichts gegen die Verwendung, da ebay und amazon ja nicht selbst Waren anbieten, sondern eben nur eine Plattform für Dritte, wie du beipsielsweise, sind.

Falls du was gegenteiliges in Erfahrung bringen kannst lass es mich bitte wissen.

Peter

Hallo Peter,

amazon verkauft selbst, jedenfalls so steht unter Anbieterkennzeichnung.

Frage scheint SEHR kompliziert zu sein,
Gruß

Vielen Dank!
Diesmal bin ich weiter gegangen :smile:
ein Tipp Ebay anschreiben nehme ich als sehr gute Witz an! Briefumtausch mit Roboter macht mir kein Spass mehr. Anwalt sagt genauso: "kann sein ja, kann sein nein… Was sicher ist: Kostennote von mir kommt spätestens in 3 Tagen, "
Gruß,

Hallo,

die Worte „ebay“ und „Amazon“
SO geschrieben, wie die Logos,
Z.b. steht die www-Adresse in normaltext so geschrieben:
www.stories.shops/tradecomp.ebay.de,

Link lässt sich nicht öffnen…

aber das Wort „eBay“
ist kein normaltext, sondern ebay-Logo (nachgemacht, aber fast
identisch).

Frage: dürfen wir es weiter machen auch in Werbung und / oder
auf Schaufenstern / Flyers usw.

Ich würde sagen, dass wäre DER klassische Fall einer Markenrechtsverletzung mit allen nur erdenklichen Folgen wie Abmahnung, Schadenersatzforderung, Strafbewährter Unterlassungserklärung, Strafanzeige wegen Geschäftführung ohne Auftrag usw.

Gruß

S.J.

Hallo an alle Poster.Hier geht es darum wenn man gewerblich das Logo von Ebay nutzen möchte, wie sieht es aber aus bei einer privaten Community? Die lediglich eine Hilfeseite und Anlaufstelle für abgezockte Ebayer sein soll.Bsp. sollen da Ebayer öffentlich über Abzockermitglieder auf Ebay berichten eben ihren Fall schildern mit eventueller Nennung des Ebaymitgliedsnamen des Abzockers! Dies soll Ebayern helfen sich zu informieren.Mehr nicht.Nehmen wir mal an die Domain würde nun lauten Bsp.Schluss-mit-Ebayabzocke.de nur so als Bsp.und im Header würde dann stehen Der Ebayabzocke ein Ende wobei da dieses Ebay als Logo dargestellt wird.Wäre dies verboten?

lieben Gruß Hedwig K.