Nutzer im Rahmen des begleitenden Fahrens ab 17 wir 18, Gefahrerhöhung?

Hallo Zusammen,

nehmen wir an eine Familie hat bei ihrem Kfz-Vertrag ihr Kind (17 Jahre) als Nutzer eintragen lassen. Dies erfolgt im Rahmen des begleitenden Fahrens (Elternteil sitzt neben dran).
Nehmen wir an das Kind wird im Juni 18 und möchte das Fahrzeug auch alleine nutzen.
Der Versicherer möchte ab diesem Zeitpunkt statt 250,-- EUR 600,-- EUR.
Hat der Versicherungnehmer in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht, da er bzw. das Fahrzeug mit Kind (18) als Nutzer woanders günstiger versichern könnte?
Greift §§23-25 VVG Gefahrerhöhung??

Vielen Dank vorab.

Viele Grüße Pitufino

Hallo,

Hallo Zusammen,

nehmen wir an eine Familie hat bei ihrem Kfz-Vertrag ihr Kind
(17 Jahre) als Nutzer eintragen lassen. Dies erfolgt im Rahmen
des begleitenden Fahrens (Elternteil sitzt neben dran).
Nehmen wir an das Kind wird im Juni 18 und möchte das Fahrzeug
auch alleine nutzen.
Der Versicherer möchte ab diesem Zeitpunkt statt 250,-- EUR
600,-- EUR.

Es wäre mir neu, dass es einen Versicherer gibt, der in diesem Fall den Beitrag erhöht.

Welcher Grund wird denn für die Beitragserhöhung angegeben ?

Gruß Merger

Hai!

Es wäre mir neu, dass es einen Versicherer gibt, der in diesem
Fall den Beitrag erhöht.

Sagen wir mal so, ich kenne keinen der es nicht macht!

Welcher Grund wird denn für die Beitragserhöhung angegeben ?

Fahrer unter x Jahren.

Der Plem

Hai!

Es wäre mir neu, dass es einen Versicherer gibt, der in diesem
Fall den Beitrag erhöht.

Sagen wir mal so, ich kenne keinen der es nicht macht!

Wirklich?
Wir zumindest und viele viele andere Versicherer erhöhen die Beiträge nicht.

Welcher Grund wird denn für die Beitragserhöhung angegeben ?

Fahrer unter x Jahren.

Ach tatsächlich ?
Die Versicherer prüfen meist junge Nutzer unter 23 Jahren ab.
Wenn ein 17-jähriger das 18. Lebensjahr erreicht ist er aber immer noch unter 23 Jahren.
Also erfolgt keine zusätzliche Prüfung!
Und wenn der junge Nutzer mit begleitetem Fahren eingetragen ist behält er sogar einen Preisvorteil gegenüber denen die den Führerschein erst mit dem 18. Lebensjahr machen.

Der Plem

Merger

Hallo,

Hai!

Es wäre mir neu, dass es einen Versicherer gibt, der in diesem
Fall den Beitrag erhöht.

Sagen wir mal so, ich kenne keinen der es nicht macht!

Es gibt Versicherer die erhöhen den Beitrag, wenn Nutzer mit 17 im Rahmen des begleitenden Fahrens eingeschlossen werden. Einige mit hoher Erhöhung und einige mit geringer bzw. sogar einige ohne Erhöhung. Die Versicherer sehen das Risiko, wenn ein Elternteil neben dran sitzt geringer.
Problematisch kann es werden, wenn die Kinder 18 sind und alleine mit Fahren. Einige Verisicherer erhöhen dann nicht mehr (da sie vorher schon entsprechend erhöht haben) und einige erst zu dem Zeitpunkt, wenn der Nutzer 18 wird. Es kann ja auch sein, dass der Nutzer dann nicht mehr mit dem Fahrzeug fährt, da er evtl. ein eigenes Fahrzeug hat.

Welcher Grund wird denn für die Beitragserhöhung angegeben ?

Fahrer unter x Jahren.

Da das Risiko alleine mit 18 zu fahren wohl größer ist als mit 17 im beisein eines Elternteils.

Der Plem

Noch jemand eine Idee auf meine Frage :smile:
Viele Grüße
Pitufino

Hallo Pitufino,

ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Gefahrenerhöhung, durch Änderung des Benutzerkreises besteht nicht. Es gelten die ordentlichen Kündigungsvorschriften (in den meisten Fällen zum Ende des Versicherungsjahres).

Viele Grüße ERGO Direkt Versicherungen

Hallo,

Noch jemand eine Idee auf meine Frage :smile:

ich konstruiere mal…VN meldet die Erweiterung des Nutzerkreises.VR sieht höhere Eiintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens allein durch den größeren Nutzerkreis.Theoretisch dürfte dem VR jetzt das Recht einer Kündigung nach Gefahrerhöhung zustehen,praktisch wird das nicht passieren.
Wahrscheinlicher ist es schon eher,dass der VR die Möglichkeit zur Prämienanpassung nutzt.Jetzt kommt der VN ins Spiel:Erhöht VR die Preämie um mehr als 10%,steht VN ein fristloses Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung durch VR zu (→vgl. §25,Absatz 2 VVG).

Viele Grüße
Pitufino

Grüße,sapine

Hallo,

Hallo Pitufino,

ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Gefahrenerhöhung,
durch Änderung des Benutzerkreises besteht nicht.

Diese Antwort passt nicht, denn der Benutzerkreis verändert sich nicht !

Es gelten
die ordentlichen Kündigungsvorschriften (in den meisten Fällen
zum Ende des Versicherungsjahres).

Viele Grüße ERGO Direkt Versicherungen

Gruß Merger