Hallo Zusammen,
nehmen wir an eine Familie hat bei ihrem Kfz-Vertrag ihr Kind (17 Jahre) als Nutzer eintragen lassen. Dies erfolgt im Rahmen des begleitenden Fahrens (Elternteil sitzt neben dran).
Nehmen wir an das Kind wird im Juni 18 und möchte das Fahrzeug auch alleine nutzen.
Der Versicherer möchte ab diesem Zeitpunkt statt 250,-- EUR 600,-- EUR.
Hat der Versicherungnehmer in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht, da er bzw. das Fahrzeug mit Kind (18) als Nutzer woanders günstiger versichern könnte?
Greift §§23-25 VVG Gefahrerhöhung??
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße Pitufino