Nutztierhaltung in Wohngebieten

Hallo,hab da mal eine Frage.
In unserer Nachbarschaft sind neue Besitzer in ein verkauftes Haus eingezogen.Es stellte sich heraus dasauch 3 Hunde dazu gehörten,alles Gut.Nach und nach,in einem Zeitraum von 6 Monaten,kamen dann noch 6 Hühner,3 Laufenten,3 Schafe und zuletzt noch 2 Highland Rinder dazu.Das Grundstück ist 960qm groß und mit einem Wohnhaus plus 3 Nebengebäuden bebaut.Bis ungefähr vor zwanzig Jahren lebten in dieser Siedlung auch ein paar Nutztiere,die aber nach und nach abgeschafft worden.Nun meine Frage: Hat jemand Erfahrung mit Artgerechter Haltung,oder benötigtem Platz für diese Tiere??? Ist diese Art der Tierhaltung erlaubt und dann noch in Wohngebieten??
Vielleicht kann ja Jemand antworten.
Danke Lutz4

Warum sollte es nicht erlaubt sein? Früher war es üblich Nutztiere zu halten und Du schreibst selbst, dass dies davor schon auf dem Grundstück geschehen ist. Die Gesetzeslage hat sich nicht geändert - nur die Nachbarn sind anscheinend intoleranter geworden… und denen geht es meist nicht um das Tierwohl.

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So einfach ist das garnichr mit der Nutztierhaltung


und da:
https://de.wikipedia.org/wiki/Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Nur weil´s früher so war muss es heute nicht auch so sein.
Inzwischen ist schon die Hühnerhaltung in Wohngebieten reglementiert und spätestens bei den Highlandrindern dürfte die Erlaubnis dazu wahrscheinlich versagt werden.
Anruf beim Ordungsamt und/oder ine einer Tierarztpraxis für Groß- und Nutztiere dürfte Klarheit bringen. ramses90

Hallo Lutz,

der Platz gilt in allen Bundesländern als ausreichend für den beschriebenen Tierbestand, über die Ausgestaltung der Ställe und Außenbereiche schreibst Du nichts, so dass man dazu nichts sagen kann. Auch die Anzahl ist ausreichend, lediglich die isolierte Haltung von Einzeltieren ist bei Tieren, die in Herden oder Gruppen leben wie z.B. Rindern nicht artgerecht.

dazu kann man nichts sagen, weil Du nichts über die Art der Haltung schreibst.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Antworten,ich sehe aber das die Meinungen ziemlich unterschiedlich sind.Es wird wohl für eine Klärung nur die Anfrage beim OA bleiben.

Gruß Lutz4

und uns beschied geben

ja,gerne wenn es auch für Andere Interessant ist.

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Aha! Und weil die Rinder da, in einem reinen Wohngebiewt zu zweit sind, ist das nach Deiner Meinung auf Grund der Qmanzahl jetzt artgerecht?
Fragt sich ramses90

Der Frage konnte ich nicht entnehmen dass sich die Lokalität in der Nähe des Alexanderplatzes oder im Zentrum von Hamburg befindet. :crazy_face:
Ich vermute eher einen dörflichen Charakter der Siedlung.

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Auch wenn es in der Überschrift steht, wäre wohl zu klären, ob es sich wirklich um ein „reines“ Wohngebiet handelt - in Österreich würden wir vorher abklären, wie das Grundstück (und nicht das ganze Gebiet drumherum) „gewidmet“ ist.
Ich wohne in Wien-Simmering, dem „Gemüsegarten“ Wiens, wo es noch immer üblich ist, dass zwischen Wohnblöcken Bauernhöfe bzw. Häuser mit „Nutztierhaltung“ stehen.

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Selbst wenn es so ist (Stichwort „Mischgebiet“), erscheint mir die Fläche von knapp 1000 Quadratmeter = 0,1 Hektar für 3 Schafe und 2 Rinder zu klein.
Viehbesatz – Wikipedia

Gruss
Jörg Zabel

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Hallo,hier noch ein paar Infos zur Lage des Grundstückes.Es liegt am Rande einer Kleinstadt mit 17000 Einwohnern,kein Mischgebiet,sonst hällt dort niemand Nutztiere.

Gruß Lutz4

Sicher?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, sind irgendwelche (kleinere) Betriebe in der Nähe? Anderes Gewerbe? Gibt es einen Bebauungsplan?

Hallo,wie gesagt, in den 80gern hatten hier noch einige Anwohner Schweine ,Hühner und Kaninchen für den Eigenbedarf.Industrie haben wir hier keine,ob es einen Bebauungsplan gibt kann ich nicht sagen.
Dachte nicht das dieses Thema so umfangreich ist,letztendlich wird wohl nur das zuständige OA eine verbindliche Auskunft erteilen können ??

Gruß Lutz4

Wahrscheinlich ja, ggf. das Veterinäramt. Die werden vielleicht auch erst recherchieren müssen, denn sie müsssen genau die gleichen Punkte abklären wie wir hier.

Servus,

wenn ich König von Deutschland wäre, wäre meine Meinung in der vorgelegten Frage maßgeblich. Weil Deutschland aber herich eine föderal verfasste Republik ist, ist in dieser Frage die Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes maßgeblich - dass ich mich auf diese beziehe, habe ich zwar schon geschrieben, aber wenn es hilft, wiederhole ich es gerne noch ein bisschen.

Ebenfalls habe ich schon geschrieben und wiederhole es gerne noch ein paar Male, dass hinsichtlich zweier Kriterien, als da sind verfügbare Fläche und Anzahl der Tiere jeweils einer Art, eine nach Landesrecht als artgerecht anzusehende Haltung vorliegt - in diesen Punkten gibt es keinen Unterschied zwischen der Gesetzgebung der verschiedenen Bundesländer.

Es ist durchaus nicht ausgeschlossen, dass die beschriebene Tierhaltung anhand anderer Kriterien als dieser beiden als nicht artgerecht anzusehen ist. Weil @Lutz4 aber keine Angaben zu der Haltung außer der Anzahl der Tiere der verschiedenen Arten und der verfügbaren Fläche macht, kann man andere Kriterien auch nicht beurteilen.

Wenn Du Dich mit der Frage beschäftigt hättest, als aufs Geratewohl herumzuguugeln, wäre Dir das auch klar, dass man sie anhand der vorgelegten Schilderung nicht beurteilen kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo Jörg,

mit dem

habe ich mich in einem früheren Leben anlässlich einer Diplomarbeit beschäftigt und ich darf Dir versichern, dass der in Wikipedia zitierte „Vieheinheitenschlüssel“ für alles mögliche herangezogen wird, aber (leider!) nicht zur Bestimmung der Flächen, die in der Tierhaltung mindestens jedem Tier zur Verfügung stehen müssen.

Für Rinder als die größten der von @Lutz4 aufgezählten Tiere muss in konventioneller Stallhaltung (die keineswegs irgendwie verboten oder unüblich ist) eine Fläche von etwa fünf Quadratmeter pro Nase zur Verfügung stehen, d.h. wenn die übrigen Anforderungen erfüllt sind (von denen wir nichts wissen) kann man zwei Rinder in einem Kinderzimmer halten, ohne wegen des engen Raums gegen geltende Vorschriften zu verstoßen.

Interessant übrigens insbesondere anlässlich der demnächst anstehenden Landtagswahlen, dass die Damen und Herren „Grünen“ in keiner Landesregierung, an der sie irgendwann beteiligt waren, eine Änderung dieser abartigen Quälerei auch nur angestrebt haben.

Schöne Grüße

MM

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