Hallo, hier eine etwas längere Frage.
Ich habe online eine Schlafcouch zu 790,00 € bestellt.
Bei der Lieferung in die Wohnung wurde wurde festgestellt, die Rückwand ließ sich nicht mit dem Sofa verbinden, weil das Scharnier der Rückwand nicht mit der Führungsschiene der Couch zu verbinden war. Also konnte ich die Couch nicht als Schlafcouch nutzen.
Bei der Beanstandung meinerseits gegen den Verkäufer wurde mittgeteilt, die Couch kann nicht repariert werden und auch nicht ausgetauscht werden.
also wird die Couch abgeholt und ich bekomme Geld zurück.
Was ist in der Zeit bis die Couch abgeholt wird?
Darf ich darauf sitzen und bekommt der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung?
Die Couch wird am 30.1.2025 abgeholt und stand ca. 3 Wochen bei mir.
Viele Grüße
Andreas
Ja
Steht etwas dazu in den AGB?
Allgemein kann man von einer Lebensdauer von um die 5 bis 10 Jahren für eine Schlafcouch von einfacher bis mittlerer Qualität ausgehen. Das heißt, 3 Wochen entsprechen ca. 0,6% bis 1,2% der Lebensdauer. Diesen Anteil am Kaufpreis könnte man also bei linearer Abschreibung als Nutzungsentschädigung ansetzen, sprich wir reden hier von ganz grob 5 bis 10 €.
Ich würde mich wundern wenn der Händler das Fass mit der Nutzungsentschädigung aufmachen würde. Wird eine Nutzung der Schlafcouch denn nachweisbar sein am Ende der 3 Wochen?
Ich weiß nicht, wie die Rechtslage aktuell ist, aber vor ein Jahren war es noch recht interessant.
Wer eine mängelbehaftete Sache verkauft und durch Lieferung einer neuen, mängelfreien Sache seine Nachbesserungspflicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf Ersatz der gezogenen Nutzungen.
Wer jedoch eine Nachbesserung verweigert und dem Kunden daher den Rücktritt ermöglicht, hat sich damit das Recht verschafft, einen Ausgleich für die Nutzung zu verlangen.
Eigentlich widersinnig und daher bin ich auch nicht sicher, ob da nicht Änderungen gemacht wurden. Ich sehe es aber so, dass nach wie vor der § 346 Abs. 1 BGB Anwendung findet.
Die Höhe des Nutzungsersatzes dürfte allerdings sehr niedrig für 3 Wochen Nutzung sein.
Also: Ja, du darfst sie nutzen.