Nutzung des Gemeinschaftsgartens

Hallo.

In einem Gemeinschaftsgarten, es gibt vier Mietparteien, eine ist von der Pflege befreit (nicht von der Nutzung), wurde jahrelang vom Vermieter nichts unternommen. Eine Mietpartei hat ein paar Büsche angepflanzt und ein, bzw. später zwei Spielgeräte aufgestellt. Der Garten ist nicht unterteilt. Nun ist eine neue Partei eingezogen, hat gewechselt. Diese hat ebenfalls Kinder und stellt ein Spielgerät auf (Gerüst mit Rutsche etc.), zentral in den Garten, der nicht sehr groß ist.

Nun zur Frage: Darf die neue Mietpartei das Gerät für ihre Kinder reservieren, oder dürfen die Kinder der anderen Parteien auch auf dem Gerät spielen, weil es auf gemeinsam gemietetem Grund steht? Was passiert, wenn die Mieter sich nicht einigen können, was darf der Vermieter beschließen / regeln hinsichtlich der Gartennutzung?

Vielen Dank

Hallo1

Eigentlich (immer !) muss über die Nutzung eines Gemeinschaftsgartens etwas im Mietvertrag oder einer Hausordnung stehen.

Und , überleg mal:
Nur weil ein Mieter ein Spielgerät aufstellt, kann das doch nicht zur allgemeinen Nutzung freigegeben sein. Unter so wenigen Nachbarn sollte das aber möglich und erlaubt sein. Schließlich müsste der Eigentümer des Spielgerätes ja auch haften, wenn es dort frei zugängig herumsteht und einem fremden Kind ein Unglück passiert.

Du stellst ein Gartenliege raus und wenn Du sie nicht nutzt legt sich deine Nachbarin darauf und sonnt sich ?
Ein Mieter legt sich einen Streifen Gemüsebeet an und deine Kinder „fressen“ ihm die Karotten weg ?

vertragt Euch !

der Vermieter kann nachträglich m.E. nicht viel machen, wenn er vorher nichts vereinbart hatte was über allgemein übliches hinausgeht.

:smiley:

Danke erstmal für Deine Antwort. Tja, so einfach ist das mit dem Vertragen mit unverträglichen Zeitgenossen (Nachbarn sind das ja manchmal nicht). Es steht dort, dass die Nutzung des Gartens einer gewissen Absprache unterliegt. Abesprachen sind nicht möglich. Eine Gartenliege steht im Garten, auf der persönlichen Terrasse. Die Terrasse soll persönlich bleiben, so was kann sich jeder selbst hinstellen. Der Garten ist aber nicht wirklich groß genug für vier gleiche, große, verankerte Klettergerüste mit sämtlichen Details. Und wenn, wäre es sinnlos, das ist natürlich meine persönliche Meinung.

Kinder spielen doch, wie sie wollen, und ein Gemeinschaftsgarten hat gerade den Vor- oder Nachteil, dass er nicht aufgeteilt ist (kann der Vermieter das im Nachhinein machen? Kann er bestimmen, wo was steht, und überall pflanzen, bzw. Büsche etc. entfernen?)

Gibt es dafür denn eine Regelung? (Beispiel, warum es schwierig ist: Nachbarskind kommt, um mit Kind 1 zu spielen, das schon länger dort wohnt. Spielt dann mit Kind zwei, dem das Klettergerüst gehört, u.a. weil es dieses noch nicht kennt. Kind 2 verweist Kind 1 des Klettergerüstes (hat vorher drauf gespielt, ohne „Verbot“). Die Mutter 2 unterstützt das, weil Kind 1 angeblich böse (gewesen) sei. Kind 2 ist anschließend wochenlang „böse“ auf Kind 1, weil Mutter 2 das fördert.)

Vielleicht sollen die beiden Kinder mal in den Kindergarten gehen, um dort Umgangsformen zu lernen, zu Hause ist es anscheinend nicht möglich. Dort lernt man auch Teilen und so etwas, wenn man zu Hause keine Geschwister hat, mit denen man das „üben“ kann.

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Hallo Christa,

Kind eins geht schon lange in den Kindergarten und ist dort auch als sozial kompetent bekannt. Ich denke, das hängt davon ab, ob die Eltern das fördern wollen. Kind zwei geht in die Schule. Insofern bringt mich Dein Kommentar nicht wirklich weiter- obwohl Du natürlich recht hast: Die Kinder lernen dort auch, Konflikte zu lösen. Nur können sie das nicht lernen bzw. anwenden, wenn die Eltern sich immer einmischen und die Auseinandersetzung damit unterbinden.

VG i

Mit welcher Berechtigung? Genau: mit keiner. Gartennutzung heißt doch nicht, dass man den Garten mit seinen eigenen Geräten zustellt und dann verlangt, dass kein anderer drangeht. Da muss man sich schon mit allen Beteiligten einigen. In erster Linie übrigens mit dem Vermieter.

Btw., für die dort offen aufgestellten Spielgeräte hat der Aufsteller sogar eine Verkehrssicherungspflicht. Wenn damit einem Kind was passiert: viel Spaß.
Gruß
damals

Eltern, du meinst Eltern.

Wenn ich etwas im Garten aufstellen darf (Vermieter muss OK geben), dann bleibt das immer noch mein Besitz. Und dann habe ich auch das Recht, zu bestimmen, wer es nutzen darf.
Von diesem Recht Gebrauch zu machen, um zur Erziehung fremder Kinder beizutragen, halte ich für wenig vorbildlich und sollte im Sinne einer freundlichen Nachbarschaft vermieden werden.

Stellt mir jemand ein Spielgerät in den gemeinsamen Garten und verbietet die Mitnutzung, so behindert er mich. Wenn man es sich gerne offiziell mit den Nachbarn verderben will, dann schreibt man dem Vermieter, dass man in der Gartennutzung eingeschränkt wird und bitte um Abstellung dieses Mangels.

Ich meinte eigentlich, dass das ganze Verhalten mich an den Kindergarten erinnert. :wink:

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Deine Antwort weist darauf hin, dass es unterschiedliche Sichtweisen gibt.

Der Vermieter hat nun einen Brief geschrieben, wo die Spielgeräte stehen und dass gegenseitig Rücksicht genommen werden soll. Er hat sozusagen jedem Mieter ein Viertel des Gartens zugeteilt. Der Garten hat aber keine offensichtlichen Unterteilungen, da jeder sowieso durch den Garten gehen muss, um den Müll wegzubringen etc. und das Kind von X (nenne ich die Eltern jetzt mal) bisher den ganzen Garten zum Spielen genutzt hat und das auch nun nicht verboten wurde). Die Spielgeräte wurden dementsprechend umgestellt (räumlich fast keine Veränderung).

Das Kind von X hatte aus gegebenen Gründen in letzter Zeit keine Lust mehr, das Spielgerät des neuen Mieters zu nutzen, und auch weniger, überhaupt in den Garten zu gehen, obwohl die Familie eine Tür in den Garten hat.

Vor der Tür ist das der Partei X zustehende Viertel mit deren Terrasse. Nun ist die neue von oben auf die Terrasse von X gegangen und hat dort einen Blumentopf umgestellt und einen Topf zerstört (nach dem Motto: Aug um Aug…) Auch starrt sie Kind X angsteinflößend an (um ihm Angst zu machen). Ein paar Tae zuvor hatte sie Familie X angeschrieen (auch das Kind), sie solle ihr Kind in Ruhe lassen (nicht reden bzw. nicht anfassen). Vermutlich ist die Frau paranoid und außerdem scheint ihr ihr Verhalten Spaß zu machen.

Was kann man dagegen tun?

Unten habe ich noch einmal auf den Beitrag eines schon gelöschten Mitglieds geantwortet, ich schreibe das hier nochmal, damit der Beitrag hochrutscht und es gelesen wird. Ich bitte um konstruktive Antworten, einige Antworten waren nicht konstruktiv und es haben sich auch Antworten widersprochen.

Christa,

Kindergartenniveau ist es, wenn Threads mit inhaltsleeren Kommentaren zugespamt werden. Das Verhalten von zumindest einer Mietpartei ist auf demselben Niveau. Der Thread soll aber gerade dazu dienen, das Niveau im Garten etc. anzuheben bzw. den Kindergarten draußen zu lassen. Zumal Erwachsene nicht erzogen werden wollen.

Lustig. Das darf er nicht, es ist eine einseitige Änderung des Mietvertrags.

Was auch komplett sinnlos wäre. Es ist ja ein Gemeinschaftsgarten.

Was nicht existieren kann.

Diese dürfte allerdings kein Teil des Gemeinschaftsgartens sein.
Wenn das so ist (Blick in den Mietvertrag), dann hat dort niemand außer dem Besitzer der Wohnung das Recht, das Betreten durch andere zu erlauben oder zu untersagen.

Schadenersatz wurde schon geleistet?

Die Aufteilung in virtuelle Parzellen wurde vom Vermieter wohl gewählt, damit endlich Ruhe in den Kindergarten kommt. Es ist aber wirkungslos. Stell dir einen 500m² Garten vor bei einem 50-Parteien Hochhaus. Sollte da eine Erstellung von 50 Parzellen à 10m² möglich sein? Natürlich nicht. Eine Mitbenutzung des 500m² Gartens stellt einen viel größeren Wert dar als die Alleinnutzung eines 10m² Fleckens.

Das habe ich auch vermutet. Was ist nun mit dem Klettergerüst, darf das von allen Kindern benutzt werden? Zur Zeit wird es nur vom Kind der Besitzerin genutzt, da diese sehr aggressiv wird (bzw. durchgängig ist), wenn es von dem anderen Kind genutzt wird. So ist der Garten nun auch quasi in der Mitte „geteilt“, da die befreundeten Mieter (zwei der drei) meinen, dies sei nun ihres (man kann immer noch überall hin, der Vermieter hat im Brief nur geschrieben, man dürfe noch hindurchgehen, um zum Mülleimer zu kommen. Die Mieter nehmen das nun aber für bahre Münze und meinen, das sei ihrs.

Im Mietvertrag steht nichts über Terrassen. Die Terrasse liegt aber genau vor dem Hinterausgang der Wohnung- und neben dem Kellereingang. Den Keller nutzt nur der Vermieter und nur dieser hat einen Schlüssel (trotz gegenteiliger Aussage). Im Keller sind alle Anschlüsse, auch Telefon. Er selbst läuft wie geschrieben immer quer durch den Garten. Wer darf nun auf die Terrasse?

MfG I.