Hallo.
In einem Gemeinschaftsgarten, es gibt vier Mietparteien, eine ist von der Pflege befreit (nicht von der Nutzung), wurde jahrelang vom Vermieter nichts unternommen. Eine Mietpartei hat ein paar Büsche angepflanzt und ein, bzw. später zwei Spielgeräte aufgestellt. Der Garten ist nicht unterteilt. Nun ist eine neue Partei eingezogen, hat gewechselt. Diese hat ebenfalls Kinder und stellt ein Spielgerät auf (Gerüst mit Rutsche etc.), zentral in den Garten, der nicht sehr groß ist.
Nun zur Frage: Darf die neue Mietpartei das Gerät für ihre Kinder reservieren, oder dürfen die Kinder der anderen Parteien auch auf dem Gerät spielen, weil es auf gemeinsam gemietetem Grund steht? Was passiert, wenn die Mieter sich nicht einigen können, was darf der Vermieter beschließen / regeln hinsichtlich der Gartennutzung?
Vielen Dank