Nutzung eines Amaterufunkgeräts von Nicht-Amateur

Hallo Hams,

ich habe zwei Amateurfunkgeräte (Baofeng UV-R+, 5 Watt) geschenkt bekommen, doch als nichtlizensierter Mensch darf ich damit ja nicht senden. Bevor ich nun in Überlegungen trete, den Stoff für die E-Lizenz zu erlernen, würde ich gerne ein paar kleine Tests mit meinen Geräten anstellen. Wie kann ich das machen?

Wäre es okay, wenn ich in einer dafür geeigneten und freien Frequenz ein klein wenig funke? Oder muß ich dafür einen lizensierten Amateurfunker daneben haben?

Wenn ja: Welcher Frequenzbereich wäre dafür geeignet? Selbstverständlich würde ich darauf achten, daß die Frequenz nicht gerade von einem anderen Funker oder einer nahen Relaisstation verwendet wird.

Darf ein lizensierter Amateurfunker eine seiner beiden Handschachteln einem nichtlizensierten Menschen in die Hand drücken, auf das beide miteinander funken?

Vielen Dank für Eure Hilfe
JayKay

Hallo Hams,

Hallo

ich habe zwei Amateurfunkgeräte (Baofeng UV-R+, 5 Watt)
geschenkt bekommen, doch als nichtlizensierter Mensch darf ich
damit ja nicht senden. Bevor ich nun in Überlegungen trete,
den Stoff für die E-Lizenz zu erlernen, würde ich gerne ein
paar kleine Tests mit meinen Geräten anstellen. Wie kann ich
das machen?

Wäre es okay, wenn ich in einer dafür geeigneten und freien
Frequenz ein klein wenig funke? Oder muß ich dafür einen
lizensierten Amateurfunker daneben haben?

Nein Du darfst damit nicht senden. Auch wenn ein Lizensierter Funkamateur dabei ist, darfst Du das im allgemeinen nicht.
Eine Ausnahme wäre dann gegeben, wenn der Funkamateur neben Dir ein Ausbildungsrufzeichen hat, also Leute zur Lizenz Ausbilden darf. Dann darfst Du unter Verwendung dieses Ausbildungsrufzeichen in Anwesenheit des Ausbilders Funkbetrieb durchführen.
Eine andere Möglichkeit wäre, den Test direkt einen lizensierten Funkamateur durchführen zu lassen. Der darf das auch mit Deinen Geräten.

Wenn ja: Welcher Frequenzbereich wäre dafür geeignet?
Selbstverständlich würde ich darauf achten, daß die Frequenz
nicht gerade von einem anderen Funker oder einer nahen
Relaisstation verwendet wird.

Da Nicht erlaubt, erübrigt sich diese Frage. im Falle des Ausbildungsfunkes wird Dir der Anwesende Ausbilder die richtigen Frequenzen nennen.

Darf ein lizensierter Amateurfunker eine seiner beiden
Handschachteln einem nichtlizensierten Menschen in die Hand
drücken, auf das beide miteinander funken?

Siehe oben, Nein darf er nicht

Vielen Dank für Eure Hilfe
JayKay

Keine Ursache.
Gruß

Hallo Brainstorm64,

Darf ein lizensierter Amateurfunker eine seiner beiden
Handschachteln einem nichtlizensierten Menschen in die Hand
drücken, auf das beide miteinander funken?

Siehe oben, Nein darf er nicht

Das finde ich etwas extrem, aber naja. Doch noch eine Frage:

Auf dieser sehr alten Seite (http://www.digisolutions.de/hobbykeller/afu/einstieg…) steht: Klasse-3-Einsteiger haben die größen Einschränkungen: Sie dürfen nur auf zwei Bändern (2m und 70cm) mit einer Leistung von 10Watt EIRP senden. Die Prüfung ist dafür besonders einfach, bildet aber keine Grundlage für höhere Klassen. So muß er für Klasse 2 oder 1 nochmal eine komplette Prüfung ablegen.

Stimmt das (noch)? Wenn ja: Wie ist die offizielle Bezeichnung dieser Zulassungsart? Außer auf dieser Seite habe ich dazu keine Informationen gefunden.

Falls nein: Mit welchem zeitlichen Aufwand ist das einfachste Zeugnis zu erlangen, mit dem ich die Handgeräte betreiben darf?

Danke nochmals und einen schönen Abend :smile:
JK

Die Klasse 3 gibt es nicht mehr, (genauso wie die anderen damaligen Klassen).
Heute gibt es noch 2 Klassen, die als A-Lizenz (Große Lizenz) und E-Lizenz (kleine Lizenz) unterschieden werden.
Die E-Lizenz erlaubt deutlich mehr, als die damalige Klasse 3, man darf damit zB auch auf einigen Kurzwellenbändern betrieb machen. Natürlich gibt es noch einschränkungen gegenüber der Klasse A.

Der Aufwand zur Lizenz zu kommen hängt vom eigenen Einsatz ab. Ich habe damals meine E-Lizenz damals in ca 4 Monaten geschafft, rein im Selbststudium durch Bücher, und Computerprogramme ohne Fremde Hilfe (kannte damals keinen, von dem ich Hilfe bekommen hätte). Generell hätte ich die Prüfung schon nach ca 2 Monaten schaffen können, aber ich musste dann noch einige Zeit warten, bis ich einen Prüfungstermin bekam. Allerdings hatte ich als ich damit angefangen habe, schon einiges gewusst (aus CB-Funk Zeiten etc). Hast Du bis jetzt noch kein Vorwissen, kann es auch ca 6 Monate dauern. Wie gesagt hängt das stark von Deinem eigenen Einsatz ab.

Das ein Lizensierter Funkamateur die Funkgeräte nicht an andere abgeben darf, ist einfach darin begründet, daß jeder beim Betrieb sein Rufzeichen nennen muss. Da Du ohne Lizenz ein solches nicht hast, darfst Du auch keine Aussendung mit dem gerät durchführen.
Ausbildungsfunk ist nur zulässig, wenn der Ausbildende Funkamateur direkt anwesend ist, und ggf eingreifen kann. Damit fällt auch hier die Überlassung eines Gerätes aus.

Das ein Lizensierter Funkamateur die Funkgeräte nicht an
andere abgeben darf, ist einfach darin begründet, daß jeder
beim Betrieb sein Rufzeichen nennen muss. Da Du ohne Lizenz
ein solches nicht hast, darfst Du auch keine Aussendung mit
dem gerät durchführen.

Abgeben darf der Funkamateur das Gerät an jede beliebige Person.
Ein Besitzverbot für beliebige Funkgeräte gibt es schon lange nicht mehr.
Der Besitzer ist letzlich ganz alleine verantwortlich für den Umgang mit dem jeweiligen Gerät.

Mit Geräten, die eine CE-Kennzeichnung haben, dürfen alle Sendungen, die „an Alle“ gerichtet sind, von jedem Gerätenutzer empfangen werden.

Allein der Sendebetreib ist untersagt.
Dass Geräte aller Art zuhauf und illegal (auch von Funkamateueren illegal!) für Aussendungen im CB-Funk, FreeNet und PMR446 genutzt werden ist eine andere Geschichte.

Abgeben darf der Funkamateur das Gerät an jede beliebige Person
Ein Besitzverbot für beliebige Funkgeräte gibt es schon lange nicht mehr.
Der Besitzer ist letzlich ganz alleine verantwortlich für den
Umgang mit dem jeweiligen Gerät.

Mit Geräten, die eine CE-Kennzeichnung haben, dürfen alle
Sendungen, die „an Alle“ gerichtet sind, von jedem
Gerätenutzer empfangen werden.

Dir ist die ursprüngliche Frage Klar?

[] Ja
[] Nein

Hier nochmal zur Erinnerung:

Darf ein lizensierter Amateurfunker eine seiner beiden
Handschachteln einem nichtlizensierten Menschen in die Hand
drücken, auf das beide miteinander funken?

Hervorhebung von mir.
Und darauf bezog sich meine Antwort. Das ist nämlich definitiv nicht erlaubt. Daß man ein Amateurfunkgerät zum alleinigen Zuhören benutzen darf ist klar, war aber nicht gefragt.

Hallo Ihr beiden,

Darf ein lizensierter Amateurfunker eine seiner beiden
Handschachteln einem nichtlizensierten Menschen in die Hand
drücken, auf das beide miteinander funken?

Hervorhebung von mir.
Und darauf bezog sich meine Antwort. Das ist nämlich definitiv
nicht erlaubt. Daß man ein Amateurfunkgerät zum alleinigen
Zuhören benutzen darf ist klar, war aber nicht gefragt.

Richtig. So war die Frage auch gemeint. Ich weiß ja, daß ich als Person ohne Amateurfunkzeugnis die Dinger besitzen und verwenden darf, solange ich nicht, bzw. nur in den PMR-Frequenzen den Träger drücke.

Vom praktischen her finde ich es allerdings schlecht geregelt, daß ein Berechtigter nicht in begrenztem Umfang (z. B. während eines Ausflugs oder einem Geocaching) einer Person ohne Amateurfunkzeugnis ein Gerät zur gegenseitigen Nutzung überlassen darf. Die Verantwortung bliebe ja dann bei ihm. Interessant auch der Sonderfall: Ich stelle bei meiner Handschachtel die VOX-Funktion ein (automatisches Senden bei Überschreiten eines eingestellten Geräuschelevels), lege sie auf meinen Schreibtisch und meine Freundin kann ohne das Gerät zu berühren mit mir funken. An diesen Fällen wird deutlich, daß die starre Regel etwas praxisfremd ist.

Aber gut, ich werde wohl auf die Klasse E lernen. Hoffentlich klappt’s.

Vielen Dank nochmal für die thematische Unterstützung.
JK

solange ich nicht, bzw. nur in den PMR-Frequenzen den Träger drücke. …

Solange Du nirgends Sendest. Egal ob Träger oder Signal.
Auch auf PMR Frequenzen ist das Senden nicht erlaubt, weil es sich nicht um ein zugelassenes PMR Gerät handelt.
Die Regelung daß die Abgabe nicht erlaubt ist, ist übrigens keineswegs Praxisfremd sondern stellt sicher, daß es kein Chaos gibt. Auf den für Amateurfunk festgelegten Frequenzen darf man eben nur mit der entsprechenden Lizenz funken. Wer als Funkamateur Geräte besitzt, muss dabei sicherstellen, daß keine Nicht-Lizensierten die Geräte benutzen können.
Wenn Du für bestimmte Anwendungen Kommunikation per Funk durchführen willst, brauchst Du eine Lizenz, oder Geräte die dafür Freigegeben sind, also PMR oder Freenet oder CB-Geräte. Eigentlich recht einfach, und auch problemlos in der Praxis umzusetzen.

Die Regelung daß die Abgabe nicht erlaubt ist…
…gibt es so schon lange(!) nicht mehr und kein Funker muss seine Anlage mehr „vor unbefugter Benutzung“ sichern.

Sonst dürften beliebige Sendefunkanlagen ja auch nicht an „Jedermann“ ohne jeden „Erlaubnisnachweis“ verkauft werden.

Es ist zunächst jeder Funk- Gerätenutzer selbst für sein Handeln verantwortlich.

Es ist der Funkamateuer, der dazu vergattert ist, mit „Unlizensierten“ auf den Amateurfunkfrequenzen keinen Kontakt aufnehmen zu dürfen.
Von daher verbietet es sich einem Funkamateur nur indirekt, einem Nicht- Funkamateuer ein Funkgerät zur gegenseitigen _ Kommunkation auf Amateurfunkfrequenzen _ in die Hand zu drücken.

Bei der Nutzung von anderweitigen Frequenzen, ohne entsprechende Frequenzzuteilung oder der expliziten Freigabe des Herstellers das Gerät auf Frequenzen mit Allgemeinzuteillung nutzen zu dürfen, verstösst der Funkamateur genauso gegen die geltenden Bestimmungen.

Über Sinn oder Unsinn mancher Bestimmung lässt sich sicher trefflich diskutieren… :smile:
„Zivilen Ungehorsam“ findet man allenthalben und so manche Bestimmung wurde schon dem „Status Quo“ angepasst.

Auch auf PMR Frequenzen ist das Senden nicht erlaubt, weil es
sich nicht um ein zugelassenes PMR Gerät handelt.

Ah, okay. Danke für die Info.

Die Regelung daß die Abgabe nicht erlaubt ist, ist übrigens
keineswegs Praxisfremd sondern stellt sicher, daß es kein
Chaos gibt.

Entschuldige, aber das macht keinen Sinn. Wenn der lizensierte Mensch für eine begrenzte Aktion eines seiner Geräte einem Nichtlizensierten zur gegenseitigen Kommunikation übergibt, hat er die Vermeidung von Chaos auch nicht weniger unter Kontrolle, als wenn er dies nicht tut. Chaos entsteht ja nicht dadurch, daß der Träger von einem Nichtlizensierten gedrückt wird, sondern daß er planlos, in falschen Frequenzen, unter falschen Bedingungen etc. gedrückt wird. Eine solche Fehlbedienung wird ja nicht durch das oben aufgestellte Szenario begünstigt.

Für diese knallharte Grenzziehung der Nutzung, bei der sozusagen der Finger lizensiert sein muß, der den Träger drückt, gibt es sicher einen anderen Grund.

Auf den für Amateurfunk festgelegten Frequenzen
darf man eben nur mit der entsprechenden Lizenz funken. Wer
als Funkamateur Geräte besitzt, muss dabei sicherstellen, daß
keine Nicht-Lizensierten die Geräte benutzen können.

Ahja, und wer als Nichtfunkamateur Geräte besitzt, muß das nicht sicherstellen? Merkste wat? :wink:

Wenn Du für bestimmte Anwendungen Kommunikation per Funk
durchführen willst, brauchst Du eine Lizenz, oder Geräte die
dafür Freigegeben sind, also PMR oder Freenet oder CB-Geräte.
Eigentlich recht einfach, und auch problemlos in der Praxis
umzusetzen.

Ja, einfach ist die Regelung schon, aber in meinen Augen unnötig beschränkend. Ich wiederhole: Es ist gut, daß nur unter Aufsicht eines sachkundigen Menschen (also jemand mit Funkamateurzeugnis) gefunkt werden darf. Der kann sicherstellen, daß alles ordentlich zugeht. Daß aber diese Aufsicht nicht mehr gegeben ist, wenn ein Funkamateur eines seiner Handgeräte einem Nichtlizensierten zur gegenseitigen Benutzung zeitweise überläßt, dafür gibt es schlichtweg keinen Grund.

Ein schönes Wochenende wünsche ich
JK

Hallo Jens,

ich verstehe Deinen Frust, aber…

Vom praktischen her finde ich es allerdings schlecht geregelt,
daß ein Berechtigter nicht in begrenztem Umfang (z. B. während
eines Ausflugs oder einem Geocaching) einer Person ohne
Amateurfunkzeugnis ein Gerät zur gegenseitigen Nutzung
überlassen darf.

…dann müsste ich als Führerscheininhaber auch einem Freund ein Auto zum Fahren überlassen?

Und der Pilot könnte mal schnell einen Passagier ranlassen, weil der erstere ja einen Pilotenschein hat.

Hmmmmm

Gruss
Michael