Darum
Moin,
Hi Jakob,
Falls Deutscher, darf er kein im Ausland zugelassenes Auto in Deutschland nutzen (Hinterziehung KFZ-Steuer).
hmmm, woraus geht denn hervor, dass man als Deutscher nicht
mit einem Mietwagen aus England oder Frankreich einfahren
darf?
Das ganze hat steuerrechtliche Gründe. Siehe dazu §§ 1 und 3 Abs.13 KraftStG. §3 KraftStg regelt, wann eine Steuerbefreiung gilt und da steht:
Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
Also ganz klar, wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und ein im Ausland zugelassenes Auto fährt ist steuerpflichtig.
Wer als Deutscher in Deutschland Auto fährt muss eben in Deutschland auch KFZ-Steuer zahlen.
Nach §7 KraftStG ist Steuerschuldner derjenige, der ein ausländisches Fahrzeug im Inland benutzt (muss also nicht der Halter sein).
Der Mietwagen waere ja auch nicht in D zugelassen. Und man
kann durchaus auch mit einem Mietwagen von Deutschland aus in
viele Laender Europas fahren (man benoetigt dann nur die
Erlaubnis der Vermietung, was fuer Westeuropa immer kein
Problem ist)
Na dann fährst Du doch aber als Deutscher ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, steuerrechtlich also kein Problem.
Es wäre sonst ja auch lustig, denn dann hätte ja jeder Zweite Ausländer in Deutschland sein Auto bei seiner Oma in Usbekistan zugelassen und würde sich somit der KFZ-Steuerpflicht entziehen (von den Zulassungsvorschriften, TÜV etc. mal abgesehen).
Wie ich schon schrieb, man kann für ein ausländisches Auto auch in Deutschland KFZ-Steuer entrichten. Hast Du im Falle einer Kontrolle dann den Steuerbescheid für Deutschland in der Hand ist es kein Problem.
Gruss Jakob