Nutzung Privathandy für 2FA im Betrieb

Hallo zusammen,

auf Arbeit nutzen wir ein Officepaket eines bekannten Herstellers. Die IT hat jetzt entschieden eine 2 Faktor- Authentifizierung einfzuführen. Dazu sollen wir bitte auf den privaten Smartphones eine App des Herstellers installieren um den 2. Faktor zu empfangen oder die Smartphonenummer beim Hersteller registrieren, damit wir dort den 2. Faktor per SMS erhalten.
Frage: kann das die Geschäftsführung / IT mal eben so entscheiden? bzw. darf ich die Nutzung des privaten Smartphones verweigern?

Kein Betriebsrat, kein TV.

Grüße

Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.

Das Urteil „Fahrradkurier“ ist doch durch die Presse gegangen!
Hier nachzulesen:

Eine dienstliche Nutzung privater Gegenstände ist natürlich einvernehmlich zulässig, sollte jedoch vertraglich geregelt werden - inklusive einer angemessenen Vergütung und Regelungen für den Fall von Beschädigungen.

Dazu kommt noch die Frage des Datenschutzes. Du darfst selbstverständlich nicht zur Installation irgendeiner App oder zur Angabe deiner privaten Telefonnummer an Dritte gezwungen werden.

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Auch ohne Betriebsrat:
Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch, dass das private Handy betrieblich genutzt wird.

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Danke euch beiden!