Darf man einen sogenannten Böller-Selbstschussautomaten an einer Grundstücksgrenze anbringen?
Im Handel werden zum Schutz von Grundstücken, Gartenhäusern etc. sogenannte Böller-Selbstschussanlagen angeboten. Diese werden montiert und mit einem Stolperdraht versehen angebracht und lösen bei Kontakt einen sehr lauten Knall aus.
Wenn z.B. jemand über den Zaun klettert, und dann an den Stolperdraht kommt, wird der Knall ausgelöst. Mit einer solchen Installation soll ein potenzieller Einbrecher abgeschreckt und der Grundstückseigentümer gewarnt werden.
Jetzt stellt sich die Frage, ob eine Installation solcher Geräte erlaubt ist. Im Handel kann man diese mit Altersnachweis erwerben. Aber das bedeutet ja nicht unbedingt, dass man diese Geräte auch nutzen darf.
Sylvester-Böller? Da musst du dich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Und die besagen grundsätzlich: nur an Sylvester.
Für solche Anlagen haftest selbstverständlich auch vollumfänglich.
Etwas anderes ist es natürlich, wenn es sich um eine schlichte Alarmanlage handelt. Meinetwegen mit einem Knall aus einem Lautsprecher o.ä. Allerdings gibt es auch dort Vorgaben bzgl. Schalldruck, Dauer, usw.
Sylvester-Böller? Da musst du dich an die gesetzlichen
Bestimmungen halten. Und die besagen grundsätzlich: nur an
Sylvester.
Ähem… Da scheinst du etwas missverstanden zu haben. Die Teile heißen zwar „Böller-Selbstschussgeräte“, haben aber weder mit dem Silvester-Amusement noch mit einer scharfen Selbstschussanlage etwas gemein. Sie funktionieren normalerweise mit Platzpatronen; man kann aber auch Pfeffer- oder Gaspatronen verwenden.
Für solche Anlagen haftest selbstverständlich auch
vollumfänglich.
Mit Platzpatronen betrieben machen sie nur mächtig Lärm - nicht mehr. Ich weiß nicht, ob ich mir so ein Teil in der Stadt zulegen würde.
Grüße
EP
Hallo,
Aber das bedeutet ja nicht unbedingt,
dass man diese Geräte auch nutzen darf.
ganz genau, das allerdings wird einem dann der Richter schon erklären.
Gruß
BHSHuber
Das muss auf der Verpackung und in der Bedienungsanleitung stehen wenn es offiziell in Deutschland verkauft wurde.
Wenn dort kein Hinweis ist, dass die Nutzung in der BRD verboten ist oder bestimmten Einschränkungen unterliegt, kannst du es auch benutzen.
Der Plem
Wenn es negative Sterne gäbe.
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