Hallo Zusammen,
wir besitzen eine Gartenfläche, kein Gartenverein, dass offiziell als Landwirtschaftsfläche eingetragen ist. Das gesamte Areal befindet sich in eine Tal, dass in mehrere Flächen aufgeteilt ist. Es wird seit Jahrzehnten keine Landwirtschaft mehr betrieben. Die umliegenden Grundstücke sind teilweise überschrieben worden.
Kenn Jemand den Weg, wie man eine Landwirtschaftsfläche in ein Freizeitgrundstück überschreibt.
klar zum Bauamt gehen und ein vorhaben bezogenen bebauungsplan machen. Aber dazu benötigt man schon ein konkretes vorhaben.
Ein Freizeitgrundstück gibt es so aber nicht. Es gibt aber " § 10 Sondergebiete, die der Erholung dienen"
Diese sind aber mit Wochenendhäuser bebaubar, dazu darf es dann auch eine Erschließung. Ob da die Komune mitmacht ist fraglich.
was wurde denn auf die Grundstücke geschreiben, oder wie soll man das Überschreiben verstehen?
Servus,
es geht hier zuallererst um eine Nutzungsänderung, die (formlos) bei der Gemeinde zu beantragen ist. Nutzungsänderung von Landwirtschaftsfläche in Gartennutzung wird gerne „durchgewunken“, für Sondergebiet Erholung sehe ich schwarz.
Die bisher geduldete faktische Umwidmung der Fläche wird bei einem entsprechenden Antrag wahrscheinlich untersagt werden.
Wenigstens ein bisselchen „pro forma“ - Gartenbau und ggf. Rückbau von Trampolin, Swimmingpool und zu großer Hütte (die im Außenbereich eh weg müßte) wäre dem Antrag auf Nutzungsänderung als Gartenland förderlich.
Ach übrigens: Ganz unterhaltsam sind solche Fälle, wenn für den ldw. Betrieb, zu dem die Flächen mal gehörten, nie die Betriebsaufgabe erklärt worden ist und der Vorgang zwei Monate später einen Einkommensteuerbescheid wegen des Aufgabegewinns auslöst.
Schöne Grüße
MM
Vor erst Danke für eure Interesse an dem Thema.
Die Idee mit dem § 10 Sondergebiet, klingt vernünftig und interessant.
Halte euch auf dem Laufendem.
Grüße
ich nicht, wegen der möglichen Bebauung, was soll denn das genaue Ziel sein?
Was ist mit der Frage
und wird wie bereits dargelegt maximal dazu führen, dass die derzeit geduldete tatsächliche Nutzung untersagt wird.
@anon44275120 hat Dir bereits ausführlich erklärt, warum man ein Sondergebiet, das der Erholung dient, nicht mal eben so im Vorbeigehen ausweist.
Mit der Gartennutzung hättest Du viel bessere Chancen - allerdings auch nicht, wenn sie nur als Notnagel zum späteren Zurückrudern vorgeschoben wird.
Schöne Grüße
MM
Bedenke aber dass bei einer Änderung der Nutzung wenn überhaupt möglich, siehe Eintrag in den Bodenrichtwerten, dass einen höheren Ertragswert feststellet wird, was dann einen geänderten Grundsteuerbescheid nach sich zieht.
Wert langt, muss nicht ein ertragswert sein, denn bei selbstgenutzten Grundstücken gibt es den ja auch nicht.
Die Kommunge kann nach BauGb auch den Wertzuwachs durch Planung abschöpfen. Wie weit dies im einzelen geht kann ich nicht genauer sagen.
Moin,
da schießt du aber schnell los und hast die Antworten vielleicht gelesen, dann aber nicht so richtig verstanden, denn der Nebensatz von #Aprilfisch
… bedeutet im Ergebnis möglicherweise spürbare Zahlungsaufforderungen, wenn du plötzlich öffentlich erklärst, dass du einen landwirtschaftlichen Betrieb stillegen willst (oder hast, oder…) so etwas kostet übersetzt Geld!
und
sollte man vielleicht so ernst nehmen, dass man statt sofort einen Antrag zu stellen, erst einmal auf der zuständigen Gemeinde vorfühlt, um eben dies alles zu klären, und die, die das auch genehmigen sollen fragen, was sie denn für einfach „durchzuwinken“ halten.
Grüße