Urheberrecht nicht abtretbar
Hallo Stanly,
zum ersten Passus muss man darauf hinweisen, dass in Deutschland das Urheberrecht nicht abtretbar ist! Lediglich die Nutzungsrechte sind abtretbar. Und da dort nichts von erwähnt wird, ist der gesamte Passus incl. der Frage ob es sich um eine Art von Verletzung des Briefgeheimnisses handelt schlichtweg nichtig. Jetzt würde ich die natürlich nicht darauf hinweisen, sonst kommt da tatsächlich was hin, was gültig ist.
Nichtsdestotrotz sind die Formulierungen dazu gedacht klarzumachen, dass die Inhalte von Teilnehmern als „in der Öffentlichkeit gesagt“ und damit frei nutzbar sind, damit hinterher keiner sagen kann „ich habe das nicht gewusst“.
Aber unverschlüsselte E-Mail ist auch nicht sicher. Jeder vermittelnde Rechner kann die mitlesen.
Gruß
Stefan